Teilzeit

Teilzeit während Elterngeld

Teilzeit während des Elterngeldbezugs ist möglich. Sie wirkt aber auf zwei Ebenen: Die Arbeitszeit entscheidet über den Anspruch, das Einkommen über die Höhe.

Eltern suchen häufig nach einer festen Zuverdienstgrenze. Genau die gibt es so nicht. Der anrechnungsfreie Zuverdienst hängt vom Bemessungseinkommen, der Bezugsform und der konkreten Monatsplanung ab.

32 Stunden als Anspruchsgrenze

Während des Elterngeldbezugs darf die Erwerbstätigkeit im Durchschnitt des jeweiligen Lebensmonats regelmäßig höchstens 32 Wochenstunden betragen. Mehrere Tätigkeiten werden gemeinsam betrachtet.

Diese Grenze betrifft den Anspruch. Sie sagt noch nichts darüber, wie viel Elterngeld nach Anrechnung des Einkommens übrig bleibt.

Lebensmonat statt Kalendermonat

Elterngeld wird in Lebensmonaten geprüft. Eine Teilzeitvereinbarung ab dem ersten Kalendertag eines Monats passt nur dann sauber, wenn der Lebensmonat des Kindes ebenfalls an diesem Tag beginnt.

Beginnt die Arbeit mitten in einem Lebensmonat, gehören Arbeitszeit und Einkommen in genau diesen Elterngeldmonat. Deshalb müssen Beginn, Ende, Stunden und Einkommen nach Lebensmonaten gedacht werden.

Keine feste Zuverdienstgrenze

Beim Elterngeld gibt es keine allgemeine Freigrenze, die für alle Eltern gilt. Der anrechnungsfreie Zuverdienst entsteht aus dem Verhältnis zwischen Einkommen vor der Geburt, Einkommen im Bezugsmonat und der gewählten Bezugsform.

Bei gut verdienenden Eltern spielt zusätzlich die Kappungsgrenze eine wichtige Rolle: Für die Elterngeldberechnung wird das Elterngeld-Netto vor der Geburt nur bis 2.770 Euro berücksichtigt. Dadurch lohnt sich Teilzeit bei sehr hohem Einkommen oft weniger, als Eltern erwarten.

Elterngeld Plus und Topf-Prinzip

Elterngeld Plus passt häufig besser zu Teilzeit als Basiselterngeld. Trotzdem wird Einkommen berücksichtigt. Mehrere Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst werden rechnerisch gemeinsam betrachtet, wenn sie in denselben Berechnungstopf gehören.

Deshalb kann ein einzelner hoher Zuverdienstmonat die Planung mehrerer Monate belasten. Umgekehrt kann ein niedriger Zuverdienstmonat in derselben Gruppe helfen, den Durchschnitt zu senken.

Weitere passende Seiten

Mehr Einordnung finden Sie auf diesen Seiten: Zuverdienst beim Elterngeld, Zuverdienst bei Elterngeld Plus, 32-Stunden-Grenze beim Elterngeld, Teilzeit in Elternzeit richtig planen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Teilzeit während Elterngeld

Darf ich während Elterngeld in Teilzeit arbeiten?

Ja. Die Erwerbstätigkeit darf im Durchschnitt des Lebensmonats regelmäßig höchstens 32 Wochenstunden betragen.

Gibt es eine feste Zuverdienstgrenze?

Nein. Der anrechnungsfreie Zuverdienst muss individuell aus Einkommen vor der Geburt, Einkommen nach der Geburt und Bezugsform berechnet werden.

Warum ist die Kappungsgrenze wichtig?

Weil das Elterngeld-Netto vor der Geburt nur bis 2.770 Euro berücksichtigt wird. Das verändert die Teilzeitrechnung bei gut verdienenden Eltern.

Ist Elterngeld Plus bei Teilzeit immer besser?

Nein. Elterngeld Plus ist oft passend, muss aber mit Deckelung, Topf-Prinzip und konkretem Zuverdienst gerechnet werden.