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| Michael Tell | Christine Herfurth |
Details (Michael Tell):
Um Personen mit einem geringen Einkommen (bis 1.000 Euro "Netto-Einkommen") besser zu stellen, als Personen die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, wurde die Geringverdiener-Komponente eingeführt.
Durch die Geringverdienerkomponente bekommen Geringverdiener nicht 67 % Ihres "Netto-Einkommens", sondern mehr als 67 % als Elterngeld ausbezahlt. Wenn das ermittelte Einkommen vor der Geburt weniger als 1.000 Euro beträgt, erhöht sich die Ersatzrate pro 2 Euro unter 1.000 Euro um 0,1 Prozentpunkte.
Um Ihnen diesen Mechanismus zu verdeutlichen, haben wir eine Tabelle mit Beispielen erstellt. In der nachfolgenden Tabelle sind die Ersatzraten in Abhängigkeit vom Einkommen dargestellt. Unser Elterngeldrechner beachtet bei der Berechnung auch die Geringverdienerkomponente.
| Einkommen vor der Geburt | 1000 - Einkommen | Volle 2 Euro | Prozentpunkte Aufschlag | Neue Ersatzrate |
|---|---|---|---|---|
| 340 Euro | 660 Euro | 330 | 33,0 | 100 Prozent |
| 400 Euro | 600 Euro | 300 | 30,0 | 97,0 Prozent |
| 450 Euro | 550 Euro | 275 | 27,5 | 94,5 Prozent |
| 500 Euro | 500 Euro | 250 | 25,0 | 92,0 Prozent |
| 550 Euro | 450 Euro | 225 | 22,5 | 89,5 Prozent |
| 600 Euro | 400 Euro | 200 | 20,0 | 87,0 Prozent |
| 650 Euro | 350 Euro | 175 | 17,5 | 84,5 Prozent |
| 700 Euro | 300 Euro | 150 | 15,0 | 82,0 Prozent |
| 750 Euro | 250 Euro | 125 | 12,5 | 79,5 Prozent |
| 800 Euro | 200 Euro | 100 | 10,0 | 77,0 Prozent |
| 850 Euro | 150 Euro | 75 | 7,5 | 74,5 Prozent |
| 900 Euro | 100 Euro | 50 | 5,0 | 72,0 Prozent |
| 950 Euro | 50 Euro | 25 | 2,5 | 69,5 Prozent |
| 1000 Euro | 0 Euro | 0 | 0 | 67 Prozent |
Beispiel
Frau Kirch hatte vor der Geburt ein Einkommen in Höhe von 800 Euro. Die Differenz zwischen 1.000 und 800 Euro beträgt 200 Euro. Die Hälfte von 200 Euro sind 100 Euro. 100 Euro x 0,1 ergibt 10. Somit beträgt die Ersatzrate für Frau Kirch 67 % + 10 % = 77 %. Sie bekommt also ein monatliches Elterngeld in Höhe von 616 Euro.
Auszug aus dem Elterngeldgesetz (§ 2 Abs. 2 BEEG):
(2) In den Fällen, in denen das durchschnittlich erzielte monatliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt geringer als 1 000 Euro war, erhöht sich der Prozentsatz von 67 Prozent um 0,1 Prozentpunkte für je zwei Euro, um die das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1 000 Euro unterschreitet, auf bis zu 100 Prozent.
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www.elterngeld.net |
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