Einkommensgrenzen beim Elterngeld

Aktuelle Entwicklungen

Seit dem 06.07.23 informiere ich jeden Donnerstag um 19 Uhr per WebEx über Hintergründe zur Einkommensgrenze und zur aktuellen Entwicklung. Den Einwahllink erfragen Sie bitte bei meinem Service-Team unter Tel. +49 (0)361 / 38039540 oder per Mail an service@elterngeld.net.

Am 09.09.2023 findet ab 13 Uhr in Hamburg auf dem Flaggenplatz am Jungfernstieg eine Demo gegen die Kürzung statt. Und wenn Sie nicht aus Hamburg kommen, gibt es unten die Rubrik "Was können Sie tun?".


Was ist passiert?

Das Familienministerium von Frau Paus (Grüne) hatte vom Finanzministerium unter Christian Lindner (FDP) den Auftrag bekommen, zu sparen. Gefordert waren zunächst 500 Millionen Euro. Frau Paus hat dann vorgeschlagen die Einkommensgrenzen auf 150.000 Euro zu versteuerndem Einkommen abzusenken. Gleichzeitig hat sie ihren eigenen Vorschlag aber auch selbst kritisiert, da er gegen die gleichstellungspolitischen Ziele gerichtet ist.

Das Bundeskabinett hat den Haushalt zusammen mit dem Vorschlag von Frau Paus am 05.07.23 so beschlossen. Die Senkung der Einkommensgrenzen auf 150.000 Euro ist aber noch nicht gesetzlich verabschiedet. Im August 2023 wird das Haushaltsfinanzierungsgesetz im Bundestag behandelt. In diesem Gesetz wird dann konkret beschrieben, was sich beim Elterngeld genau ändert.

Christian Lindner sagte am 05.07.2023 auf der Pressekonferenz zum Haushalt 2024, dass er selbst kein Freund von Einkommenskappungen sei und dass auch Frau Paus die Senkung der Einkommensgrenzen aufgrund der Gleichstellung nicht gut fände. Außerdem sagte Herr Lindner, dass das BMFSFJ aktuell an einem überzeugenderen Vorschlag zur Einsparung im BMFSFJ-Bereich arbeitet.

Die Familienministerien, Frau Paus, hat allerdings in einem Spiegel-Interview den Vorschlag der Senkung der Einkommensgrenze auf 150.000 Euro verteidigt und lässt auch eine entsprechende Änderung des Elterngeldgesetzes von ihrem Ministerium ausarbeiten. Bereits am 14.07.23 möchte sie den Vorschlag an das Finanzministerium übergeben.

Zitat von Frau Paus

Der Haushalt wird am Ende vom Deutschen Bundestag beschlossen. Ich werde die Gesetzesänderung (die Senkung der Einkommensgrenze auf 150.000 Euro ist hier gemeint) am 14. Juli an das Bundesfinanzministerium liefern. Im Parlament findet später die Beratung statt und da können Ideen einfließen. Das ist mein Vorschlag, um den geforderten Kürzungsbeitrag zu erbringen.

Quelle: Interview im Spiegel 28/2023 vom 08.07.2023

Der Leiter des Pressereferats des Familienminsteriums hat mir dies am 11.07.2023 auch noch einmal bestätigt:

Entsprechend der Vorgabe des Bundesfinanzministeriums, die steigenden Ausgaben für das Elterngeld durch eine kostenreduzierende Reform zu bremsen, wird die jährliche Einkommensobergrenze beim Elterngeld einheitlich für Paare und Alleinerziehende auf 150.000 € im Jahr zu versteuerndes Einkommen festgelegt.

Diesen Regelungsvorschlag wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fristgerecht an das Bundesministerium der Finanzen melden.

Am 05.09.2023 beginnen die Haushaltsberatungen im Deutschen Bundestag. Ich gehe davon aus, dass es dort leider keine positive Überraschung geben wird und die Kürzung der Einkommensgrenzen so beschlossen wird.

