Selbstständige
Selbstständiger Zuverdienst beim Elterngeld
Bei selbstständigem Zuverdienst zählt nicht der Umsatz allein. Entscheidend ist der Gewinn im Bezugszeitraum.
Einnahmen, Ausgaben, Arbeitszeit und Nachweisbogen müssen so eingeordnet werden, dass Antrag und spätere Schlussabrechnung zusammenpassen.
Gewinn in Bezugsmonaten
Selbstständige erzielen nach der Geburt oft kein gleichmäßiges Monatseinkommen. Aufträge, Rechnungen, Zahlungseingänge und Ausgaben schwanken.
Für das Elterngeld muss deshalb geprüft werden, welche Einnahmen und Ausgaben in welchen Bezugsmonaten relevant sind.
25-Prozent-Pauschale
Selbstständige dürfen unter bestimmten Voraussetzungen mit einer 25-Prozent-Pauschale für Betriebsausgaben arbeiten. Das ist nicht nur eine Vereinfachung.
Die Pauschale verhindert in passenden Fällen, dass Monate ohne Einnahmen durch tatsächliche Ausgaben in einen Topf mit Zuverdienst geraten. Deshalb sollte vor dem Nachweisbogen geprüft werden, welche Variante günstiger ist.
Topf-Prinzip
Bei Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonusmonaten mit Zuverdienst werden die entsprechenden Monate gemeinsam betrachtet. Ein hoher Gewinnmonat erhöht den Durchschnitt im Topf der Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst.
Ein Monat ohne Einnahmen gehört nicht automatisch in diesen Topf. Genau hier ist die Wahl der Betriebsausgabenmethode entscheidend.
Arbeitszeit
Neben dem Gewinn zählt die Arbeitszeit. Selbstständige erklären ihre Arbeitszeit selbst und müssen sie plausibel machen.
Wer tatsächlich mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt eines Lebensmonats arbeitet, erfüllt für diesen Lebensmonat die Anspruchsvoraussetzung nicht. Ab dem 15. Lebensmonat ist besondere Vorsicht nötig, weil eine Lücke den weiteren Bezug gefährdet.
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Mehr Einordnung finden Sie auf diesen Seiten: Bezugszeitraum bei Selbstständigen, Nachweisbogen für Selbstständige, 25-Prozent-Pauschale bei Selbstständigen, Elterngeld Plus und Topf-Prinzip.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zu selbstständigem Zuverdienst beim Elterngeld
Zählt bei Selbstständigen Umsatz oder Gewinn?
Für die Elterngeldberechnung ist der Gewinn maßgeblich.
Sollte ich tatsächliche Betriebsausgaben immer angeben?
Nein. Die 25-Prozent-Pauschale kann in passenden Fällen günstiger sein.
Warum ist der Nachweisbogen wichtig?
Er legt oft fest, wie Einnahmen und Ausgaben in der Schlussabrechnung berücksichtigt werden.
Zählt die Arbeitszeit auch bei Selbstständigen?
Ja. Selbstständige erklären sie selbst, aber die Angabe muss wahrheitsgemäß und plausibel sein.