Bezugsplanung

Elterngeldmonat auslassen

Viele Eltern denken: Wenn ein Elterngeldmonat möglich ist, sollte man ihn auch nehmen. Bei Zuverdienst stimmt das wirtschaftlich nicht immer.

Ein einzelner Monat mit hohem Einkommen verschlechtert andere Monate, wenn er in denselben Zuverdiensttopf fällt. Dann muss der Bezugsplan neu geprüft werden.

Warum ein möglicher Monat wirtschaftlich geprüft werden muss

Ein Elterngeldmonat ist nicht automatisch gut, nur weil er formal noch offen ist. Wenn in einem Monat hoher Zuverdienst entsteht, verändert dieser Monat unter Umständen nicht nur sich selbst, sondern den ganzen passenden Berechnungstopf.

Dann ist zu prüfen, ob der Monat nicht beantragt, anders gelegt oder in der Bezugsform geändert wird. Das ist keine Entscheidung aus dem Bauch heraus, sondern eine konkrete Berechnung.

Der Grund liegt im Topf-Prinzip

Wenn ein Elterngeld-Plus-Monat mit Zuverdienst in den Topf „Elterngeld Plus mit Zuverdienst“ fällt, wird er zusammen mit anderen passenden Elterngeld-Plus-Monaten betrachtet. Ein hoher Zuverdienst erhöht den Durchschnitt. Dadurch sinkt das Elterngeld in mehreren Monaten.

Wichtig ist die genaue Abgrenzung: Elterngeld-Plus-Monate ohne Zuverdienst gehören nicht in diesen Topf. Basiselterngeld und Elterngeld Plus werden ebenfalls getrennt betrachtet.

Angestellte: häufig beim Wiedereinstieg

Bei Angestellten entsteht das Problem häufig in späteren Elterngeld-Plus-Monaten. Ein Elternteil kehrt früher oder umfangreicher zurück als geplant. Dann enthält ein später Monat deutlich mehr Einkommen als erwartet.

Dieser Monat verschlechtert den Topf mit Zuverdienst, wenn er zu den anderen Elterngeld-Plus-Monaten mit Zuverdienst gehört. Dann sollte geprüft werden, ob eine Änderung des Bezugsplans möglich ist.

Selbstständige: oft erst im Nachhinein erkennbar

Bei Selbstständigen ist diese Frage besonders wichtig. Einnahmen, Ausgaben und Gewinne stehen häufig erst später zuverlässig fest. Ein Auftrag wird früher bezahlt als erwartet. Eine Ausgabe fällt in einen anderen Zeitraum. Ein ruhiger Monat erzeugt plötzlich Gewinn.

Deshalb sollten Selbstständige nicht vorschnell jeden möglichen Monat festlegen. Innerhalb der gesetzlichen Rückwirkung ist es oft besser, tatsächliche Zahlen schon genauer zu kennen, bevor Monate endgültig ausgewählt werden.

Die Gefahr von Lücken nach dem 14. Lebensmonat

Nicht jede Lücke ist harmlos. Ab dem 15. Lebensmonat muss Elterngeld Plus grundsätzlich in aufeinanderfolgenden Lebensmonaten von mindestens einem Elternteil bezogen werden. Wenn beide Eltern ab diesem Punkt in einem Lebensmonat kein Elterngeld beziehen, gehen spätere Elterngeld-Plus-Monate verloren.

Deshalb reicht es nicht, nur den schlechten Monat zu betrachten. Man muss prüfen, welche späteren Monate dadurch abgeschnitten werden.

Elterngeld Plus als Ziehharmonika

Elterngeld Plus schafft Flexibilität. Wer zunächst Elterngeld Plus beantragt, streckt den Bezug. Unter bestimmten Voraussetzungen werden später Elterngeld-Plus-Monate in Basiselterngeld umgewandelt. Dadurch verkürzt sich der Plan wieder.

Diese Ziehharmonika hilft, wenn die Rückkehr in den Beruf anders läuft als geplant. Sie ist aber nicht beliebig. Bereits ausgezahlte Monate, paralleler Basiselterngeldbezug, die Rückwirkung und der durchgehende Bezug nach dem 14. Lebensmonat müssen zusammen geprüft werden.

Neue Schwangerschaft verändert die Bewertung

Wenn die Mutter wegen eines zweiten Kindes neue Mutterschaftsleistungen bekommt, muss der alte Elterngeldplan neu bewertet werden. Manchmal wird Elterngeld Plus rückwirkend in Basiselterngeld umgewandelt, damit die Verrechnung mit dem neuen Mutterschutz anders wirkt.

Dadurch entstehen andere Töpfe, andere Zuverdienstfolgen und möglicherweise neue Lücken. Ein ursprünglich guter oder schlechter Monat muss dann neu berechnet werden.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Auslassen eines Elterngeldmonats

Muss man jeden möglichen Elterngeldmonat nutzen?

Nein. Ein Monat mit hohem Zuverdienst verschlechtert andere Monate, wenn er in denselben Zuverdiensttopf fällt. Das muss konkret berechnet werden.

Gefährdet ein ausgelassener Monat spätere Ansprüche?

Ja, besonders nach dem 14. Lebensmonat. Ab dem 15. Lebensmonat muss Elterngeld Plus grundsätzlich ohne Lücke von mindestens einem Elternteil bezogen werden.

Ist das vor allem für Selbstständige wichtig?

Für Selbstständige ist es besonders wichtig, weil Einnahmen, Ausgaben und Gewinne oft erst später feststehen. Es betrifft aber auch Angestellte beim früheren Wiedereinstieg.

Kann ich später noch ändern, welche Monate ich nehme?

Änderungen sind möglich, aber begrenzt. Rückwirkende Änderungen und bereits ausgezahlte Monate müssen besonders sorgfältig geprüft werden.