Selbstständige
Nachweisbogen Elterngeld für Selbstständige
Der Nachweisbogen für Selbstständige wirkt oft wie eine reine Formalie. Tatsächlich entscheidet er in vielen Fällen mit darüber, wie die Elterngeldstelle den Bezug endgültig abrechnet.
Wahrheitsgemäße Angaben sind selbstverständlich. Gefährlich ist nicht die Wahrheit, sondern das ungeprüfte Ausfüllen ohne Blick auf Einnahmen, Ausgaben, Arbeitszeit, Bezugsmonate und 25-Prozent-Pauschale.
Warum der Nachweisbogen so wichtig ist
Bei Selbstständigen wird Elterngeld häufig zunächst vorläufig bewilligt. Zum Zeitpunkt des Antrags stehen die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben nach der Geburt noch nicht fest. Später fordert die Elterngeldstelle Unterlagen an und setzt das Elterngeld endgültig fest.
Der Nachweisbogen ist deshalb kein neutraler Papierstapel. Er liefert die Zahlen, mit denen aus dem vorläufigen Plan die endgültige Berechnung wird. Genau dort entstehen Nachzahlungen, Rückforderungen oder veränderte Monatsbeträge.
Einnahmen, Ausgaben und Arbeitszeit wirken zusammen
Der Nachweisbogen fragt meist mehrere Ebenen ab: Einnahmen, Betriebsausgaben, Gewinn, Arbeitszeit und betroffene Bezugsmonate. Diese Angaben stehen nicht nebeneinander. Sie bestimmen zusammen, welche Monate als Monate mit Zuverdienst behandelt werden.
Ein Elterngeld-Plus-Monat mit Zuverdienst gehört in den Topf „Elterngeld Plus mit Zuverdienst“. Ein Elterngeld-Plus-Monat ohne Zuverdienst gehört nicht in diesen Topf. Diese Trennung ist für die spätere Abrechnung sehr wichtig.
Die Betriebsausgabenwahl ist eine Entscheidung
In der Bezugszeit werden Betriebsausgaben bei selbstständigem Einkommen grundsätzlich pauschal mit 25 Prozent der berücksichtigten Einnahmen angesetzt. Tatsächliche Betriebsausgaben werden nur auf Antrag berücksichtigt.
Dieser Antrag entsteht nicht nur durch ein Formular mit der Überschrift „Antrag“. Wer tatsächliche Ausgaben geltend macht und nachweist, lenkt die Abrechnung praktisch in diese Richtung. Deshalb sollte vorher berechnet werden, ob die 25-Prozent-Pauschale oder tatsächliche Betriebsausgaben besser zum Elterngeldplan passen.
Warum Monate ohne Einnahmen wertvoll sind
Bei der 25-Prozent-Pauschale entstehen ohne Einnahmen auch keine pauschalen Betriebsausgaben. Ein Bezugsmonat ohne Einnahmen bleibt dadurch klarer als Monat ohne Zuverdienst einzuordnen.
Das ist besonders bei Elterngeld Plus wichtig. Monate ohne Zuverdienst werden nicht mit Elterngeld-Plus-Monaten mit Zuverdienst durchschnittlich zusammengerechnet. Wer den Nachweisbogen ungeprüft ausfüllt, verändert diese Trennung unter Umständen selbst.
Arbeitszeit bei Selbstständigen
Selbstständige haben keinen Arbeitgeber, der ihre Arbeitszeit bescheinigt. Sie geben pro Bezugsmonat eine Wochenstundenzahl an und erläutern sie plausibel, etwa mit dem Hinweis, dass sie weniger Aufträge angenommen haben.
Diese Angabe muss wahrheitsgemäß sein und zur betrieblichen Situation passen. Sie ist aber keine minutengenaue Stundenerfassung wie in einem Arbeitszeitkonto.
Was vor dem Zurücksenden geprüft werden sollte
Vor dem Ausfüllen sollten Selbstständige die Bezugsmonate, die Bezugsform, die Einnahmen, die Betriebsausgaben, die Arbeitszeit und die Wirkung auf das Topf-Prinzip nebeneinanderlegen.
Besonders sorgfältig wird es bei Elterngeld Plus, Partnerschaftsbonus, schwankenden Einnahmen, mehreren Tätigkeiten oder wenn eine Rückforderung im Raum steht.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Nachweisbogen für Selbstständige
Muss ich den Nachweisbogen wahrheitsgemäß ausfüllen?
Ja. Die Angaben müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Vor dem Zurücksenden sollte aber verstanden werden, welche Berechnungswirkung die Angaben haben.
Sollte ich tatsächliche Betriebsausgaben immer eintragen?
Nein. In der Bezugszeit gilt grundsätzlich die 25-Prozent-Pauschale. Tatsächliche Betriebsausgaben werden nur auf Antrag berücksichtigt und sollten vorher berechnet werden.
Warum sind Monate ohne Einnahmen wichtig?
Monate ohne Einnahmen bleiben bei der Pauschale klarer von Monaten mit Zuverdienst getrennt. Das ist besonders bei Elterngeld Plus wichtig.
Wie wird die Arbeitszeit bei Selbstständigen angegeben?
Selbstständige geben pro Bezugsmonat eine Wochenstundenzahl an und erläutern sie plausibel. Die Angabe muss zur tatsächlichen Tätigkeit passen.