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Elterngeld Einleitung

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Am 29.09.2006 wurde das neue Elterngeld im Bundestag beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 03.11.2006 zugestimmt. Somit hat die neue Familienleistung "Elterngeld" alle parlamentarischen Hürden gemeistert und wird zu einer der tragenden Säulen der finanziellen Absicherung junger Familien werden.

Das neue Elterngeld bekommen alle Eltern, deren Kinder nach dem 01.01.2007 geboren werden. Für vor dem 01.01.2007 geborene Kinder gibt es weiterhin das Erziehungsgeld. Es ist also durchaus möglich, dass Familien mit mehreren Kindern für ein älteres Kind das alte Erziehungsgeld und gleichzeitig für ein jüngeres Kind das neue Elterngeld erhalten.

Anders als beim Erziehungsgeld gibt es beim Elterngeld keine Einkommensgrenzen. Somit kann jede Mutter und jeder Vater in den Genuss des Elterngeldes kommen. Grundsätzlich werden monatlich 67 % des Einkommens als Elterngeld gewährt. Antragsteller mit niedrigem Einkommen können von der Geringverdienerkomponente profitieren. Dadurch erhöht sich der Prozentsatz auf bis zu 100 % des Einkommens.

Um Eltern mit älteren Kindern nicht zu benachteiligen bekommen diese einen Geschwisterbonus in Höhe von 10 %. Somit beträgt der Prozentsatz bei Familien mit älteren Kindern nicht 67 sondern 73,7 %. Der Geschwisterbonus beträgt mindestens 75 Euro.

Alle Eltern bekommen mindestens 300 Euro Elterngeld, den sogeannten Mindestbetrag. Diese 300 Euro Mindestbetrag werden nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. Maximal werden 1.800 Euro Elterngeld gewährt. Dieser Höchstbetrag kann sich aber noch um den Geschwisterbonus erhöhen. Für Mehrlinge gibt es darüber hinaus einen Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro je Mehrling Extra-Elterngeld. Eine Familie mit Zwillingen kann so maximal 2.100 Euro Elterngeld pro Monat bekommen.

Beide Elternteile haben zusammen Anspruch auf 12 Monatsbeträge Elterngeld. Sie haben Anspruch auf zwei weitere Monate, die sogenannten Partnermonate, wenn sie für mindestens zwei Monate ihre Erwerbstätigkeit reduzieren (siehe Bezugszeitraum). Auf Wunsch der Eltern ist eine Dehnung der Auszahlungen möglich. Bei dieser Dehnungsoption werden die monatlichen Elterngeld-Zahlungen auf Wunsch der Eltern halbiert und somit die Auszahlungsdauer verdoppelt.

Das Elterngeld wird nicht versteuert, es wird steuer- und abgabenfrei gewährt. Allerdings wird das Elterngeld bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes als Einkommen berücksichtigt. Durch diese Maßnahme schöpft der Staat einen Teil des gezahlten Elterngeldes über die Steuererklärung wieder ab.

Eine Erwerbstätigkeit neben dem Bezug des Elterngeldes ist möglich. Die Arbeitszeit darf im Durchschnitt des jeweiligen Lebensmonats 30 Wochenstunden aber nicht überschreiten. Die Einnahmen aus der Erwerbstätigkeit werden nicht zu 100 Prozent auf das Elterngeld angerechnet. Sie vermindern den Anspruch auf das Elterngeld nur anteilig.

Insgesamt profitieren die Familien vom neuen Elterngeld. Es gibt aber auch Familien die im Vergleich zum Erziehungsgeld schlechter gestellt werden. Das Erziehungsgeld wurde wahlweise in 12 Monatsbeträgen à 450 Euro oder in 24 Monatsbeträgen à 300 Euro gewährt. Für Familien ohne ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit bedeutet das Elterngeld somit im schlimmsten Fall eine Einbuße von 12 Monatsbeträgen à 300 Euro, also von 3.600 Euro.