Elterngeld Einleitung
Am 29.09.2006 wurde das neue Elterngeld im Bundestag beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 03.11.2006 zugestimmt.
Das neue Elterngeld bekommen alle Eltern, deren Kinder nach dem 01.01.2007 geboren werden. Für vor dem 01.01.2007 geborene Kinder gab es das Erziehungsgeld.
Das Elterngeld unterscheidet sich stark vom Erziehungsgeld. Das Erziehungsgeld war eine Sozialleistung, um einkommensschwache Eltern in den ersten beiden Lebensjahren des Kindes zu unterstützen. Das Elterngeld ersetzt das Einkommen Berufstätiger in den ersten 12 Lebensmonaten des Kindes und gibt Ihnen so eine Wahlfreiheit zwischen Beruf und persönlicher Kinderbetreuung.
Grundsätzlich werden monatlich 65 % des Einkommens als Elterngeld gewährt. Antragsteller mit niedrigem Einkommen können von der Geringverdienerkomponente profitieren. Dadurch erhöht sich der Prozentsatz auf bis zu 100 % des Einkommens.
Um Eltern mit älteren Kindern nicht zu benachteiligen, bekommen diese einen Geschwisterbonus in Höhe von 10 %. Somit beträgt der Prozentsatz bei Familien mit älteren Kindern nicht 67 % sondern 73,7 %. Der Geschwisterbonus beträgt mindestens 75 Euro.
Alle Eltern bekommen mindestens 300 Euro Elterngeld, den sogenannten Mindestbetrag. Diese 300 Euro Mindestbetrag werden aber auf andere Sozialleistungen, beispielsweise Hartz4 angerechnet. Maximal werden 1.800 Euro Elterngeld gewährt. Dieser Höchstbetrag kann sich aber noch um den Geschwisterbonus erhöhen. Für Mehrlinge gibt es darüber hinaus einen Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro je Mehrling.
Beide Elternteile haben zusammen Anspruch auf 12 Monatsbeträge Elterngeld. Sie haben Anspruch auf zwei weitere Monate, die sogenannten Partnermonate, wenn sie für mindestens zwei Monate ihre Erwerbstätigkeit reduzieren (siehe Bezugszeitraum). Auf Wunsch der Eltern ist eine Dehnung der Auszahlungen möglich. Bei dieser Dehnungsoption werden die monatlichen Elterngeld-Zahlungen auf Wunsch der Eltern halbiert und somit die Auszahlungsdauer verdoppelt.
Das Elterngeld wird nicht versteuert, es wird steuer- und abgabenfrei gewährt. Allerdings wird das Elterngeld bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes als Einkommen berücksichtigt. Durch diese Maßnahme schöpft der Staat einen Teil des gezahlten Elterngeldes über die Steuererklärung wieder ab.
Eine Erwerbstätigkeit neben dem Bezug des Elterngeldes ist möglich. Die Arbeitszeit darf im Durchschnitt des jeweiligen Lebensmonats 30 Wochenstunden aber nicht überschreiten. Die Einnahmen aus der Erwerbstätigkeit werden nicht zu 100 Prozent auf das Elterngeld angerechnet. Sie vermindern den Anspruch auf das Elterngeld nur anteilig.
Eltern die allein mehr als 250.000 Euro oder zusammen mehr als 500.000 Euro verdienen, haben keinen Anspruch auf das Elterngeld
Diese Einleitung enthält nur die Grundzüge des Elterngeldes. Bitte lesen Sie sich vor der Antragstellung die weiteren Detailseiten durch oder nutzen Sie unseren Antragsservice. Dann begleiten wir Ihre Elterngeld Antragstellung mit unserem Know-How.
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| Herr Tell • Autor des Buches "Das neue Elterngeld" (Rehm-Verlag) • Elterngeld Experte in TV (ARD, SWR), Hörfunk und Presse | |
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