Kampagne gegen die Elterngeld-Kürzung

Elterngeld-Kürzung für Geburten ab 1. November 2027 verhindern

Das Bundesfamilienministerium plant, die gemeinsam verfügbaren Basiselterngeldmonate von 14 auf 12 zu kürzen. Der Referentenentwurf befindet sich in der Ressortabstimmung und ist noch nicht beschlossen. Betroffen wären Kinder, die ab dem 1. November 2027 geboren werden.

Aktualisierung vom 27. August 2026

Referentenentwurf nennt 1. November 2027 – Petition zur Mitzeichnung freigegeben

Nach Angaben der Bundesregierung befindet sich der Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums in der Ressortabstimmung. Er ist noch nicht beschlossen. Vorgesehen ist, dass die neuen Regeln für Kinder gelten, die ab dem 1. November 2027 geboren werden.

Laut Referentenentwurf sollen Eltern künftig höchstens zwölf statt 14 Basiselterngeldmonate erhalten. Je drei Monate sollen für jeden Elternteil reserviert sein; sechs weitere Monate könnten frei verteilt werden. Der Mindestbetrag soll von 300 auf 330 Euro und der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro steigen.

Meine Petition 201160 habe ich am 21. Mai 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht. Seit dem 25. August 2026 ist sie zur Mitzeichnung freigegeben. Die Mitzeichnungsfrist endet am 6. Oktober 2026. Bitte unterstützen Sie die Petition, damit Familienzeit nicht weiter gekürzt wird.

Worum es bei der geplanten Elterngeld-Kürzung geht

Der Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums sieht vor, die gemeinsam verfügbaren Basiselterngeldmonate von 14 auf 12 zu senken. Je drei Monate sollen für jeden Elternteil reserviert sein; sechs weitere Monate könnten frei verteilt werden. Die Änderung soll für Kinder gelten, die ab dem 1. November 2027 geboren werden. Der Entwurf befindet sich in der Ressortabstimmung und ist noch nicht beschlossen.

Der politische Hintergrund ist der Bundeshaushalt: Im Familienministerium sollen nach dem Bericht rund 500 Millionen Euro eingespart werden. Das Elterngeld ist der größte Ausgabenposten des Ministeriums. Genau deshalb steht es wieder im Zentrum der Kürzungsdebatte.

Diese Seite ordnet die geplante Änderung für Eltern, Presse und Politik ein. Im Mittelpunkt steht die Frage, was die Reform im Alltag bedeuten würde: weniger verlässliche Familienzeit, mehr finanzieller Druck und das Risiko einer Betreuungslücke, wenn die reservierten Monate nicht genutzt werden können und viele Kinder noch keinen Anspruch auf einen Platz in Kita oder Kindertagespflege haben.

Gemeinsam: 14 → 12 Monate Die Zahl der gemeinsam verfügbaren Basiselterngeldmonate würde um zwei Monate sinken.
3 + 6 + 3 Monate Drei Monate je Elternteil wären reserviert, sechs weitere Monate frei verteilbar.
Maximal 9 Monate je Elternteil Wer alle zwölf Monate nutzen will, müsste mindestens drei Monate dem anderen Elternteil überlassen.
Geburten ab 1. November 2027 Dieser Stichtag steht im Referentenentwurf; das Gesetz ist noch nicht beschlossen.

Warum das eine Kürzung durch die Hintertür ist

Formal könnte die Politik sagen: Es bleiben 12 Monate Elterngeld und beide Eltern werden stärker beteiligt. Praktisch verschiebt sich aber der Druck. Wenn drei Monate für jeden Elternteil reserviert werden, kann ein Elternteil höchstens neun Monate Basiselterngeld beziehen, sofern die Familie alle zwölf Monate ausschöpfen will. Bei der heutigen Rollenverteilung betrifft das besonders häufig Mütter.

Das ist der entscheidende Punkt: Die Reform würde nicht nur Väter stärken. Sie würde den bisherigen Familienplan vieler Eltern verändern. Wer bisher mit 12 Monaten für die Mutter und zwei Monaten für den Vater geplant hat, müsste künftig auf neun und drei Monate umstellen, auf Monate verzichten oder finanzielle Verluste tragen. Werden die neun und drei Monate nacheinander genutzt, ist das erste Lebensjahr zwar abgedeckt, der Wechsel des betreuenden Elternteils erfolgt aber bereits mit dem 10. Lebensmonat.

