Beratung zum Elterngeld seit 2006

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Elterngeld Formulare

Bitte machen Sie sich vor der Antragstellung mit den grundlegenden Regeln des Elterngeldes vertraut. Besuchen Sie dazu beispielsweise unsere Elterngeld-Wissen Seite oder führen Sie eine beispielhafte Berechnung des Elterngeldes mit unserem Elterngeldrechner durch.

Antragsservice

Die Antragstellung kann sehr kompliziert sein. Wir bieten Ihnen daher unsere Hilfe an und stellen gern für Sie den Antrag. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Seite "Elterngeld Antragsservice".

Hinweise zur Antragstellung

Das Elterngeld muss rechtzeitig schriftlich beantragt werden. Rückwirkend wird es nur für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingetroffen ist.

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Die folgenden Unterlagen sollten zur Antragstellung mitgebracht werden:

  • Geburtsbescheinigung des Kindes *
  • Nachweise zum Einkommen vor der Geburt *
  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
  • Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Bestätigung der beabsichtigten Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs
  • Eigenerklärung der beabsichtigten Arbeitszeit

Die mit * gekennzeichneten Unterlagen müssen in jedem Fall vorgelegt werden. Ob auch die anderen Bescheinigungen und Erklärungen abgegeben werden müssen, hängt von der individuellen Situation des Antragstellers ab.

Im Antrag muss angegeben werden, in welchen Monaten der einzelne Antragsteller das Elterngeld beziehen möchte. Im Falle einer Inanspruchnahme der Verlängerungsoption muss auch dieses bereits bei der Antragstellung angegeben werden.

Für die Ermittlung der Höhe des Elterngeldes benötigt die Elterngeldstelle die Einkommensnachweise der relevanten Kalendermonate. Wenn der Antragsteller während des Bezugs des Elterngeldes erwerbstätig sein möchte, dann muss im Antrag, neben der Anzahl der Wochenstunden, auch die voraussichtliche Höhe des Einkommens aus dieser Erwerbstätigkeit angegeben werden.

Auskunftspflichten beim Elterngeld

Der Arbeitgeber muss dem Antragsteller auf dessen Wunsch eine Aufstellung zum Arbeitsentgelt, zur abgezogenen Lohnsteuer, zu den Sozialversicherungsbeiträge und zur Arbeitszeit übergeben. Dies gilt auch für ehemalige Arbeitgeber.

Der Antragsteller hat alle, für das Elterngeld relevanten Informationen, an die Elterngeldstelle weiter zu geben. Insbesondere hat er die folgenden Pflichten:

  • Angabe aller Tatsachen, die für das Elterngeld erheblich sind
  • Erteilung der Zustimmung an die Elterngeldstelle, wenn diese Auskünfte bei Dritten einfordern möchte
  • Unverzügliche Mitteilung an die Elterngeldstelle, wenn sich für das Elterngeld relevante Verhältnisse verändert haben
  • Beweismittel nicht zu verheimlichen und auf Verlangen der Elterngeldstelle vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen

Hat der Antragsteller beispielsweise angegeben, dass er während des Elterngeldbezugs ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erhält, dann muss er die tatsächliche Höhe dieses Einkommen nach Ablauf der Elterngeldzahlungen gegenüber der Elterngeldstelle belegen.

Der Antragsteller darf also keine Details, die relevant sein könnten, verschweigen. Dazu muss zunächst bekannt sein, welche Dinge aus dem Leben des Antragstellers überhaupt relevant sein können. Auch wer etwas nur deshalb verschweigt, weil er die Relevanz für das Elterngeld nicht kannte, verletzt seine Pflichten aus dem Elterngeldgesetz und kann dafür mit einem Bußgeld belegt werden.

Bußgelder im Rahmen der Antragstellung

Die Elterngeldstellen können bei mangelnder Mitwirkung der Antragsteller oder weiterer an der Antragstellung beteiligter Personen, wie zum Beispiel den Arbeitgebern, Bußgelder bis zu einer Höhe von 2.000 Euro verhängen.

Formulare für den Elterngeldantrag in den einzelnen Bundesländern

Bitte wählen Sie Ihr Bundesland aus. Sie gelangen dann zu einer Seite mit den für das gewählte Bundesland geltenden Antragsunterlagen.

Örtliche Zuständigkeit für den Elterngeld Antrag

Das Elterngeld ist zwar eine Leistung des Bundes und der Gesetzgeber hätte daher auch einen in allen Bundesländern einheitlichen Elterngeldantrag einführen können. Aber es wurde entschieden, dass den einzelnen Bundesländern die Verwaltung des Elterngeldes obliegt und Ihnen dabei ein Spielraum, zum Beispiel die Antragsgestaltung, offen gelassen werden soll. Aufgrund dieser föderalen Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer gibt es leider keinen einheitlichen Elterngeldantrag.

Für den Antrag zuständige Elterngeldstelle ermitteln

Wenn Sie erfahren möchten, welche Elterngeldstelle für Sie zuständig ist, dann besuchen Sie bitte unser "Verzeichnis der Elterngeldstellen". Die Sachbearbeiter der Elterngeldstellen helfen Ihnen auch beim Ausfüllen des Antrags.

Elterngeld Antragsservice

Details zum Antragsservice

Nutzen Sie unsere Erfahrung aus über 1.500 Elterngeld Anträgen.

Das Team vom Antragsservice freut sich auf Ihren Kontakt:
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Herr Tell
• Autor des Buches "Das neue Elterngeld" (Rehm-Verlag)
• Elterngeld Experte in TV (ARD, SWR), Hörfunk und Presse
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Frau HerfurthFrau Hähnert
• Erfahrung aus mehr als 1.500 Elterngeld Anträgen
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