Wussten Sie schon..?
... dass das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet wird und die Eltern somit faktisch nicht 12 bzw. 14 Monate sondern nur 10 bzw. 12 Monate lang Elterngeld beziehen dürfen?
... dass man während des Elterngeldbezugs bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten darf? Auch Selbstständige brauchen Ihre Er-
werbstätigkeit für den Elterngeldbezug nicht unterbrechen.
... dass Bürger der EU einen Anspruch auf das Elterngeld
haben, wenn Sie in Deutschland leben oder arbeiten?
... dass viele Alleinerziehende Anspruch auf die bei-
den zusätzlichen Partnermonate haben?
... dass der Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 83,33 Euro vom monatlichen Ein-
kommen vor der Geburt abgezogen wird?
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... dass Sie auch für Adoptivkinder Eltern-
geld beziehen können?
... dass Sie für ein behindertes Geschwister-
kind bis zum 14. Geburtstag den Ge-
schwisterbonus erhalten?
... dass das Elterngeld nicht vollständig auf Hartz 4 angerechnet wird, wenn man nebenbei arbei-
tet?
... dass das Elterngeld zwar eine Bundesleistung ist, es aber trotzdem 16 unterschiedliche Antragsformulare gibt?
... dass die Elterngeldstellen keine Zeit haben, jeden Antragsteller zu beraten?
... dass wir Ihnen gern bei der Antragstellung helfen?
Wir stehen Ihnen mit unserem Wissen aus über 2.000 Antragstel-
lungen gern zur Verfügung.
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