Rückforderung

Elterngeld Rückforderung

Eine Rückforderung beim Elterngeld ist belastend. Sie bedeutet aber nicht automatisch, dass die Berechnung stimmt.

Zuerst muss geklärt werden, warum die Elterngeldstelle Geld zurückfordert und ob Bescheid, Berechnung und Frist richtig behandelt wurden.

Warum Rückforderungen entstehen

Rückforderungen entstehen häufig nach einer vorläufigen Bewilligung, wenn die Elterngeldstelle später endgültig abrechnet. Das betrifft vor allem Selbstständige, Zuverdienst, Partnerschaftsbonusmonate und fehlende oder später anders bewertete Nachweise.

Auch geänderte Mutterschaftsleistungen, falsche Bezugsmonate, weggefallene Anspruchsvoraussetzungen oder Arbeitszeitüberschreitungen können eine Rückforderung auslösen.

Erst den Grund prüfen

Der erste Schritt ist nicht die Frage, ob Eltern zahlen können. Zuerst muss geprüft werden, aus welchem Grund die Elterngeldstelle zurückfordert.

Eine Rückforderung wegen Schlussabrechnung ist anders zu prüfen als eine Rückforderung wegen Anspruchsverlust, Zuverdienst, Arbeitszeit oder Mutterschaftsgeld.

Selbstständige und Schlussabrechnung

Bei Selbstständigen entsteht die Rückforderung oft aus der endgültigen Gewinnermittlung im Bezugszeitraum. Dann sind Nachweisbogen, Betriebsausgaben, 25-Prozent-Pauschale und Topf-Prinzip entscheidend.

Gerade hier zeigt sich, warum Schreiben der Elterngeldstelle nicht isoliert beantwortet werden sollten.

Widerspruch und finanzielle Wirkung

Gegen einen Rückforderungsbescheid kommt regelmäßig Widerspruch in Betracht. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung und muss ernst genommen werden.

Im Elterngeldrecht haben Widerspruch und Anfechtungsklage keine automatische aufschiebende Wirkung. Wenn die Elterngeldstelle laufende Zahlungen einbehält oder sofort vollzieht, muss zusätzlich die finanzielle Eilfrage geprüft werden.

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Mehr Einordnung finden Sie auf diesen Seiten: Widerspruch gegen Elterngeldbescheid, Aufrechnung beim Elterngeld, Schlussabrechnung beim Elterngeld und Rückforderung bei Selbstständigen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Elterngeld Rückforderung

Muss ich eine Elterngeld-Rückforderung sofort akzeptieren?

Nein. Bescheid, Frist, Berechnung und Grund der Rückforderung sollten fachlich geprüft werden.

Warum betrifft eine Rückforderung Selbstständige häufig?

Weil der tatsächliche Gewinn im Bezugszeitraum erst später feststeht und endgültig abgerechnet wird.

Stoppt ein Widerspruch die Rückzahlung automatisch?

Nein. Im Elterngeldrecht besteht keine automatische aufschiebende Wirkung.

Was ist der erste Schritt nach einer Rückforderung?

Bescheid, Berechnungsbogen, Frist, Antrag und alle Nachweise sichern und die Begründung prüfen.