Kindergeld
Kindergeld gibt es für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Für Kinder in Ausbildung verlängert sich der Bezug von Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr, für Kinder ohne Arbeitsplatz bis zum 21. Lebensjahr. Wird in dieser Zeit der den Kindergeldbezug ausschließende Wehr- oder Zivildienst verrichtet, verlängert sich die obere Altersgrenze entsprechend. Für Kinder, die wegen ihrer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, gibt es keine Altersgrenze.
Das Kindergeld für ein Kind über 18 Jahre entfällt grundsätzlich bei eigenem Kindeseinkommen von mehr als 7680 Euro im Jahr. Das Kindergeld wird einkommensunabhängig grundsätzlich als Steuervergütung gezahlt. In bestimmen Fällen erhalten nicht unbeschränkt steuerpflichtige Eltern das Kindergeld monatlich als Sozialleistung gezahlt.
Das Kindergeld ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt seit dem 1. Januar 2009: Für erste und zweite Kinder monatlich 164 Euro, für das dritte Kind 170 Euro und für vierte und weitere Kinder monatlich 195 Euro.
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Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in der Regel durch die Familienkassen der Arbeitsämter. Sie erfolgt an denjenigen, in dessen Obhut sich das Kind befindet (z.B. bei Alleinerziehenden).
Weitere ausführliche Informationen zum Kindergeld finden Sie im Merkblatt zum Kindergeld.
Hotline des Familienministeriums zum Kindergeld: 01 801 / 54 63 37
Zeiten: Montag bis Donnerstag von 7.00 - 16.00 Uhr und am Freitag von 7.00 - 13.00 Uhr
Preise: Anrufe aus dem Festnetz: 9-18 Uhr 4,6 Cent, sonst 2,5 Cent pro angefangene Minute