Ursprünglich gab es mal aus guten Gründen gar keine Einkommensgrenze. Wenn Sie sich mehr damit beschäftigen möchten, empfehle ich Ihnen, sich die Begründung meiner Petition zur Abschaffung der Einkommensgrenze anzuschauen.

Da die Kürzung der Kappungsgrenze die Ausgaben im Haushalt 2024 senken soll, gehe ich davon aus, dass sie bereits für Geburten ab dem 01.01.2024 gelten wird.

Für Eltern, deren Kinder noch im Jahr 2023 geboren werden, gelten auch weiterhin die alten Einkommensgrenzen von 300.000 Euro für Paare und 200.000 Euro für Singles. Dies wurde mittlerweile auch von einem Sprecher des Familienministeriums gegenüber der Funke Mediengruppe bestätigt. Beispielsweise nachzulesen in der Zeit.

Auch Eltern, deren Kinder noch im Jahr 2023 geboren werden und die erst in 2024 das Elterngeld beziehen möchten, sind von den neuen Einkommensgrenzen nicht betroffen.


Was können Sie tun?

In vielen Gesprächen versuche ich Politikern die Ziele des Elterngeldes näherzubringen und sie für das Thema zu sensibilisieren. Manchmal mit Erfolg. Daneben wende ich mich, beispielsweise mit Presseanfragen, auch direkt an das Familienministerium. Dort verweigert man mir aber meist die Antworten.

Bitte lassen Sie sich nicht abwimmeln. Es ist noch nicht zu spät. Nerven Sie Ihre örtlichen Bundestagsabgeordneten, Mitglieder der Landtage und kommunale Politiker. Sagen Sie ihnen Ihre Meinung. Oder rufen Sie beim BMFSFJ an und stellen Ihre Sicht dar.

Außerdem können Sie Petitionen unterstützen oder auch selbst eine Petition beim Petitionsausschuss des Bundestages einreichen. Den Text meiner eigenen Petition finden Sie unten auf dieser Seite unter "Meine Petition gegen die Absenkung der Einkommensgrenze". Sie ist aber noch nicht zur Mitzeichnung freigegeben. Mittlerweile ist aber eine andere Petition zur Mitzeichnung veröffentlicht und Sie können diese Petition durch Ihre Mitzeichnung unterstützen.

Nach telefonischer Auskunft des Petitionsausschusses dauert die dortige Bearbeitung einer Petition ca. 3 bis 4 Wochen. Und erst danach wird sie dann gegebenenfalls zur Mitzeichnung freigegeben. Anscheinend hat aber auch der Petitionsausschuss die Dringlichkeit erkannt.


Umfragen zur Einkommensgrenze

Eine recht ausführliche Befragung finden Sie auf der Seite https://www.mediaanalyzer.com/studien/elterngeld-kuerzung-ein-aktuelles-stimmungsbild/.

Neuigkeiten in chronologischer Folge:


Meine Petition gegen die Absenkung der Einkommensgrenze

Ich habe am 04.07.2023 eine neue Petition eingereicht. Ich gehe allerdings davon aus, dass der Petitionsausschuss sie auch diesmal wieder torpedieren und nicht zeitnah veröffentlichen wird. Nach der Freigabe und Veröffentlichung vom Petitionsausschuss werde ich hier den Link zum mitzeichnen teilen. Hier aber schon mal der Text meiner Petition:

Text meiner Petition

Wir fordern die Einkommensgrenzen beim Elterngeld nicht noch weiter abzusenken.

Der Staat hat den verfassungsmäßigen Auftrag, Familien zu fördern und zu unterstützen. Dazu wurde 2007 das einkommensabhängige Elterngeld eingeführt und gleichzeitig die Sozialleistung Erziehungsgeld abgeschafft. Die Verdienstgrenzen beim Erziehungsgeld wurden bis zu seiner Abschaffung immer weiter herabgesenkt, sodass nur noch sehr wenige Familie vom Erziehungsgeld profitiert hatten. Auch war der Umfang mit 24 x 300 Euro im Verhältnis zum heutigen Elterngeld überschaubar.

