Partnerschaftsbonus
Partnerschaftsbonus und Topf-Prinzip
Beim Partnerschaftsbonus entscheidet nicht nur der Arbeitszeitkorridor. Genauso wichtig ist, welche Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst gemeinsam berechnet werden.
Diese Durchschnittslogik verbessert oder verschlechtert das Elterngeld. Sie sollte deshalb vor dem Antrag verstanden werden.
Warum der Partnerschaftsbonus in den Elterngeld-Plus-Topf gehört
Der Partnerschaftsbonus ist rechnerisch Elterngeld Plus. Wenn in den Partnerschaftsbonusmonaten Einkommen erzielt wird, werden diese Monate nicht wie ein eigener Zuschlag behandelt. Sie gehören zu den Elterngeld-Plus-Monaten mit Zuverdienst.
Hat ein Elternteil vor oder nach den Partnerschaftsbonusmonaten weitere Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst, werden diese Monate gemeinsam betrachtet. Die Elterngeldstelle fragt dann nicht nur, wie viel in einem einzelnen Monat verdient wurde. Sie bildet den Durchschnitt der maßgeblichen Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst.
Die vier Berechnungstöpfe sauber trennen
Beim Topf-Prinzip darf nicht alles in einen einzigen Topf geworfen werden. Für die Planung sind vier Grundsituationen zu unterscheiden.
Warum niedrige Einkommensmonate helfen
Wenn ein niedriger Einkommensmonat in denselben Topf gehört wie die Partnerschaftsbonusmonate, senkt er den Durchschnitt der Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst. Ein niedrigerer Durchschnitt bedeutet: Es gilt rechnerisch mehr Einkommen als weggefallen.
Praktisch wird das wichtig, wenn ein Elternteil vor den Partnerschaftsbonusmonaten bereits Elterngeld Plus bezieht und in einem Lebensmonat nur sehr wenig arbeitet. Das ist zum Beispiel ein sehr kleiner Minijob oder ein Wiedereinstieg, der erst am letzten Tag eines Lebensmonats beginnt. Entscheidend ist immer, ob dieser Monat rechtlich und rechnerisch in denselben Elterngeld-Plus-Topf mit Zuverdienst gehört.
Warum hohes Einkommen eine Nachberechnung auslöst
Das Topf-Prinzip wirkt auch in die andere Richtung. Wenn in den Partnerschaftsbonusmonaten deutlich mehr verdient wird als geplant, steigt der Durchschnitt im Topf „Elterngeld Plus mit Zuverdienst“. Dann sinkt der rechnerische Einkommenswegfall.
Dadurch werden auch frühere Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst rechnerisch schlechter, wenn sie in denselben Topf gehören. Für Eltern wirkt das überraschend, weil diese Monate vielleicht schon bewilligt und ausgezahlt waren. Die spätere Schlussprüfung betrachtet den passenden Topf aber gemeinsam.
Warum der Partnerschaftsbonus nie nur am Ende des Plans steht
Viele Eltern sehen den Partnerschaftsbonus als Zusatz am Ende des Bezugsplans. Das ist zu kurz. Wenn vorher Elterngeld Plus mit Zuverdienst bezogen wurde, wirken diese Monate in die Berechnung hinein. Wenn nachher weitere Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst folgen, gehören auch sie in die Prüfung.
Eine weitere Schwangerschaft verändert diese Logik zusätzlich. Wenn die Mutter wegen eines zweiten Kindes neue Mutterschaftsleistungen bekommt, fallen geplante Partnerschaftsbonusmonate für das ältere Kind weg. Dann muss rückwirkend geprüft werden, ob Elterngeld Plus in Basiselterngeld umgewandelt werden sollte. Dadurch wechselt der betroffene Monat in einen anderen Berechnungstopf.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Topf-Prinzip beim Partnerschaftsbonus
Ist Topf-Prinzip ein amtlicher Begriff?
Nein. Der Begriff beschreibt verständlich, dass passende Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst gemeinsam und mit einem Durchschnitt berechnet werden.
Gehören Elterngeld-Plus-Monate ohne Zuverdienst in denselben Topf?
Nein. Elterngeld Plus ohne Zuverdienst gehört nicht in den Topf der Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst.
Warum beeinflussen frühere Elterngeld-Plus-Monate den Partnerschaftsbonus?
Wenn frühere Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst in denselben Berechnungstopf gehören, werden sie gemeinsam mit den Partnerschaftsbonusmonaten mit Zuverdienst betrachtet.
Kann hohes Einkommen im Partnerschaftsbonus frühere Monate verschlechtern?
Ja. Wenn die Monate in denselben Topf gehören, erhöht hohes Einkommen in Partnerschaftsbonusmonaten den Durchschnitt und verschlechtert dadurch frühere Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst.