Bonus für Geschwister beim Elterngeld
Anspruchsvoraussetzungen
Wenn der Antragsteller neben dem Kind, für das aktuell Elterngeld beantragt wird, weitere Kinder hat, dann wird in den folgenden Fällen zusätzlich ein Geschwisterbonus in Höhe von 10 % gewährt:
• Mindestens ein weiteres Kind unter 3 Jahren
• Mindestens zwei weitere Kinder unter 6 Jahren
• Mindestens ein behindertes unter 14 Jahren
Mehrlinge gelten als ein Kind. Für angenommene Kinder oder Kinder die vom Antragsteller mit dem Ziel der Annahme als Kind betreut werden, gilt als Alter des Kindes der Zeitraum seit der Aufnahme des Kindes beim Antragsteller.
Höhe des Geschwisterbonusses
Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngeldes ohne Geschwisterbonus. Wenn diese 10 % weniger als 75 Euro betragen, wird der Geschwisterbonus auf 75 Euro erhöht. Es gibt also auch beim Geschwisterbonus einen Sockelbetrag (75 Euro).
Beispiele zum Geschwisterbonus
Beispiel A:
Klaus wurde am 01.04.2005 geboren. Britta wird voraussichtlich am 01.06.2007 geboren. Vor der Geburt von Klaus hatten Sie ein "Netto-Einkommen" in Höhe von 1.500 Euro. Vor der Geburt von Britta waren Sie in Elternzeit und hatten kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Ergebnis:
Sie bekommen einen monatlichen Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro.
Beispiel B:
Josef wurde am 01.07.2005 geboren. Maria wird voraussichtlich am 01.06.2007 geboren. Vor der Geburt von Josef hatten Sie ein "Netto-Einkommen" in Höhe von 1.500 Euro. Vor der Geburt von Maria waren Sie in Elternzeit und hatten kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Ergebnis:
Sie bekommen einen monatlichen Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro.
Ablauf des Geschwisterbonusses
Der Geschwisterbonus entfällt ab dem Lebensmonat, der auf den Lebensmonat folgt, in dem die weiteren Kinder die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen.
Beispiel:
Frau Cramer beantragt Elterngeld für ein Kind, das sie am 13.07.2007 entbunden hat. Daneben existiert noch ein weiteres Kind, das am 07.01.2005 geboren wurde. Da das ältere Kind noch nicht drei Jahre alt ist, bekommt Frau Cramer den Geschwisterbonus. Allerdings bekommt Sie den Bonus nur sechs Lebensmonate lang ausgezahlt, da das Geschwisterkind am 07.01.2008 drei Jahre alt wird.
Auszug aus dem Elterngeldgesetz (§ 2 Abs. 4 BEEG):
(4) Lebt die berechtigte Person mit zwei Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder mit drei oder mehr Kindern, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in einem Haushalt, so wird das nach den Absätzen 1 bis 3 und 5 zustehende Elterngeld um 10 Prozent, mindestens um 75 Euro, erhöht. Zu berücksichtigen sind alle Kinder, für die die berechtigte Person die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 und 3 erfüllt und für die sich das Elterngeld nicht nach Absatz 6 erhöht. Für angenommene Kinder und Kinder im Sinne von § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gilt als Alter des Kindes der Zeitraum seit der Aufnahme des Kindes bei der berechtigten Person. Die Altersgrenze nach Satz 1 beträgt bei behinderten Kindern im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch jeweils 14 Jahre. Der Anspruch auf den Erhöhungsbetrag endet mit dem Ablauf des Monats, in dem eine der in Satz 1 genannten Anspruchsvoraussetzungen entfallen ist.
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| Herr Tell • Autor des Buches "Das neue Elterngeld" (Rehm-Verlag) • Elterngeld Experte in TV (ARD, SWR), Hörfunk und Presse | |
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