Elterngeld Plus

Elterngeld Plus und Topf-Prinzip

Elterngeld Plus wirkt auf den ersten Blick monatsgenau. Bei Einkommen nach der Geburt ist diese Sicht zu einfach.

Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst gehören in einen gemeinsamen Berechnungstopf. Der durchschnittliche Zuverdienst in diesem Topf bestimmt dann die Höhe in diesen Monaten.

Die vier Berechnungsgruppen sauber trennen

Für die praktische Planung müssen vier Gruppen getrennt werden: Basiselterngeld ohne Zuverdienst, Basiselterngeld mit Zuverdienst, Elterngeld Plus ohne Zuverdienst und Elterngeld Plus mit Zuverdienst.

Ein Elterngeld-Plus-Monat ohne Zuverdienst gehört nicht in den Topf der Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst. Diese Trennung ist entscheidend, wenn Eltern Teilzeit, Minijob, selbstständige Einnahmen oder Partnerschaftsbonusmonate planen.

Warum ein niedriger Einkommensmonat helfen kann

Wenn ein Elternteil in einem Elterngeld-Plus-Monat nur wenig verdient, senkt dieser Monat den Durchschnitt im Topf der Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst.

Dadurch fällt das Elterngeld in mehreren Monaten höher aus, wenn diese Monate in denselben Topf gehören. Ein Arbeitsbeginn am letzten Tag eines Lebensmonats oder ein niedriger Minijobmonat kann deshalb rechnerisch relevant sein.

Warum ein hoher Einkommensmonat schadet

Ein Monat mit viel Zuverdienst erhöht den Durchschnitt im Topf. Dann sinkt das Elterngeld nicht nur für diesen Monat, sondern für alle Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst, die in denselben Topf gehören.

Bei Angestellten entsteht dieses Risiko oft beim Wiedereinstieg oder bei Gehaltssprüngen. Bei Selbstständigen zeigt sich der hohe Gewinn häufig erst in der späteren Schlussabrechnung.

Partnerschaftsbonusmonate

Partnerschaftsbonusmonate sind Elterngeld-Plus-Monate. Wenn in diesen Monaten Zuverdienst erzielt wird, gehören sie in die Betrachtung der Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst.

Deshalb können frühere oder spätere Elterngeld-Plus-Monate mit Einkommen die Berechnung der Partnerschaftsbonusmonate beeinflussen, wenn sie in denselben Topf gehören.

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Mehr Einordnung finden Sie auf diesen Seiten: Topf-Prinzip beim Elterngeld, Zuverdienst bei Elterngeld Plus, Partnerschaftsbonus und Topf-Prinzip, Selbstständiger Zuverdienst beim Elterngeld.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Elterngeld Plus und Topf-Prinzip

Werden Elterngeld-Plus-Monate einzeln berechnet?

Ohne Zuverdienst ist die Betrachtung einfacher. Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst gehören aber in einen gemeinsamen Berechnungstopf.

Gehört ein Monat ohne Zuverdienst in den Einkommenstopf?

Nein. Ein Elterngeld-Plus-Monat ohne Zuverdienst gehört nicht in den Topf der Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst.

Warum hilft niedriger Zuverdienst?

Ein niedriger Zuverdienstmonat senkt den Durchschnitt im Topf, wenn er zu den Elterngeld-Plus-Monaten mit Zuverdienst gehört.

Warum ist das bei Selbstständigen wichtig?

Weil die tatsächlichen Gewinne oft erst in der Schlussabrechnung feststehen und dann mehrere Monate neu berechnet werden.