Rückforderung

Aufrechnung beim Elterngeld

Wenn die Elterngeldstelle laufende Zahlungen kürzt, steckt meist eine Rückforderung dahinter.

Für Eltern ist dann wichtig: Ist die Rückforderung richtig, durfte einbehalten werden und muss zusätzlich schnell reagiert werden?

Warum Aufrechnung so belastend ist

Eltern planen mit laufenden Elterngeldzahlungen. Wenn die Elterngeldstelle wegen einer Rückforderung Beträge einbehält, fehlt das Geld oft genau in den Monaten, in denen die Familie es eingeplant hatte.

Rechtlich muss zuerst geklärt werden, welche Forderung die Behörde geltend macht und ob diese Forderung inhaltlich stimmt.

Rückforderung als Ausgangspunkt

Eine Aufrechnung oder Verrechnung setzt regelmäßig voraus, dass die Elterngeldstelle eine Forderung gegen die Eltern sieht. Das passiert zum Beispiel nach einer vorläufigen Bewilligung, nach Einkommensänderungen oder nach einer Schlussabrechnung.

Deshalb lautet die erste Frage: Ist die Rückforderung richtig berechnet?

Laufende Zahlung wird gekürzt

Wenn noch Elterngeldansprüche laufen, versucht die Behörde unter bestimmten Voraussetzungen, die Forderung mit laufenden Zahlungen zu verrechnen. Für Eltern sieht das wie eine überraschende Kürzung aus.

Dann müssen Bescheid, Berechnung, Zeitraum und Höhe des Einbehalts geprüft werden.

Widerspruch und Eilrechtsschutz

Ein Widerspruch gegen einen Elterngeldbescheid stoppt die finanzielle Wirkung nicht automatisch in jedem Fall. Wenn die Kürzung die Familie akut belastet, muss zusätzlich geprüft werden, ob ein schneller Rechtsschutz erforderlich ist.

Wichtig sind Fristen. Wer zu lange wartet, verliert Handlungsspielraum.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Aufrechnung beim Elterngeld

Warum behält die Elterngeldstelle laufendes Elterngeld ein?

Meist liegt eine Rückforderung zugrunde, die mit laufenden Ansprüchen verrechnet werden soll.

Was sollte zuerst geprüft werden?

Zuerst muss die Rückforderung selbst geprüft werden: Zeitraum, Berechnung und rechtliche Grundlage.

Stoppt ein Widerspruch den Einbehalt automatisch?

Nicht zuverlässig. Bei akuter Belastung muss zusätzlich schneller Rechtsschutz geprüft werden.

Ist Aufrechnung dasselbe wie Pfändung?

Nein. Aufrechnung oder Verrechnung durch die Behörde ist von einer Pfändung durch Dritte zu unterscheiden.