Elterngeld Plus
Elterngeld Plus mit Zuverdienst
Elterngeld Plus passt oft gut zu Teilzeit nach der Geburt. Trotzdem wird Zuverdienst nicht einfach zusätzlich zum Elterngeld gezahlt.
Entscheidend sind Lebensmonat, Einkommenshöhe, Deckelung, Topf-Prinzip und die Frage, welcher individuelle anrechnungsfreie Zuverdienst für Ihre Familie entsteht.
Elterngeld Plus ist nicht automatisch unschädlich
Elterngeld Plus wurde für längere Bezugszeiträume und Teilzeit nach der Geburt geschaffen. Es passt deshalb häufig besser zu Arbeit nach der Geburt als Basiselterngeld. Trotzdem verändert Einkommen auch beim Elterngeld Plus die Höhe.
Die wichtige Frage lautet nicht nur: Darf ich arbeiten? Die wichtige Frage lautet: Welcher Zuverdienst bleibt in meinem konkreten Elterngeld-Plus-Plan ohne Minderung und ab wann sinkt der Monatsbetrag?
Elterngeld Plus ohne Zuverdienst bleibt getrennt
Ein Elterngeld-Plus-Monat ohne Zuverdienst gehört nicht in den Topf „Elterngeld Plus mit Zuverdienst“. Diese Trennung ist wichtig, weil sonst der gesamte Plan falsch gelesen wird.
Probleme mit Durchschnittsbildung entstehen dort, wo mehrere Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst zusammenkommen. Dann wirkt nicht nur der einzelne Monat, sondern der Durchschnitt im passenden Topf.
Die Deckelung beim Elterngeld Plus
Elterngeld Plus ist auf die Hälfte des Basiselterngeldes begrenzt, das ohne Einkommen nach der Geburt zustünde. Diese Deckelung verhindert, dass Elterngeld Plus beliebig hoch wird.
Wenn Eltern während Elterngeld Plus arbeiten, wird der Einkommenswegfall berechnet. Je höher der Zuverdienst, desto geringer ist der Einkommenswegfall. Dann sinkt der Elterngeld-Plus-Betrag, soweit die Deckelung und die weiteren Regeln greifen.
Die 2.770-Euro-Grenze beim Elterngeld-Netto
Für die Berechnung wird das vorgeburtliche Elterngeld-Netto nur bis 2.770 Euro berücksichtigt. Einkommen oberhalb dieser Grenze erhöht die Berechnungsgrundlage nicht weiter.
Das ist für gut verdienende Eltern entscheidend. Wer vor der Geburt deutlich über dieser Grenze lag und nach der Geburt in Teilzeit immer noch gut verdient, hat elterngeldrechtlich oft nur einen kleinen Einkommenswegfall. Dann fällt Elterngeld Plus niedriger aus, als Familien intuitiv erwarten.
Mehr dazu steht auf der Seite zur 2.770-Euro-Kappungsgrenze.
Lebensmonat und Arbeitsbeginn
Auch beim Elterngeld Plus zählt der Lebensmonat des Kindes. Ein Arbeitsbeginn zum ersten Kalendertag liegt je nach Geburtstag mitten in einem Lebensmonat. Dadurch verändert sich, welcher Elterngeldmonat Einkommen enthält.
Wenn ein Monat ursprünglich als Elterngeld Plus ohne Zuverdienst geplant war und durch den Arbeitsbeginn Einkommen enthält, gehört er in eine andere Berechnung. Das sollte vor dem Arbeitsbeginn geprüft werden.
Topf-Prinzip bei Elterngeld Plus
Mehrere Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst werden im passenden Topf gemeinsam betrachtet. Ein hoher Zuverdienst in einem Monat erhöht den Durchschnitt und verschlechtert mehrere Monate. Ein niedriger Zuverdienst senkt den Durchschnitt, wenn der Monat in denselben Topf gehört.
Diese Logik ist auch beim Partnerschaftsbonus wichtig, weil Partnerschaftsbonusmonate rechnerisch Elterngeld-Plus-Monate sind.
Selbstständige und schwankende Gewinne
Bei Selbstständigen ist Elterngeld Plus mit Zuverdienst besonders anspruchsvoll. Einnahmen, Ausgaben, Arbeitszeit und Nachweisbögen entscheiden oft erst später, wie hoch der tatsächliche Gewinn in den Bezugsmonaten war.
Deshalb sollte Elterngeld Plus bei Selbstständigen nicht nur im Antrag geplant, sondern auch während des Bezugs und bei der Schlussabrechnung begleitet werden.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Elterngeld Plus mit Zuverdienst
Ist Zuverdienst bei Elterngeld Plus immer besser als bei Basiselterngeld?
Nein. Elterngeld Plus passt oft besser zu Teilzeit, aber Einkommen verändert auch dort den Betrag. Entscheidend sind Lebensmonat, Höhe des Zuverdienstes und weitere Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst.
Gehören Elterngeld-Plus-Monate ohne Zuverdienst in denselben Topf?
Nein. Elterngeld Plus ohne Zuverdienst bleibt getrennt von Elterngeld Plus mit Zuverdienst.
Warum ist die 2.770-Euro-Grenze wichtig?
Das vorgeburtliche Elterngeld-Netto wird nur bis 2.770 Euro berücksichtigt. Gut verdienende Eltern haben dadurch bei Teilzeit oft weniger rechnerischen Einkommenswegfall als erwartet.
Verändert ein Minijob das Elterngeld Plus?
Ja. Ein Minijob ist Zuverdienst. Ob er günstig oder ungünstig wirkt, hängt vom Lebensmonat und vom gesamten Elterngeld-Plus-Plan ab.