Mehr Väterzeit ist richtig. Aber zusätzliche Väterzeit muss zusätzlich ermöglicht werden. Sie darf nicht dadurch entstehen, dass Familienzeit insgesamt gekürzt und der Druck auf Mütter erhöht wird.

Die finanzielle Wirkung: Die Familie zahlt den Preis

Der entscheidende finanzielle Unterschied liegt nicht nur in der Zahl der Monate. Entscheidend ist, wessen Einkommen ersetzt wird und ob ein Elternteil früher wieder arbeiten muss. Das Elterngeld ersetzt nicht 100 Prozent des Einkommens. Im Normalfall liegt die Ersatzrate bei 65 Prozent des Elterngeld-Netto. Nach heutiger Rechtslage beträgt das Basiselterngeld mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro monatlich. Der Referentenentwurf sieht künftig 330 beziehungsweise 1.900 Euro vor.

Wenn ein Vater mit höherem Einkommen drei Monate Elterngeld beziehen muss, verliert die Familie in diesen Monaten mehr Einkommen, als sie durch eine etwas höhere Leistung zurückbekommen könnte. Auch 1.900 Euro wären kein voller Lohnausgleich und blieben eine harte Obergrenze. Der finanzielle Ausweg liegt dann für viele Familien nicht in echter Wahlfreiheit, sondern in einer früheren Rückkehr der Mutter in Erwerbsarbeit.

Genau darin liegt der verdeckte Druck der Reform. Sie würde nicht nur Bezugsmonate anders verteilen, sondern Familien in ein Erwerbsmodell schieben, das viele Eltern so nicht wollen und ohne Betreuung nicht verlässlich umsetzen können. Das ist keine stärkere Unterstützung junger Familien, sondern Arbeitskräftepolitik auf Kosten des ersten Lebensjahres.

Warum höhere Mindest- und Höchstbeträge das Problem nicht lösen

Die im Referentenentwurf genannten höheren Beträge können einzelne Familien entlasten. Sie gleichen aber nicht aus, dass zwei gemeinsam verfügbare Basiselterngeldmonate entfallen und drei Monate für jeden Elternteil reserviert werden sollen.

Erstens ersetzt auch der geplante Höchstbetrag von 1.900 Euro nicht 100 Prozent des ausfallenden Einkommens. Zweitens entscheidet die Verteilung der Monate darüber, wessen Einkommen fehlt. Drittens verlieren Familien Wahlfreiheit: Sie sollen ihr erstes Jahr nicht mehr nur nach Kind, Gesundheit, Stillen, Schlaf, Einkommen, Arbeitsplatz und Betreuung planen, sondern zusätzlich nach einem staatlich vorgegebenen 3/6/3-Modell.

Was das 3/6/3-Modell für die Betreuung bedeutet

Nutzen Eltern neun und drei Basiselterngeldmonate ab der Geburt nacheinander, können sie das erste Lebensjahr weiterhin abdecken. Der bislang überwiegend betreuende Elternteil müsste dann jedoch bereits mit dem 10. Lebensmonat zurückkehren, während der andere Elternteil die Betreuung für drei Monate übernimmt. Die Reform erzeugt deshalb nicht in jeder Familie automatisch eine Betreuungslücke, erzwingt aber eine andere Aufteilung.

Beziehen beide Eltern gleichzeitig Elterngeld, wird das gemeinsame Kontingent schneller verbraucht. Kann oder will der zweite Elternteil seine drei reservierten Monate nicht nehmen, bleiben der Familie nach dem geplanten Modell nur neun Monate. Dann endet die finanzierte Familienzeit bereits vor dem allgemeinen Betreuungsanspruch. Einen allgemeinen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kita oder Kindertagespflege gibt es nach § 24 SGB VIII grundsätzlich erst ab Vollendung des ersten Lebensjahres.

Für Kinder unter einem Jahr besteht ein Anspruch nur unter besonderen Voraussetzungen, etwa wenn die Betreuung für die Entwicklung geboten ist oder die Eltern arbeiten, Arbeit suchen, sich in Ausbildung befinden oder Eingliederungsleistungen beziehen. Das ist kein allgemeiner Betreuungsplatz ab dem 10. Lebensmonat.

