Teilzeit
Teilzeit und Elterngeld
Teilzeit während des Elterngeldbezugs verbindet fast alle wichtigen Fragen: Arbeitszeit, Zuverdienst, Lebensmonate, Bezugsform und Kappungsgrenze.
Die Frage lautet nicht nur, ob Teilzeit erlaubt ist. Entscheidend ist, wie Teilzeit den gesamten Elterngeldplan verändert.
Arbeitszeit
Beim normalen Elterngeld darf die Erwerbstätigkeit im Durchschnitt des Lebensmonats regelmäßig höchstens 32 Wochenstunden betragen. Mehrere Tätigkeiten werden zusammen betrachtet.
Bei Partnerschaftsbonusmonaten gilt zusätzlich der Korridor von 24 bis 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats.
Einkommen
Teilzeit führt zu Einkommen nach der Geburt. Dieses Einkommen wird in der Elterngeldberechnung berücksichtigt.
Eltern brauchen deshalb ihren individuellen anrechnungsfreien Zuverdienst. Eine allgemeine Freigrenze gibt es nicht.
Elterngeld Plus
Elterngeld Plus ist bei Teilzeit häufig die bessere Bezugsform als Basiselterngeld. Trotzdem muss gerechnet werden. Deckelung und Topf-Prinzip können einen scheinbar guten Plan verändern.
Bei gut verdienenden Eltern ist die Kappungsgrenze von 2.770 Euro Elterngeld-Netto besonders wichtig. Sie begrenzt das Einkommen vor der Geburt und verändert damit die Teilzeitwirkung.
Arbeitsbeginn
Der Beginn der Teilzeit sollte nicht nur nach Kalenderdatum geplant werden. Elterngeld arbeitet mit Lebensmonaten.
Ein Arbeitsbeginn am letzten Tag eines Lebensmonats kann in bestimmten Plänen anders wirken als ein Arbeitsbeginn am ersten Tag des nächsten Kalendermonats.
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Mehr Einordnung finden Sie auf diesen Seiten: Teilzeit während Elterngeld, Zuverdienst beim Elterngeld, Elterngeld Plus und Topf-Prinzip, Kappungsgrenze beim Elterngeld.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Teilzeit und Elterngeld
Darf ich während Elterngeld Teilzeit arbeiten?
Ja, wenn die elterngeldrechtlichen Arbeitszeitgrenzen eingehalten werden.
Wie viel darf ich dazuverdienen?
Das hängt von Ihrer persönlichen Berechnung ab. Entscheidend ist der individuelle anrechnungsfreie Zuverdienst.
Ist Elterngeld Plus bei Teilzeit besser?
Häufig ja, aber die bessere Variante ergibt sich erst aus der Gesamtberechnung.
Warum ist die Kappungsgrenze wichtig?
Sie begrenzt das berücksichtigte Einkommen vor der Geburt auf 2.770 Euro Elterngeld-Netto und verändert dadurch die Anrechnung.