Partnerschaftsbonus
Rückforderung beim Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus wird oft zunächst auf Grundlage einer Planung bewilligt. Später prüft die Elterngeldstelle, ob Arbeitszeit, Einkommen und Nachweise wirklich passen.
Eine Rückforderung bedeutet nicht, dass der Partnerschaftsbonus schlecht ist. Sie zeigt nur, dass dieser Bereich von Anfang an sorgfältig geplant werden muss.
Warum der Partnerschaftsbonus später geprüft wird
Eltern beantragen den Partnerschaftsbonus mit einer Prognose: welche Monate sie nehmen, wie viel sie arbeiten und welches Einkommen voraussichtlich entsteht. Nach dem Bezug verlangt die Elterngeldstelle je nach Fall Nachweise und rechnet endgültig ab.
Dadurch entstehen Rückforderungen, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt wurden oder wenn die spätere Einkommensberechnung niedrigeres Elterngeld ergibt.
Rückforderung wegen falscher Arbeitszeit
Der häufigste Risikobereich ist die Arbeitszeit. Beide Eltern müssen in jedem Partnerschaftsbonusmonat im Durchschnitt des Lebensmonats mindestens 24 und höchstens 32 Wochenstunden erwerbstätig sein.
Wird der Korridor von einem Elternteil verfehlt, ist der betroffene Monat auch für den anderen Elternteil betroffen. Typische Gründe sind Überstunden, zu geringer Beschäftigungsumfang, mehrere zusammengerechnete Tätigkeiten oder eine Selbstständigkeit, die anders lief als geplant.
Rückforderung wegen Nachweisen
Beim Partnerschaftsbonus sind beide Eltern nachweisrelevant. Bei Angestellten prüft die Elterngeldstelle Arbeitszeit und Einkommen über Arbeitgeberauskünfte, Lohnabrechnungen und weitere Unterlagen. Bei Selbstständigen geht es um eigene Angaben zur Arbeitszeit, Gewinnunterlagen und die spätere Abrechnung.
Fehlende oder unklare Nachweise sind nicht nur ein formales Problem. Wenn die Elterngeldstelle die Voraussetzungen nicht feststellt, setzt sie den Anspruch niedriger fest oder hebt ihn für betroffene Monate auf.
Rückforderung durch Einkommen und Topf-Prinzip
Der Partnerschaftsbonus ist rechnerisch Elterngeld Plus. Partnerschaftsbonusmonate mit Zuverdienst gehören deshalb in den Topf „Elterngeld Plus mit Zuverdienst“. Frühere oder spätere Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst werden gemeinsam betrachtet, wenn sie in denselben Topf gehören.
Hohes Einkommen in Partnerschaftsbonusmonaten erhöht den Durchschnitt in diesem Topf. Dadurch werden auch frühere Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst rechnerisch schlechter. Für Eltern wirkt das überraschend, weil diese früheren Monate oft schon ausgezahlt waren.
Nicht jeder Fehler zerstört automatisch alles
Wenn ein beantragter Partnerschaftsbonusmonat nicht funktioniert, ist der gesamte Partnerschaftsbonus nicht automatisch verloren. Entscheidend sind die konkreten Monate und die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen.
Trotzdem bleibt der betroffene Monat ein Problem. Außerdem verändern Einkommen und Nachweise die Höhe der verbleibenden Monate. Deshalb sollte eine drohende Rückforderung nicht nur mit Blick auf einen einzelnen Monat geprüft werden.
Eine weitere Schwangerschaft verändert den Bezug
Wenn die Mutter wegen eines zweiten Kindes neue Mutterschaftsleistungen bekommt, nimmt sie Partnerschaftsbonusmonate für das ältere Kind nicht mehr in Anspruch. Dann fallen die betroffenen Partnerschaftsbonusmonate für beide Eltern weg.
Zusätzlich muss geprüft werden, ob Elterngeld Plus rückwirkend in Basiselterngeld umgewandelt werden sollte. Dadurch verändert sich auch die Zuverdienstberechnung, weil Basiselterngeld mit Zuverdienst ein anderer Topf ist als Elterngeld Plus mit Zuverdienst.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Rückforderung beim Partnerschaftsbonus
Warum wird der Partnerschaftsbonus zurückgefordert?
Häufige Gründe sind ein verfehlter Stundenkorridor, fehlende Nachweise, anderes Einkommen als geplant oder eine spätere Neuberechnung von Elterngeld-Plus-Monaten mit Zuverdienst.
Betrifft ein Fehler eines Elternteils auch den anderen Elternteil?
Ja. Der Partnerschaftsbonus wird gleichzeitig von beiden Eltern bezogen. Deshalb müssen beide Eltern ihre Voraussetzungen erfüllen.
Geht immer der gesamte Partnerschaftsbonus verloren?
Nein. Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben erfüllte Monate erhalten. Das muss anhand der konkreten Lebensmonate geprüft werden.
Sollte ich Nachweisbögen einfach ausfüllen und zurückschicken?
Die Angaben müssen richtig und vollständig sein. Vor dem Zurücksenden sollte aber verstanden werden, welche Wirkung die Angaben auf Arbeitszeit, Einkommen und Berechnung haben.