Die Betreuungsinfrastruktur reicht nicht

Auch ab dem ersten Geburtstag ist Kinderbetreuung vielerorts nicht verlässlich verfügbar. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes lag die Betreuungsquote der unter Dreijährigen zum 1. März 2025 bei 37,8 Prozent. In Westdeutschland lag sie bei 34,5 Prozent, in Ostdeutschland einschließlich Berlin bei 54,9 Prozent.

Der Ländermonitor der Bertelsmann Stiftung zeigt für 2024 eine deutliche Lücke zwischen tatsächlicher Betreuung und Betreuungswunsch: Deutschlandweit wurden 38,2 Prozent der unter Dreijährigen betreut, während der Betreuungswunsch der Eltern bei 52,0 Prozent lag. Das entspricht einer Differenz von 13,8 Prozentpunkten. Rein rechnerisch geht es um mehr als 300.000 Kinder.

Vor diesem Hintergrund ist es familienpolitisch widersprüchlich, Familien ohne nutzbare reservierte Monate zu einer Erwerbsrückkehr ab dem 10. Lebensmonat zu drängen. Wer Familienzeit kürzt, bevor Betreuung verlässlich vorhanden ist, erzeugt Druck statt Wahlfreiheit.

Fortsetzung der Kürzungspolitik beim Elterngeld

Die geplante Reform steht nicht isoliert. Sie setzt eine Entwicklung fort, die bereits mit den abgesenkten Einkommensgrenzen beim Elterngeld sichtbar wurde. Familien werden systematisch enger gestellt: erst über den Zugang zum Elterngeld, jetzt über die Dauer und die Verteilung der Bezugsmonate.

Das sendet ein fatales Signal. Deutschland beklagt niedrige Geburtenzahlen, Fachkräftemangel und Vereinbarkeitsprobleme. Gleichzeitig wird ausgerechnet die Leistung geschwächt, die Familien im ersten Jahr nach der Geburt finanziell stabilisieren und Zeit mit dem Kind ermöglichen soll.

Es geht nicht nur ums Sparen, sondern um Gesellschaftspolitik

Der Hinweis auf angespannte Staatsfinanzen darf nicht darüber hinwegtäuschen, worum es politisch geht. Die Krise der öffentlichen Haushalte ist nicht vom Himmel gefallen. Sie ist auch Ergebnis politischer Entscheidungen, unterlassener Reformen und falscher Prioritäten. Wenn der Staat seine finanzpolitischen Hausaufgaben nicht macht, darf er die Folgen nicht bei Familien abladen.

Beim Elterngeld wird diese Haushaltslage nun genutzt, um den Rückbau von Familienleistungen als Reform zu verkaufen. Die Begriffe klingen freundlich: mehr Partnerschaftlichkeit, bessere Erwerbsbeteiligung, notwendige Einsparung. Die Wirkung wäre aber Druck auf Familien. Eltern sollen sich schneller an den Arbeitsmarkt anpassen, während Familienarbeit weniger zählt.

Das passt zu einer Politik, die Erwerbsarbeit und Unternehmensinteressen höher gewichtet als verlässliche Familienzeit. Aus meiner Sicht ist das klassische CDU-Politik: Familienleistungen werden unter Haushaltsvorbehalt gestellt, während der Arbeitsmarkt zusätzliche Kräfte bekommen soll. Friedrich Merz war nie als Freund eines starken Elterngeldes erkennbar. Umso wichtiger ist jetzt eine klare rote Linie.

Schon beim früheren Erziehungsgeld wurden Familienleistungen über die Jahre verändert, begrenzt und zurückgebaut. Beim Elterngeld wiederholt sich diese Logik: erst engere Einkommensgrenzen, jetzt eine mögliche Verkürzung der Bezugsmonate, und beides wird als Modernisierung oder Reform dargestellt. Familien sollten das durchschauen. Es geht nicht nur um Sparen. Es geht darum, wie Deutschland Familie, Erwerbsarbeit und Verantwortung bewertet.

Genug ist genug. Der Staat hat die Pflicht, Familien zu fördern. Er darf sie nicht unter dem Deckmantel der Haushaltskonsolidierung weiter unter Druck setzen.

