Partnerschaftsbonus

Partnerschaftsbonus beim Elterngeld

Mit dem Partnerschaftsbonus können beide Eltern zusätzliche Elterngeld-Plus-Monate bekommen, wenn sie gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Wertvoll wird er, wenn Arbeitszeit, Einkommen, Lebensmonate und Elternzeit zusammenpassen.

Die stärkste Frage lautet deshalb nicht nur, ob der Partnerschaftsbonus formal möglich ist. Entscheidend ist, ob er in Ihrem gesamten Elterngeldplan wirklich gut wirkt.

Was ist der Partnerschaftsbonus?

Der Partnerschaftsbonus ist eine besondere Form von Elterngeld Plus. Beide Eltern können in zwei, drei oder vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten zusätzliche Monatsbeträge Elterngeld Plus erhalten. Jeder Elternteil hat dabei einen eigenen Anspruch. Praktisch hängen die Ansprüche aber eng zusammen, weil beide Eltern im selben Zeitraum die Voraussetzungen erfüllen müssen.

Der Partnerschaftsbonus wird in Lebensmonaten des Kindes geplant. Wenn Ihr Kind am 18. eines Monats geboren wurde, läuft ein Lebensmonat vom 18. bis zum 17. des Folgemonats. Genau dieser Zeitraum zählt für Arbeitszeit, Einkommen und spätere Nachweise.

2 bis 4 Monate Der Partnerschaftsbonus wird für zwei, drei oder vier aufeinanderfolgende Lebensmonate genommen.
24 bis 32 Stunden Beide Eltern müssen im Durchschnitt des Lebensmonats in diesem Arbeitszeitkorridor liegen.
Beide Eltern Ein Arbeitszeitproblem eines Elternteils betrifft den Partnerschaftsbonus beider Eltern.
Elterngeld Plus Der Partnerschaftsbonus wird rechnerisch wie Elterngeld Plus behandelt.

Die wichtigsten Voraussetzungen

Beide Eltern müssen in den Partnerschaftsbonusmonaten erwerbstätig sein. Die tatsächliche Arbeitszeit muss bei jedem Elternteil im Durchschnitt des jeweiligen Lebensmonats mindestens 24 und höchstens 32 Wochenstunden betragen.

Mehrere Tätigkeiten werden gemeinsam betrachtet. Angestelltenjob, Minijob, Nebenjob und selbstständige Tätigkeit zählen zusammen. Beim Partnerschaftsbonus reicht es also nicht, nur den Hauptarbeitsvertrag anzusehen.

Der Partnerschaftsbonus wird gleichzeitig bezogen. Wenn ein Elternteil die Voraussetzungen in einem Partnerschaftsbonusmonat nicht erfüllt, ist dieser Monat auch für den anderen Elternteil betroffen. Deshalb muss der Plan immer als gemeinsamer Elternplan geprüft werden.

Warum der Partnerschaftsbonus nicht isoliert gerechnet wird

Der Partnerschaftsbonus ist rechnerisch Elterngeld Plus. Wenn in den Partnerschaftsbonusmonaten Einkommen erzielt wird, gehören diese Monate zu den Elterngeld-Plus-Monaten mit Zuverdienst. Frühere oder spätere Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst gehören in denselben Berechnungstopf.

Dadurch verändert sich nicht nur ein einzelner Partnerschaftsbonusmonat. Der durchschnittliche Zuverdienst im Topf beeinflusst auch andere Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst. Genau deshalb ist der Partnerschaftsbonus mit Topf-Prinzip eines der wichtigsten Planungsthemen.

Typische Fehler beim Partnerschaftsbonus

Viele Fehler entstehen, weil Eltern Kalenderwochen, Kalendermonate und Lebensmonate verwechseln. Ein Arbeitsbeginn zum Monatsanfang wirkt je nach Geburtstag des Kindes mitten in einen Lebensmonat hinein.

Ein weiterer Fehler ist die isolierte Betrachtung eines Elternteils. Beim Partnerschaftsbonus müssen beide Eltern im selben Zeitraum passen. Wenn nur ein Elternteil sauber geplant hat, reicht das nicht.

Häufig wird außerdem die spätere Abrechnung unterschätzt. Einkommen, Arbeitszeit und Nachweise werden oft erst nachträglich endgültig geprüft. Ein vorläufig bewilligter Plan ist deshalb noch keine endgültige Sicherheit.

Eine weitere Schwangerschaft verändert den Plan

Eine weitere Schwangerschaft verändert einen guten Partnerschaftsbonusplan vollständig. Wenn die Mutter wegen eines zweiten Kindes Mutterschaftsleistungen bekommt, nimmt sie die Partnerschaftsbonusmonate für das ältere Kind nicht mehr in Anspruch. Dann fallen die betroffenen Partnerschaftsbonusmonate für beide Eltern weg.

Zusätzlich muss geprüft werden, ob Elterngeld Plus rückwirkend in Basiselterngeld umgewandelt werden sollte, weil altes Elterngeld sonst mit dem neuen Mutterschutz verrechnet wird. Im Basiselterngeld wirkt Zuverdienst anders als im Elterngeld-Plus-Topf. Auch deshalb gehört der Partnerschaftsbonus in die Gesamtplanung.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Partnerschaftsbonus

Können wir den Partnerschaftsbonus nur zwei Monate nehmen?

Ja. Der Partnerschaftsbonus wird für zwei, drei oder vier aufeinanderfolgende Lebensmonate genommen. Entscheidend ist, dass beide Eltern die Voraussetzungen in den gewählten Lebensmonaten erfüllen.

Müssen beide Eltern gleichzeitig arbeiten?

Ja. Beide Eltern müssen in denselben Partnerschaftsbonus-Lebensmonaten im Durchschnitt mindestens 24 und höchstens 32 Wochenstunden erwerbstätig sein.

Ist der Partnerschaftsbonus dasselbe wie Elterngeld Plus?

Der Partnerschaftsbonus ist eine besondere zusätzliche Form von Elterngeld Plus. Für die Berechnung ist wichtig, dass Partnerschaftsbonusmonate mit Zuverdienst zu den Elterngeld-Plus-Monaten mit Zuverdienst gehören.

Was passiert, wenn ein Partnerschaftsbonusmonat nicht passt?

Ein nicht erfüllter Monat wird nicht einfach ignoriert. Ob andere Monate erhalten bleiben, hängt von den konkreten Monaten und den gesetzlichen Mindestvoraussetzungen ab.