Nachweise

Nachweise für den Partnerschaftsbonus

Partnerschaftsbonusmonate werden oft zuerst nach Prognose bewilligt. Später zählt, ob Arbeitszeit, Einkommen und Zeitraum wirklich belegt werden.

Wer Nachweise erst nachträglich zusammensucht, erkennt Fehler häufig zu spät.

Arbeitszeit im Lebensmonat belegen

Für jeden Partnerschaftsbonusmonat müssen beide Eltern im Durchschnitt des jeweiligen Lebensmonats zwischen 24 und 32 Wochenstunden liegen.

Bei Angestellten sind Arbeitsvertrag, Teilzeitvereinbarung, Elternzeitteilzeit, Arbeitgeberbescheinigung und tatsächliche Arbeitszeit wichtig. Überstunden und zusätzliche Tätigkeiten werden mitbetrachtet.

Selbstständige Arbeitszeit

Selbstständige erklären ihre Arbeitszeit selbst. Sie müssen nicht automatisch umfangreiche Aufzeichnungen vorlegen, aber die Angabe muss plausibel und wahrheitsgemäß sein.

Gewinn und Arbeitszeit dürfen nicht vermischt werden. Ein hoher Gewinn beweist nicht automatisch eine zu hohe Arbeitszeit.

Einkommen in den Partnerschaftsbonusmonaten

Einkommen in Partnerschaftsbonusmonaten ist Einkommen in Elterngeld Plus. Bei Zuverdienst gehören diese Monate in den Topf der Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst.

Deshalb entscheiden die Einkommensnachweise nicht nur über den einzelnen Monat, sondern über den Durchschnitt in diesem Topf.

Typische Fehler

Häufige Fehler sind Arbeitszeit nach Kalendermonaten statt Lebensmonaten, ungeprüfte Überstunden, ein Minijob als angebliche 24-Stunden-Lösung, falsch verstandene Selbstständigenangaben und Nachweisbögen, die ohne vorherige Berechnung ausgefüllt werden.

Auch eine spätere Schwangerschaft gehört in die Risikoprüfung. Wenn die Mutter die Partnerschaftsbonusmonate nicht mehr nehmen kann, fallen sie für beide Eltern weg.

Nachweise laufend prüfen

Sinnvoll ist, die relevanten Nachweise schon während der Partnerschaftsbonusmonate zu sammeln und mit dem Plan abzugleichen.

So lässt sich rechtzeitig erkennen, ob Arbeitszeit, Einkommen oder die gewählte Bezugsform nachgesteuert werden müssen.

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Mehr Einordnung finden Sie auf diesen Seiten: Rückforderung beim Partnerschaftsbonus, Stundenkorridor, Arbeitgeberbescheinigung Elterngeld, Nachweisbogen für Selbstständige.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Nachweisen beim Partnerschaftsbonus

Welche Nachweise sind beim Partnerschaftsbonus wichtig?

Vor allem Nachweise zu Arbeitszeit, Einkommen und den betroffenen Lebensmonaten.

Reicht der Arbeitsvertrag?

Nein. Der Arbeitsvertrag ist wichtig, aber tatsächliche Arbeitszeit, Überstunden und zusätzliche Tätigkeiten müssen ebenfalls passen.

Was weisen Selbstständige nach?

Sie erklären ihre Arbeitszeit selbst und weisen für die Berechnung Einnahmen und Ausgaben nach.

Warum sind Lebensmonate entscheidend?

Weil die Voraussetzungen für jeden Lebensmonat des Kindes geprüft werden.