Erziehungsgeld (Geburten bis 31.12.2006)
Achtung: Das Erziehungsgeld wird nur für Kinder gezahlt, die vor dem 01.01.2007 geboren wurden. Kinder, die ab dem 01.01.2007 geboren wurden, erhalten das Elterngeld. Für Informationen zum Elterngeld besuchen Sie bitte die Startseite von www.elterngeld.net.
Mütter oder Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen und nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten, erhalten Erziehungsgeld.
Eltern können wählen zwischen dem Regelbetrag von € 300 monatlich bis zum Ende des 2. Lebensjahres des Kindes und dem Budget-Angebot von € 450 monatlich bis zum Ende des 1. Lebensjahres des Kindes. Das Erziehungsgeld wird einkommensabhängig gemindert.
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Einkommensgrenzen für das Erziehungsgeld:
In den ersten 6 Lebensmonaten beträgt die Einkommensgrenze € 30.000 Jahresnettoeinkommen bei Elternpaaren und € 23.000 bei Alleinerziehenden. Ab dem 7. Lebensmonat des Kindes gilt:
Elternpaare beim 1. Kind |
volles Erziehungsgeld
bis zu einem Jahresnettoeinkommen von € 16.500 |
gemindertes Erziehungsgeld
bis zu einem Jahresnettoeinkommen von etwa € 22.086 |
Alleinerziehende beim 1. Kind |
volles Erziehungsgeld
bis zu einem Jahresnettoeinkommen von € 13.500 |
gemindertes Erziehungsgeld
bis zu einem Jahresnettoeinkommen von etwa € 19.086 |
Bei jedem weiteren Kind |
Erhöhung der Einkommensgrenze
um € 3.140 |
Erhöhung der Einkommensgrenze
um € 3.140 |
Auf das Erziehungsgeld wird das Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Geburt angerechnet. Entgeltersatzleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld und Krankengeld gelten bei der Berechnung des Erziehungsgeldes als Einkommen. Erziehungsgeld gibt es auch neben Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld und Ausbildungsförderung.
Wenn vor der Geburt des Kindes eine Pflichtversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung bestand, bleibt diese während des Erziehungsgeldbezugs und der Elternzeit beitragsfrei bestehen, solange keine weiteren beitragspflichtigen Einkünfte erzielt werden.
Das Erziehungsgeld muss für jedes Lebensjahr des Kindes bei der örtlich zuständigen Erziehungsgeldstelle gesondert beantragt werden.
Wenn Sie mehr Informatioen zum Erziehungsgeld benötigen, dann schauen Sie bitte in diese Broschüre des Familienministeriums.