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| Michael Tell | Christine Herfurth |
Details (Michael Tell):
Um die Höhe des Elterngeldes zu begrenzen, wurde der Höchstbetrag eingeführt. Durch diesen Höchstbetrag haben die Antragsteller maximal einen Anspruch 1.800 Euro Elterngeld pro Monat.
Es ist aber durchaus möglich, dass Eltern mehr als 1.800 Euro Elterngeld beziehen, denn der Geschwisterbonus und der Mehrlingszuschlag wird zusätzlich zum Höchstbetrag ausgezahlt.
Beispiel:
Die Berechnung des Einkommens von Frau Schmidt hat ergeben, dass sie vor der Geburt des Kindes über ein durchschnittliches Einkommen nach dem Elterngeldgesetz in Höhe von 4.000 Euro verfügt hatte. Nach der allgemeinen Berechnung würde sie 2.680 Euro Elterngeld pro Monat bekommen. Aufgrund der Kappungsgrenze reduziert sich ihr Anspruch auf das Elterngeld aber auf 1.800 Euro.
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www.elterngeld.net |
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