Selbstständige
Partnerschaftsbonus für Selbstständige
Selbstständige Eltern dürfen Partnerschaftsbonusmonate nutzen. Die Planung ist aber anspruchsvoll, weil Arbeitszeit und Gewinn nicht automatisch gleichmäßig verlaufen.
Besonders wichtig sind die Trennung von Arbeitszeit und Gewinn, der Elterngeld-Plus-Topf mit Zuverdienst und die spätere Schlussabrechnung.
Selbstständige und der Stundenkorridor
Auch Selbstständige müssen in den Partnerschaftsbonusmonaten im Durchschnitt des jeweiligen Lebensmonats zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten.
Anders als bei Angestellten gibt es aber keinen Arbeitgeber, der die Arbeitszeit bescheinigt. Selbstständige geben ihre Arbeitszeit selbst an und erläutern sie plausibel. In der Praxis besteht dabei Spielraum, weil Aufträge reduziert, Abläufe verändert und Betreuungszeiten anders organisiert werden.
Der Spielraum liegt in der Plausibilität
Selbstständige müssen keinen Arbeitgebernachweis vorlegen. Sie geben für jeden Bezugsmonat eine Wochenstundenzahl an und erläutern kurz, warum dieser Umfang plausibel ist.
In vielen Fällen reicht ein Satz wie „Ich nehme weniger Aufträge an“ oder „Ich beschränke meine Tätigkeit auf laufende Aufträge“. Die Elterngeldstelle kann die Arbeitszeit nur begrenzt von außen prüfen. Genau deshalb ist die Arbeitszeitangabe bei Selbstständigen ein wichtiger Gestaltungspunkt.
Wichtig ist die Widerspruchsfreiheit. Rechnungen, ungewöhnliche Tätigkeitsspitzen, sehr hohe Umsätze oder andere Angaben sollten nicht ohne Erklärung gegen den angegebenen Arbeitsumfang sprechen. Ein hoher Gewinn beweist aber nicht automatisch, dass im jeweiligen Lebensmonat mehr als 32 Wochenstunden gearbeitet wurden.
Gewinn in Partnerschaftsbonusmonaten
Gewinn in Partnerschaftsbonusmonaten ist Zuverdienst in Elterngeld Plus. Diese Monate gehören in den Topf der Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst.
Ein hoher Gewinnmonat erhöht den Durchschnitt in diesem Topf. Ein niedriger Gewinnmonat senkt den Durchschnitt, wenn er in denselben Topf gehört.
Nachweisbogen und 25-Prozent-Pauschale
Die spätere Abrechnung entscheidet bei Selbstständigen häufig über viel Geld. Elterngeldstellen schicken Nachweisbögen zu Einnahmen und Ausgaben. Diese Bögen sollten nicht ungeprüft ausgefüllt werden.
Die Wahl zwischen tatsächlichen Betriebsausgaben und 25-Prozent-Pauschale beeinflusst, welche Monate als Monate mit Zuverdienst wirken. Gerade beim Topf-Prinzip ist das ein zentrales Planungsthema.
Plan nachsteuern
Wenn sich der Geschäftsverlauf anders entwickelt, muss der Elterngeldplan überprüft werden. Rückwirkende Beantragung, Umwandlung von Elterngeld Plus in Basiselterngeld oder ein bewusster Verzicht auf einzelne Monate gehören dann auf den Tisch.
Nach dem 14. Lebensmonat ist besondere Vorsicht nötig. Eine Lücke ab dem 15. Lebensmonat beendet den weiteren Bezug.
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Mehr Einordnung finden Sie auf diesen Seiten: Stundenkorridor im Partnerschaftsbonus, Partnerschaftsbonus und Topf-Prinzip, Nachweisbogen für Selbstständige, 25-Prozent-Pauschale.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Partnerschaftsbonus für Selbstständige
Dürfen Selbstständige Partnerschaftsbonusmonate nutzen?
Ja. Selbstständige Eltern dürfen Partnerschaftsbonusmonate nutzen, wenn beide Eltern die Voraussetzungen einhalten.
Wie wird die Arbeitszeit bei Selbstständigen nachgewiesen?
Selbstständige geben ihre Arbeitszeit selbst an und erläutern sie plausibel. Dadurch besteht ein größerer Gestaltungsspielraum als bei Angestellten, weil kein Arbeitgeber die Stunden bescheinigt.
Gehört Gewinn in den Elterngeld-Plus-Topf mit Zuverdienst?
Ja. Partnerschaftsbonusmonate mit Gewinn gehören zu den Elterngeld-Plus-Monaten mit Zuverdienst.
Warum ist der Nachweisbogen so wichtig?
Im Nachweisbogen wird die spätere Abrechnung vorbereitet. Betriebsausgabenmethode und Zuordnung der Monate entscheiden über den Zahlbetrag.