Arbeitszeit

24 bis 32 Wochenstunden im Partnerschaftsbonus

Für Partnerschaftsbonusmonate zählt der Durchschnitt im jeweiligen Lebensmonat des Kindes. Beide Eltern müssen im Korridor von 24 bis 32 Wochenstunden liegen.

Die Grenze wirkt eng, weil mehrere Tätigkeiten, Überstunden und selbstständige Arbeit zusammen betrachtet werden.

Der Lebensmonat entscheidet

Beim Partnerschaftsbonus geht es nicht um einen beliebigen Kalendermonat. Die Arbeitszeit wird im Durchschnitt des jeweiligen Lebensmonats des Kindes geprüft.

Beginnt ein Lebensmonat zum Beispiel am 12. eines Kalendermonats, muss die Arbeitszeit vom 12. bis zum 11. des Folgemonats betrachtet werden.

Untergrenze von 24 Wochenstunden

Wer im betreffenden Lebensmonat unter 24 Wochenstunden liegt, erfüllt die Voraussetzung für diesen Partnerschaftsbonusmonat nicht.

Krankheit ist keine freiwillige Minderarbeit. Deshalb muss Krankheit gesondert eingeordnet werden und darf nicht mit einer zu niedrig geplanten Arbeitszeit verwechselt werden.

Obergrenze von 32 Wochenstunden

Wer im betreffenden Lebensmonat über 32 Wochenstunden liegt, erfüllt die Voraussetzung ebenfalls nicht. Überstunden zählen mit.

Ein Arbeitsvertrag mit 30 Wochenstunden schützt nicht, wenn tatsächlich mehr gearbeitet wird und der Lebensmonatsdurchschnitt über der Grenze liegt.

Angestellte Eltern

Bei angestellten Eltern ist eine Teilzeitvereinbarung nach Lebensmonaten des Kindes meist der sauberste Weg. Dann passen Elternzeit, Arbeitszeit und Elterngeld besser zusammen.

Kritisch werden vor allem Überstunden, zusätzliche Tätigkeiten oder Dienstplanänderungen, die den Durchschnitt im Lebensmonat verschieben.

Selbstständige Eltern

Selbstständige haben bei der Arbeitszeit einen praktischen Spielraum. Sie geben ihre Arbeitszeit selbst an und erläutern sie plausibel, etwa weil sie weniger Aufträge annehmen.

Die Angabe muss trotzdem wahr sein. Gewinn und Arbeitszeit sind getrennte Themen: Ein hoher Gewinn beweist nicht automatisch eine Arbeitszeit über 32 Stunden.

Weitere passende Seiten

Mehr Einordnung finden Sie auf diesen Seiten: Arbeitszeit im Partnerschaftsbonus, 32-Stunden-Grenze beim Elterngeld, Partnerschaftsbonus für Selbstständige, Nachweise beim Partnerschaftsbonus.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Stundenkorridor im Partnerschaftsbonus

Gilt der Stundenkorridor pro Kalendermonat?

Nein. Maßgeblich ist der Durchschnitt im jeweiligen Lebensmonat des Kindes.

Werden Überstunden mitgerechnet?

Ja. Entscheidend ist die tatsächliche Arbeitszeit im Lebensmonat.

Was ist bei Krankheit?

Krankheit ist gesondert zu bewerten und nicht mit freiwilliger Minderarbeit gleichzusetzen.

Wie weisen Selbstständige ihre Arbeitszeit nach?

Sie geben ihre Arbeitszeit selbst an und erläutern sie plausibel. Die Angabe muss wahrheitsgemäß sein.