Das Elterngeld wurde daher ausdrücklich ohne eine Einkommensgrenze eingeführt. Diese hatte auch gleichstellungspolitische Gründe. So sollte der weniger verdienende Elternteil nicht mehr auf das Einkommen des anderen Elternteils angewiesen sein.

Im Bundestag wurde das wie folgt begründet:

Mit dem Kernelement des Elterngeldes, der Einkommensersatzleistung in Anknüpfung an das Erwerbseinkommen, wird die finanzielle Lücke junger Familien im ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes geschlossen. Da unabhängig vom Einkommen des Partners ein finanzieller Ausgleich für den betreuenden Elternteil vorgesehen ist, bedeutet dies gerade für Frauen, die häufig im ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, eine wirtschaftliche Selbstständigkeit innerhalb der Partnerschaft. Zudem besteht durch die weitgehende Kompensation des Einkommens erstmalig auch eine wirkliche Wahlfreiheit, nämlich die Möglichkeit, auf das höhere der beiden elterlichen Einkommen zu verzichten.

Die Einführung der Einkommensgrenzen von 500.000 Euro (Paare) und 250.000 Euro (Alleinerziehende) im Jahr 2011 wurde leider ohne Begründung und ohne Aussprache beschlossen. Auch im Zuge des Änderungsgesetzes zum 01.09.2021 wurde der Punkt der Senkung der Einkommensgrenze für gemeinsam betreuende Eltern nicht öffentlich diskutiert. Die schriftliche Begründung im Gesetzentwurf des Änderungsgesetzes ist sachlich dünn und widerspricht einem Hauptziel des Elterngeldes, der Förderung der wirtschaftlichen Selbstständigkeit des Partners mit dem geringeren Einkommen.

Im Jahr 2021 erfolgte eine weitere Herabsenkung auf 300.000 bzw. 250.000 Euro.

Im Zuge des Bundeshaushalts für das Jahr 2024 wird nun die weitere Herabsenkung der Einkommensgrenze auf 150.000 Euro diskutiert.

Es ist klar, dass die Ziele des Elterngeldes mit dieser Einkommensgrenze nicht mehr erreicht werden können. Für viele Familien fehlt es fortan am finanziellen Schonraum in der ersten Zeit nach der Geburt und auch die gleichstellungspolitischen Ziele werden nicht mehr erfüllt.

Die Geschichte des Elterngeldes folgt damit der Geschichte des Erziehungsgeldes. Wir fordern alle Beteiligte dazu auf nicht am falschen Ende zu sparen. Kinder sind unsere Zukunft und Eltern haben sich eine Unterstützung verdient. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht einschlägig bekräftigt. Familienpolitik sollte nicht wieder zum Gedöns und zur Unwichtigkeit verkommen. Jetzt ist es an der Zeit, für die Eltern einzutreten.

Bitte senken Sie die Einkommensgrenzen nicht.

Aktuelle Rechtslage

Eltern mit einem hohen Einkommen bekommen kein Elterngeld. Grundlage ist der Steuerbescheid aus dem Jahr vor der Geburt des Kindes. Die Einkommensgrenze liegt bei Alleinerziehenden bei 250.000 Euro und bei Elternpaaren für beide zusammen bei 300.000 Euro.

§ 1 Absatz 8 BEEG

Ein Anspruch entfällt, wenn die berechtigte Person im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes ein zu versteuerndes Einkommen nach § 2 Absatz 5 des Einkommensteuergesetzes in Höhe von mehr als 250 000 Euro erzielt hat. Erfüllt auch eine andere Person die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 oder der Absätze 3 oder 4, entfällt abweichend von Satz 1 der Anspruch, wenn die Summe des zu versteuernden Einkommens beider Personen mehr als 300 000 Euro beträgt.