Familienarbeit wird nicht wertgeschätzt

Ein Kind im ersten Lebensjahr zu betreuen, ist keine private Liebhaberei. Es ist Familienarbeit, Bindungsarbeit, Pflege, Verantwortung und gesellschaftliche Leistung. Wenn der Staat diese Zeit verkürzt oder nur noch unter engen Erwerbsbedingungen unterstützt, sagt er Familien: Eure Arbeit zu Hause zählt weniger als eure schnelle Rückkehr in den Arbeitsmarkt.

Genau das macht Deutschland familienunfreundlicher. Familien brauchen Vertrauen, Verlässlichkeit und echte Wahlfreiheit. Sie brauchen nicht noch eine Reform, bei der die politische Botschaft „mehr Partnerschaftlichkeit“ lautet, die praktische Wirkung aber Druck, Kürzung und Planungsunsicherheit ist.

Väterzeit ja. Kürzung nein.

Diese Kritik richtet sich nicht gegen Väterzeit. Im Gegenteil: Viele Väter wollen mehr Zeit mit ihrem Kind, und viele Familien wünschen sich eine gerechtere Aufteilung. Aber Väterzeit gelingt nicht durch eine Kürzung, die Familien in finanzielle Konflikte bringt.

Wer Väter stärken will, muss Arbeitgeber, Einkommen, Kündigungsschutz, Vertretungslösungen, Kinderbetreuung und gesellschaftliche Erwartungen verändern. Zusätzliche Partnermonate müssen echte zusätzliche Familienzeit sein. Sie dürfen nicht dadurch finanziert werden, dass Müttermonate gestrichen und Familien in ein Modell gedrängt werden, das viele gar nicht leben können.

Warum diese Änderung ein Rückschritt wäre

Diese Kritik kommt nicht erst jetzt. Schon 2007 habe ich beim Deutschen Bundestag eine öffentliche Petition zum Thema Kinderbetreuungsplatz eingereicht. Dahinter stand derselbe Grundgedanke wie heute: Wenn der Staat erwartet, dass Eltern nach dem Elterngeld wieder arbeiten, muss er vorher verlässliche Kinderbetreuung schaffen.

2013 wurde der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Geburtstag eingeführt. Das war ein wichtiger Fortschritt und zeigt, dass familienpolitische Forderungen wirken können, auch wenn es manchmal Jahre dauert. Für die jetzt diskutierte Kürzung reicht dieser Anspruch aber gerade nicht. Wenn die reservierten Monate des zweiten Elternteils nicht nutzbar sind, endet das Elterngeld nach neun Monaten und die alte Betreuungslücke öffnet sich erneut.

Auch bei den Einkommensgrenzen beim Elterngeld habe ich mich mehrfach mit Petitionen eingebracht. Die damals diskutierte Absenkung auf 150.000 Euro wurde so nicht umgesetzt; die Grenze wurde später dennoch auf 175.000 Euro gesenkt. Das zeigt beides: Öffentlicher Druck kann politische Pläne verändern, aber Familienleistungen werden trotzdem Schritt für Schritt beschnitten.

Die jetzt diskutierte Änderung setzt diese Kürzungspolitik fort. Sie wäre kein Fortschritt zu mehr Partnerschaftlichkeit, sondern ein Rückschritt: weniger verlässliche Familienzeit, mehr finanzieller Druck und eine stärkere Erwartung, dass Mütter früher wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Was jetzt politisch nötig ist

  • Keine Reform, die Familien ohne nutzbare reservierte Monate ab dem 10. Lebensmonat ohne finanzierte Familienzeit lässt, solange es für dieses Alter keinen allgemeinen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung gibt.
  • Keine Kürzung der gemeinsam verfügbaren Basiselterngeldmonate von 14 auf 12. Familien brauchen im ersten Lebensjahr Verlässlichkeit statt weniger Planungssicherheit.
  • Väterzeit stärken, aber nicht durch Kürzung der bisherigen Familienzeit. Mehr Partnerschaftlichkeit braucht zusätzliche, wirklich nutzbare Zeit.
  • Kinderbetreuung zuerst ausbauen. Wer frühe Erwerbsrückkehr erwartet, muss vorher verlässliche Betreuung schaffen.
  • Rechtzeitige und verlässliche Planungssicherheit. Der angekündigte Stichtag für Geburten ab dem 1. November 2027 darf im weiteren Verfahren nicht kurzfristig vorgezogen werden.

Quellen und Einordnung