Selbstständige

Rückforderung beim Elterngeld für Selbstständige

Bei Selbstständigen entsteht eine Rückforderung oft nicht im ersten Antrag, sondern erst bei der späteren Schlussabrechnung.

Der vorläufige Bescheid wirkt zunächst sicher. Endgültig wird es erst, wenn Gewinn, Betriebsausgaben, Arbeitszeit und Nachweise ausgewertet werden.

Warum Rückforderungen entstehen

Rückforderungen entstehen häufig, wenn der tatsächliche Gewinn nach der Geburt höher ausfällt als im vorläufigen Bescheid angenommen. Bei Selbstständigen betrifft das die Gewinne in den Bezugsmonaten.

Entscheidend ist nicht nur ein einzelner Monat. Bei Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonusmonaten werden Monate mit Zuverdienst innerhalb ihrer Berechnungsgruppe gemeinsam betrachtet.

Nachweisbogen der Elterngeldstelle

Viele Elterngeldstellen schicken Selbstständigen einen standardisierten oder teilweise vorausgefüllten Nachweisbogen. Das wirkt wie Verwaltung, ist aber ein entscheidender Schritt.

Wer diesen Bogen ohne Prüfung ausfüllt, legt oft fest, welche Einnahmen, Ausgaben und Monate in der Schlussabrechnung berücksichtigt werden. Genau dort manifestiert sich das Topf-Prinzip.

25-Prozent-Pauschale oder tatsächliche Ausgaben

Die 25-Prozent-Pauschale kann günstiger sein als tatsächliche Betriebsausgaben. Besonders wichtig ist das, wenn einzelne Bezugsmonate keine Einnahmen haben.

Mit der Pauschale bleiben Monate ohne Einnahmen in passenden Fällen Monate ohne Zuverdienst. Bei tatsächlichen Betriebsausgaben können dagegen Ausgaben und Einnahmen so zugeordnet werden, dass ein Monat in einen Zuverdienst-Topf gerät.

Arbeitszeit bei Selbstständigen

Selbstständige erklären ihre Arbeitszeit selbst. Wenn tatsächlich mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt eines Lebensmonats gearbeitet wurde, besteht für diesen Lebensmonat kein Elterngeldanspruch.

Das darf aber keine bloße nachträgliche Reparatur sein. Die Erklärung muss zur tatsächlichen Arbeit passen. Ab dem 15. Lebensmonat ist außerdem besondere Vorsicht nötig, weil eine Lücke den weiteren Bezug gefährdet.

Warum Begleitung nach dem Antrag wichtig ist

Bei Selbstständigen endet gute Elterngeldberatung nicht mit dem ersten Antrag. Schreiben der Elterngeldstelle, Nachfragen und Nachweisbögen gehören zur späteren finanziellen Wirkung.

Eltern sollten solche Schreiben weiterleiten und nicht selbst Formulare ausfüllen, wenn dadurch Gewinn, Arbeitszeit oder Betriebsausgabenmethode verbindlich eingeordnet werden.

Weitere passende Seiten

Mehr Einordnung finden Sie auf diesen Seiten: Nachweisbogen für Selbstständige, 25-Prozent-Pauschale bei Selbstständigen, Tatsächliche Betriebsausgaben beim Elterngeld, Rückwirkend planen bei Selbstständigen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Rückforderung bei Selbstständigen

Warum muss ich als Selbstständige Elterngeld zurückzahlen?

Häufig, weil der tatsächliche Gewinn in den Bezugsmonaten höher war als im vorläufigen Bescheid angenommen.

Ist der Nachweisbogen nur ein Formular?

Nein. Die Angaben im Nachweisbogen prägen die Schlussabrechnung und sollten vor dem Absenden geprüft werden.

Muss ich immer tatsächliche Betriebsausgaben angeben?

Nein. Die 25-Prozent-Pauschale kann in passenden Fällen günstiger sein.

Wer bescheinigt die Arbeitszeit?

Selbstständige erklären ihre Arbeitszeit selbst. Die Angaben müssen wahrheitsgemäß und plausibel sein.