Berechnung
Bemessungszeitraum beim Elterngeld
Der Bemessungszeitraum ist der Zeitraum vor der Geburt, aus dem das Einkommen für das Elterngeld ermittelt wird.
Wer diesen Zeitraum falsch versteht, plant mit dem falschen Einkommen.
Welche Monate vor der Geburt zählen
Bei angestellten Müttern geht es häufig um die zwölf Kalendermonate vor dem Mutterschutz. Bei Vätern und Müttern ohne Mutterschutz sind es regelmäßig die zwölf Kalendermonate vor der Geburt.
Bei Selbstständigen und Mischeinkünften gelten andere Regeln. Dort führt der Weg häufig in den letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum.
Warum die Monate so wichtig sind
Das Elterngeld ersetzt Einkommen, das nach der Geburt wegfällt. Dafür wird zuerst bestimmt, welches Einkommen vor der Geburt maßgeblich war. Jeder Monat im Bemessungszeitraum beeinflusst den Durchschnitt.
Ein Monat ohne Einkommen senkt den Durchschnitt. Ein Monat mit falscher Steuerklasse verändert das Elterngeld-Netto. Bonus, Provision oder Nachzahlung zählen nur, wenn sie elterngeldrechtlich richtig einzuordnen sind.
Mutterschutz und Ausklammerung
Mutterschutzmonate werden bei Müttern regelmäßig ausgeklammert. Dadurch rücken frühere Monate nach. Das ist oft gut, weil Mutterschutzmonate das Erwerbseinkommen verzerren.
Ausklammerung ist aber nicht automatisch besser. Wenn der nachrückende frühere Monat schlechter ist, muss ein Verzicht auf Ausklammerung geprüft werden.
Selbstständige und Mischeinkünfte
Bei Selbstständigen zählt grundsätzlich der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum. Bei Mischeinkünften wird auch der Angestelltenlohn häufig in diese Jahreslogik gezogen.
Kleine selbstständige Nebeneinkünfte müssen deshalb früh geprüft werden. Die 35-Euro-Grenze hilft nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und der Antrag gestellt wird.
Was Eltern vor dem Antrag prüfen sollten
Eltern sollten klären, welcher Zeitraum zunächst maßgeblich ist, ob Mutterschutz oder Elterngeld für ein älteres Kind ausgeklammert wird, ob Steuerklassenwechsel oder Mischeinkünfte vorliegen und ob Monate ohne Einkommen nachrücken.
Diese Fragen gehören vor den Antrag. Nach dem Bescheid ist die Korrektur oft mühsamer.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Bemessungszeitraum
Zählen immer die letzten zwölf Monate vor der Geburt?
Nein. Bei angestellten Müttern wird häufig auf die Monate vor dem Mutterschutz abgestellt. Bei Selbstständigen und Mischeinkünften gelten andere Regeln.
Was bedeutet Ausklammerung?
Bestimmte Monate werden aus dem Bemessungszeitraum herausgenommen, und frühere Monate rücken nach.
Ist Ausklammerung immer gut?
Nein. Entscheidend ist, welcher Monat durch die Ausklammerung nachrückt.
Warum ist ein kleines Nebengewerbe wichtig?
Selbst kleine selbstständige Einkünfte verändern den Bemessungszeitraum, wenn die 35-Euro-Grenze nicht greift.