Arbeitszeit
32-Stunden-Grenze beim Elterngeld
Wer Elterngeld bezieht, darf nicht unbegrenzt arbeiten. Für den Anspruch zählt die Arbeitszeit im Durchschnitt des jeweiligen Lebensmonats.
Entscheidend ist nicht nur der Arbeitsvertrag. Maßgeblich ist die tatsächliche Arbeitszeit, einschließlich weiterer Tätigkeiten und Überstunden.
Tatsächliche Arbeitszeit im Lebensmonat
Für den Elterngeldanspruch darf die Erwerbstätigkeit im Durchschnitt des Lebensmonats regelmäßig höchstens 32 Wochenstunden betragen.
Ein Kind, das am 17. geboren wurde, hat Lebensmonate vom 17. bis zum 16. des Folgemonats. Eine Arbeitszeitvereinbarung nach Kalendermonaten passt deshalb nicht automatisch.
Mehrere Tätigkeiten werden zusammengerechnet
Angestelltenjob, Minijob, Nebenjob und selbstständige Tätigkeit werden arbeitszeitlich gemeinsam betrachtet. Es zählt die gesamte Erwerbstätigkeit im Lebensmonat.
Wer in Summe über der Grenze liegt, erfüllt die Anspruchsvoraussetzung für diesen Lebensmonat nicht.
Überstunden
Überstunden zählen mit. Es reicht nicht, dass im Vertrag weniger Stunden stehen, wenn im Lebensmonat tatsächlich mehr gearbeitet wird.
Gerade beim Wiedereinstieg sollten Eltern klären, ob Mehrarbeit, Bereitschaftszeiten oder zusätzliche Tätigkeiten in demselben Lebensmonat entstehen.
Selbstständige
Selbstständige erklären ihre Arbeitszeit selbst. Die Angabe muss wahrheitsgemäß und plausibel sein. In der Praxis reicht häufig eine nachvollziehbare Erläuterung, etwa dass weniger Aufträge angenommen wurden.
Trotzdem sollte die Arbeitszeit nicht nebenbei geschätzt werden. Sie entscheidet über den Anspruch für den jeweiligen Lebensmonat.
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Häufige Fragen
Häufige Fragen zur 32-Stunden-Grenze beim Elterngeld
Zählt der Arbeitsvertrag oder die tatsächliche Arbeitszeit?
Entscheidend ist die tatsächliche Arbeitszeit im jeweiligen Lebensmonat.
Werden mehrere Tätigkeiten zusammengerechnet?
Ja. Angestellte Arbeit, Minijob, Nebenjob und Selbstständigkeit werden gemeinsam betrachtet.
Sind Überstunden ein Problem?
Ja, wenn sie die durchschnittliche Arbeitszeit im Lebensmonat über die zulässige Grenze heben.
Wie weisen Selbstständige ihre Arbeitszeit nach?
Sie erklären ihre Arbeitszeit selbst und müssen die Angabe plausibel machen.