Bemessungszeitraum
Ausklammerung beim Elterngeld
Ausklammerung bedeutet: Ein Monat wird aus dem Bemessungszeitraum herausgenommen. Dafür rückt ein früherer Monat nach.
Die Regel soll schützen. Sie ist aber nur dann günstig, wenn der nachrückende Monat besser ist.
Typische Ausklammerungsgründe
Ausklammerung spielt vor allem bei Mutterschutz vor der Geburt, Elterngeldbezug für ein älteres Kind und schwangerschaftsbedingter Erkrankung mit Einkommensminderung eine Rolle.
Bei Selbstständigen und Mischeinkünften gelten zusätzliche Besonderheiten, weil dort häufig ein steuerlicher Veranlagungszeitraum maßgeblich ist.
Warum Ausklammerung häufig hilft
Ausklammerung hilft, wenn der betroffene Monat schlechter war als der nachrückende Monat. Ein Mutterschutzmonat mit weniger Erwerbseinkommen soll den Durchschnitt nicht senken.
Auch Monate mit Elterngeldbezug für ein älteres Kind sollen den neuen Anspruch nicht unnötig verschlechtern.
Warum Ausklammerung manchmal schadet
Ausklammerung schadet, wenn der nachrückende Monat schlechter ist. Das passiert zum Beispiel, wenn die Mutter am Anfang des früheren Zeitraums noch nicht gearbeitet hat oder wenn ein Steuerklassenwechsel erst später wirksam wurde.
Dann ist der formal belastete Monat wirtschaftlich besser als der frühere Ersatzmonat. In solchen Fällen muss ein Verzicht auf Ausklammerung geprüft werden.
Zusammenhang mit dem Bemessungszeitraum
Ausklammerung verändert den Bemessungszeitraum. Dadurch ändern sich Einkommen, Steuerklasse und manchmal auch die Frage, welche Lohnabrechnungen vorgelegt werden müssen.
Deshalb darf Ausklammerung nicht nur als Schutzregel gelesen werden. Sie ist ein Planungshebel.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Ausklammerung
Was bedeutet Ausklammerung beim Elterngeld?
Ein Monat wird aus dem Bemessungszeitraum herausgenommen, und ein früherer Monat rückt nach.
Welche Monate werden häufig ausgeklammert?
Häufig Mutterschutzmonate, Monate mit Elterngeldbezug für ein älteres Kind oder Monate mit schwangerschaftsbedingter Einkommensminderung.
Ist Ausklammerung immer günstiger?
Nein. Wenn der nachrückende Monat schlechter ist, muss ein Verzicht geprüft werden.
Optimiert die Elterngeldstelle automatisch?
Nein. Die Elterngeldstelle wendet die Regeln an. Eltern müssen die wirtschaftlich bessere Monatsfolge selbst prüfen.