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Mehrlingszuschlag

Bei Mehrlingsgeburten bekommen Sie für jedes weitere Kind ein zusätzliches Elterngeld in Höhe von 300 Euro.

Art der Mehrlingsgeburt Mehrlingsbonus
Zwillinge 300 Euro
Drillinge 600 Euro
Vierlinge 900 Euro
Fünflinge 1200
Sechslinge 1500
Siebenlinge 1800
Achtlinge 2100

Beispiel:

Sie sind Vater oder Mutter von Drillingen geworden. Für das erste Kind bekommen Sie das Elterngeld nach den normalen Vorschriften des Elterndgeldes.

Für das zweite und dritte Kind bekommen Sie jeweils 300 Euro ausbezahlt. Wenn Ihr "Netto-Einkommen" 2.000 Euro beträgt, bekommen Sie davon 67 %, also 1.340 Euro für das erste Kind. Für das zweite Kind gibt es 300 Euro und für das dritte Kind ebenfalls 300 Euro. Insgesamt bekommen Sie dann 1.940 Euro Elterngeld.

Wichtig:

Der Mehrlingsbonus darf genauso wie der Sockelbetrag nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet werden. Beispielsweise dürfen bei einem Bezieher von Arbeitslosengeld 2 der Zwillinge bekommt 600 Euro nicht auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet werden.

Unser Tipp: Antrags-Service zum Elterngeld