Selbstständige

Tatsächliche Betriebsausgaben beim Elterngeld

Selbstständige denken bei Gewinnermittlung oft steuerlich: Mehr Ausgaben bedeuten weniger Gewinn. Beim Elterngeld ist diese Überlegung wichtig, aber nicht vollständig.

Tatsächliche Betriebsausgaben ersetzen die 25-Prozent-Pauschale nur auf Antrag. Dieser Antrag sollte nicht aus Gewohnheit entstehen.

Wann tatsächliche Betriebsausgaben helfen

Tatsächliche Betriebsausgaben helfen, wenn sie höher sind als die 25-Prozent-Pauschale und dadurch der elterngeldrechtliche Gewinn sinkt. Das betrifft zum Beispiel Tätigkeiten mit hohem Wareneinsatz, Fremdleistungen, Raumkosten, Reisekosten oder projektbezogenen Ausgaben.

Sinkt der Gewinn, steigt häufig das Elterngeld in den betroffenen Monaten. Das ist aber nur die erste Ebene der Prüfung.

Der Antrag entsteht praktisch über den Nachweis

Tatsächliche Betriebsausgaben werden nicht automatisch berücksichtigt. Sie müssen beantragt und nachgewiesen werden. In der Praxis entsteht dieser Antrag auch dadurch, dass Eltern tatsächliche Betriebsausgaben geltend machen und belegen.

Genau deshalb ist der Nachweisbogen sensibel. Wer dort tatsächliche Ausgaben einträgt, entscheidet sich unter Umständen für eine Berechnungsvariante, ohne den Vergleich zur Pauschale zu kennen.

Warum tatsächliche Ausgaben nicht immer besser sind

Tatsächliche Betriebsausgaben senken oft den Gewinn. Sie verändern aber auch die Einordnung von Lebensmonaten. Bei Elterngeld Plus ist die Trennung zwischen Monaten mit und ohne Zuverdienst besonders wichtig.

Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst werden im Topf „Elterngeld Plus mit Zuverdienst“ gemeinsam betrachtet. Elterngeld-Plus-Monate ohne Zuverdienst gehören nicht in diesen Topf. Deshalb reicht es nicht, nur einen einzelnen Gewinnbetrag zu senken.

AfA, Anschaffungen und Steuerlogik

Nicht jede Ausgabe wirkt im Elterngeld so, wie Eltern es aus der eigenen Buchhaltung erwarten. Bei Wirtschaftsgütern, die über mehrere Jahre genutzt werden, zählt nicht einfach der volle Kaufpreis im Bezugsmonat.

Abschreibungen, Investitionen, steuerfreie Einnahmen oder besondere Pauschalen gehören deshalb nicht in eine schnelle Formularantwort. Sie müssen im konkreten Elterngeldzeitraum eingeordnet werden.

Vergleich pro Lebensmonat und für den Gesamtplan

Vor der Entscheidung sollten Selbstständige mindestens zwei Varianten vergleichen: die 25-Prozent-Pauschale und die tatsächlichen Betriebsausgaben.

Dieser Vergleich muss pro betroffenen Lebensmonat und für den gesamten Elterngeldplan erfolgen. Entscheidend ist nicht der niedrigste Gewinn in einem Monat, sondern die beste Gesamtwirkung.

Zusammenhang mit dem Nachweisbogen

Der Nachweisbogen setzt diese Entscheidung praktisch um. Wer ihn ausfüllt, sollte vorher wissen, ob tatsächliche Betriebsausgaben oder die Pauschale angesetzt werden sollen.

Besonders bei Elterngeld Plus, Partnerschaftsbonus und schwankenden Einnahmen verändert diese Entscheidung mehrere Monate.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu tatsächlichen Betriebsausgaben

Werden tatsächliche Betriebsausgaben automatisch berücksichtigt?

Nein. In der Bezugszeit gilt grundsätzlich die 25-Prozent-Pauschale. Tatsächliche Betriebsausgaben werden nur auf Antrag berücksichtigt.

Sind tatsächliche Betriebsausgaben bei hohen Kosten immer besser?

Sie sind oft günstiger, wenn sie den Gewinn deutlich senken. Trotzdem muss die Wirkung auf Bezugsmonate und Topf-Prinzip berechnet werden.

Was passiert, wenn ich tatsächliche Ausgaben im Nachweisbogen eintrage?

Das wirkt praktisch als Antrag auf Berücksichtigung tatsächlicher Betriebsausgaben. Deshalb sollte der Bogen vorher geprüft werden.

Gilt der volle Kaufpreis einer Anschaffung als Ausgabe?

Nicht automatisch. Bei länger nutzbaren Wirtschaftsgütern sind Abschreibungsregeln zu beachten.