Berechnung
Elterngeld-Netto
Das Elterngeld wird nicht einfach aus dem Nettobetrag berechnet, der auf Ihrem Konto ankommt. Die Elterngeldstelle bildet ein eigenes Elterngeld-Netto.
Genau deshalb weichen eigene Überschlagsrechnungen oft vom späteren Bescheid ab.
Warum das Auszahlungsnetto nicht reicht
Viele Eltern schauen auf ihre Lohnabrechnung, sehen das Auszahlungsnetto und rechnen davon ungefähr 65 Prozent. So funktioniert das Elterngeld nicht.
Das Auszahlungsnetto enthält viele individuelle Besonderheiten: private Abzüge, Arbeitgeberleistungen, Sachbezüge, Entgeltumwandlung, Freibeträge, Korrekturen oder sonstige Abrechnungsposten. Die Elterngeldstelle übernimmt diese Abrechnung nicht blind.
Wie das Elterngeld-Netto entsteht
Ausgangspunkt ist das elterngeldrechtlich maßgebliche Bruttoeinkommen im Bemessungszeitraum. Davon werden pauschalierte Abzüge für Steuern und Sozialabgaben abgezogen.
Diese Abzüge richten sich nach besonderen Elterngeldregeln. Sie orientieren sich an der Lohnsteuer, übernehmen aber nicht einfach Ihre spätere Einkommensteuer oder Ihr echtes Lohnabrechnungsnetto.
Welche Abzugsmerkmale wichtig sind
Für das Elterngeld-Netto sind unter anderem Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht und Kinderfreibeträge wichtig. Entscheidend ist, welche Merkmale im maßgeblichen Zeitraum gelten.
Auch bei Selbstständigen wird für die Höhe nicht einfach nach der späteren Einkommensteuer gerechnet. Das Elterngeld nutzt lohnsteuerliche Abzugsmerkmale, häufig Steuerklasse IV.
Warum die Steuerklasse trotzdem wichtig ist
Die Steuerklasse beeinflusst die pauschalen Steuerabzüge und damit das Elterngeld-Netto. Ein rechtzeitiger Wechsel verbessert deshalb in vielen Fällen die Berechnung.
Entscheidend ist aber nicht nur der Wechsel selbst. Wichtig ist, ob die neue Steuerklasse im Bemessungszeitraum überwiegend gilt und ob Ausklammerungen den Zeitraum verändern.
Die Kappungsgrenze begrenzt hohe Einkommen
Das Elterngeld-Netto wird bei der Berechnung nur bis zur Kappungsgrenze berücksichtigt. Einkommen oberhalb dieser Grenze erhöht das Elterngeld nicht weiter.
Das ist besonders wichtig bei gut verdienenden Eltern, Teilzeit nach der Geburt und Elterngeld Plus mit Zuverdienst.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Elterngeld-Netto
Ist mein Auszahlungsnetto die Grundlage des Elterngeldes?
Nein. Die Elterngeldstelle berechnet ein eigenes Elterngeld-Netto mit pauschalen Abzügen.
Warum ist die Steuerklasse trotzdem wichtig?
Die Steuerklasse beeinflusst die pauschalen Steuerabzüge und damit das Elterngeld-Netto.
Zählen private Abzüge aus der Lohnabrechnung?
Nicht automatisch. Entscheidend sind die elterngeldrechtlichen Regeln zur Einkommensermittlung.
Warum bekommen Gutverdiener nicht unbegrenzt mehr Elterngeld?
Weil das Elterngeld-Netto nur bis zur Kappungsgrenze berücksichtigt wird.