Beispiele zur Einkommensgrenze

Herr Meyer ist Zahnarzt und seine Frau arbeitet in einem Verband für Gleichstellung und Emanzipation. In Ihrer Elternzeit ist Frau Meyer finanziell von Herrn Meyer abhängig und bekommt kein Elterngeld, da beide zusammen über 300.000 Euro Einkommen erzielen.

Das Ehepaar Schmidt hat sich nach dem Studium ein eigenes Unternehmen aufgebaut und dazu einen Kredit in Höhe von 500.000 Euro aufgenommen. Frau Schmidt ist nun schwanger und beide verkaufen das Unternehmen für 450.000 Euro und wechseln in ein Angestelltenverhältnis, um mehr Zeit mt dem Kind verbringen zu können. Anfang 2023 wird Paul geboren. Da Familie Schmidt durch den Verkauf ihres Unternehmens im Jahr vor der Geburt mehr als 300.000 zu versteuerndes Einkommen hatte, bekommen beide kein Elterngeld.

Im Jahr vor der Geburt hat Elternteil 1 ein zu versteuerndes Einkommen von 240.000 €, Elternteil 2 von 40.000 €. Nun ist geplant, dass Elternteil 1 zu Hause bleibt. Das Gesamteinkommen beträgt also nach der Geburt 40.000 € und es wird kein Elterngeld gezahlt, da die Einkommensgrenze von 300.000 Euro im Jahr vor der Geburt überschritten war.

Zur Geschichte der Einkommensgrenze

Bei der Einführung des Elterngeldes wurde sehr intensiv darüber diskutiert, ob es beim Elterngeld Einkommensgrenzen geben sollte. Schließlich entschied man sich dafür, keine Einkommensgrenzen aufzunehmen.

Dies wurde damit begründet, dass bei einer Konstellation mit einem gut und einem normal verdienenden Elternteil der normal verdienende Elternteil nicht wegen des Verdienstes des Partners seine finanzielle Unabhängigkeit einbüßen sollte. Es war also eine Entscheidung im Hintergrund der Gleichberechtigung und insbesondere für die Stärkung der Frauen, die auch im Elterngeldbezug finanziell eigenständig bleiben sollten.

Im Zuge der Anrechnung des Elterngeldes auf den Bezug von Arbeitslosengeld 2 wurden dann 2011, ohne eine diesbezügliche Diskussion, Einkommensgrenzen eingeführt. Diese lagen bei 250.000 Euro für Alleinerziehende und bei 500.000 Euro für Paare.

2021 wurde die Einkommensgrenze für Paare von 500.000 auf 300.000 Euro herabgesenkt. Auch diesmal ohne Aussprache.

Meine Position zu dieser Regelung

Ich bin für eine Abschaffung der Einkommensgrenzen. Das Elterngeld wurde 2006 auch eingeführt, um etwas für die Gleichberechtigung zu tun und insbesondere die Frauen nicht mehr finanziell an Ihre Männer zu binden.

Verwundert war ich 2021, insbesondere von der CDU. Die CDU hatte höhere Steuern für Besserverdienende stets abgelehnt und nun gerade für diese Gruppe das Elterngeld gekürzt. Für mich passt das nicht zusammen. Und die SPD scheint auf ihrer Agenda zu haben, die Erfolge der Gleichstellung wieder zurückzudrehen. Plötzlich sind die guten Gründe, die 2006 gegen eine Einführung sprachen, nicht mehr entscheidend.

Ich habe 2021 eine Petition zur Abschaffung der Einkommensgrenze eingebracht und dabei die Gründe von 2006 ins Gedächtnis gerufen. Doch leider ohne Erfolg. Zunächst wurde meine Petition ohne meine Zustimmung in wichtigen Punkten vom Deutschen Bundestag abgeändert. Dagegen habe ich mich entsprechend gewehrt und hatte letztlich auch Erfolg. In der abschließenden Ablehnung der Petition wurde nicht einmal auf die Gründe aus 2006 eingegangen.

Autor: Michael Tell, Elterngeld.net

Erstellungsdatum: 24.06.2023
Letzte Änderung: 26.08.2023

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