Selbstständige

Arbeitszeit bei Selbstständigen im Elterngeld

Selbstständige haben keinen Arbeitgeber, der ihre Arbeitszeit bescheinigt. Sie erklären ihre Arbeitszeit im Elterngeldbezug selbst.

Das ist ein praktischer Spielraum, aber keine Freiheit zu falschen Angaben. Entscheidend ist eine wahrheitsgemäße und plausible Einordnung pro Lebensmonat.

Eigenerklärung statt Arbeitgeberbescheinigung

Selbstständige geben ihre Arbeitszeit im Elterngeldbezug selbst an. In der Praxis wird pro Bezugsmonat eine Wochenstundenzahl genannt und kurz erläutert.

Ein Satz wie „Ich nehme weniger Aufträge an“ reicht in vielen Fällen aus, wenn die Angabe zur tatsächlichen betrieblichen Situation passt. Detaillierte Stundenaufzeichnungen sind regelmäßig nicht der Ausgangspunkt.

32-Stunden-Grenze im Lebensmonat

Für den Elterngeldanspruch darf die Erwerbstätigkeit im Durchschnitt des jeweiligen Lebensmonats regelmäßig höchstens 32 Wochenstunden betragen. Diese Grenze gilt auch für Selbstständige.

Wer tatsächlich mehr als 32 Wochenstunden arbeitet, hat für diesen Lebensmonat keinen Anspruch auf Elterngeld. Die Angabe muss deshalb plausibel und wahrheitsgemäß sein.

Spielraum bedeutet nicht Beliebigkeit

Selbstständige können ihre Arbeit oft anders organisieren als Angestellte. Aufträge werden verschoben, reduziert oder anders verteilt. Dadurch lässt sich eine breite Spanne an Arbeitszeit plausibel erklären.

Die Erklärung muss aber zur Realität passen. Die Elterngeldstelle muss nachvollziehen können, warum die angegebene Arbeitszeit im Lebensmonat stimmt.

Partnerschaftsbonus

Beim Partnerschaftsbonus kommt zur 32-Stunden-Obergrenze die Untergrenze von 24 Wochenstunden hinzu. Beide Eltern müssen in den Partnerschaftsbonusmonaten im Durchschnitt des Lebensmonats zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten.

Selbstständige haben auch hier Spielraum bei der plausiblen Erklärung. Gleichzeitig muss der Stundenkorridor ernst genommen werden, weil er Anspruchsvoraussetzung für die Partnerschaftsbonusmonate ist.

Weitere passende Seiten

Mehr Einordnung finden Sie auf diesen Seiten: Bezugszeitraum bei Selbstständigen, Nachweisbogen für Selbstständige, Partnerschaftsbonus für Selbstständige, 32-Stunden-Grenze beim Elterngeld.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Arbeitszeit bei Selbstständigen im Elterngeld

Wer bescheinigt die Arbeitszeit bei Selbstständigen?

Selbstständige erklären ihre Arbeitszeit selbst und erläutern sie plausibel für den jeweiligen Bezugsmonat.

Muss ich jede Stunde aufzeichnen?

Detaillierte Stundenaufzeichnungen sind in der Praxis regelmäßig nicht der Ausgangspunkt. Die Angaben müssen aber wahrheitsgemäß und plausibel sein.

Bedeutet hoher Gewinn automatisch hohe Arbeitszeit?

Nein. Gewinn und Arbeitszeit sind getrennt zu betrachten.

Was gilt beim Partnerschaftsbonus?

Dort müssen beide Eltern im jeweiligen Lebensmonat durchschnittlich 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten.