Zuverdienst

Zuverdienst im Basiselterngeld

Zuverdienst im Basiselterngeld ist möglich, aber finanziell häufig ungünstig. Der Anspruch entfällt nicht allein wegen Einkommen, der Monatsbetrag sinkt aber.

Basiselterngeld ersetzt wegfallendes Einkommen. Wer im Bezugsmonat wieder Einkommen hat, hat weniger wegfallendes Einkommen. Genau daraus entsteht die Anrechnung.

Warum Basiselterngeld empfindlich reagiert

Basiselterngeld ist die höhere Monatsleistung. Deshalb wirkt Einkommen in einem Basiselterngeldmonat oft deutlich stärker als Eltern erwarten.

Ein hoher Zuverdienst kann den Monatsbetrag stark reduzieren. Der Monat ist dann wirtschaftlich schlecht genutzt, obwohl formal ein Anspruch bestehen kann.

2.770-Euro-Kappungsgrenze

Bei gut verdienenden Eltern ist die Kappungsgrenze besonders wichtig. Für die Elterngeldberechnung wird das Elterngeld-Netto vor der Geburt nur bis 2.770 Euro berücksichtigt.

Dadurch lohnt sich Teilzeit für hohe Einkommen oft weniger, als eine einfache Prozentrechnung erwarten lässt. Der anrechnungsfreie Zuverdienst muss deshalb konkret berechnet werden.

Basiselterngeld oder Elterngeld Plus

Wenn in einem Monat Einkommen erwartet wird, sollte Elterngeld Plus geprüft werden. Elterngeld Plus ist nicht automatisch besser, aber bei Teilzeit oder selbstständigem Gewinn häufig die wichtigere Vergleichsrechnung.

Besonders wichtig ist die Richtung der späteren Umwandlung: Elterngeld Plus kann unter bestimmten Voraussetzungen später in Basiselterngeld umgewandelt werden. Umgekehrt ist eine rückwirkende Umwandlung von Basiselterngeld in Elterngeld Plus nicht frei möglich.

Hoher Zuverdienst als Planungsproblem

Wenn ein Elternteil in einem Basiselterngeldmonat viel verdient, ist es manchmal besser, diesen Monat nicht als Bezugsmonat zu nutzen oder den Plan anders zu strukturieren.

Bei Angestellten entsteht das Problem häufig beim früheren Wiedereinstieg oder am Ende der Elternzeit. Bei Selbstständigen hängt es vom tatsächlichen Geschäftsverlauf ab.

Lebensmonat statt Kalendermonat

Einkommen wird dem Lebensmonat zugeordnet. Ein Arbeitsbeginn am Ende eines Lebensmonats wirkt anders als ein Arbeitsbeginn am Anfang des nächsten Lebensmonats.

Genau deshalb sollten Eltern den Arbeitsbeginn nicht nur mit dem Arbeitgeber abstimmen, sondern auch elterngeldrechtlich in Lebensmonaten planen.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Zuverdienst im Basiselterngeld

Darf ich während Basiselterngeld arbeiten?

Ja, wenn die Arbeitszeitgrenze eingehalten wird. Einkommen reduziert aber regelmäßig die Höhe des Elterngeldes.

Gibt es eine feste Freigrenze?

Nein. Die Wirkung hängt vom Einkommen vor der Geburt, vom Einkommen nach der Geburt und von der Bezugsform ab.

Ist Elterngeld Plus bei Arbeit besser?

Das muss berechnet werden. Bei Teilzeit ist Elterngeld Plus häufig günstiger, aber nicht in jedem Plan.

Warum ist die 2.770-Euro-Grenze wichtig?

Sie begrenzt das berücksichtigte Elterngeld-Netto vor der Geburt und verändert dadurch die Zuverdienstrechnung.