Partnerschaftsbonus
Partnerschaftsbonus Voraussetzungen
Partnerschaftsbonusmonate sind zusätzliche Elterngeld-Plus-Monate. Beide Eltern müssen im gemeinsamen Zeitraum die Voraussetzungen erfüllen.
Entscheidend sind Lebensmonate, Arbeitszeit, Einkommen und Nachweise. Wenn ein Elternteil die Voraussetzungen verfehlt, betrifft das beide Eltern.
Gemeinsamer Zeitraum beider Eltern
Partnerschaftsbonusmonate müssen von beiden Eltern im selben Zeitraum genommen werden. Es reicht nicht, dass ein Elternteil Teilzeit arbeitet und der andere Elternteil nur Elterngeld Plus bezieht.
Erfüllt ein Elternteil die Voraussetzungen in den Partnerschaftsbonusmonaten nicht, entfallen die Partnerschaftsbonusmonate für beide Eltern.
Arbeitszeit von 24 bis 32 Wochenstunden
Beide Eltern müssen im Durchschnitt des jeweiligen Lebensmonats mindestens 24 und höchstens 32 Wochenstunden arbeiten. Mehrere Tätigkeiten werden zusammengerechnet.
Bei angestellten Eltern zählen tatsächliche Arbeitszeit und Überstunden. Bei Krankheit ist die Situation anders zu bewerten als bei freiwilliger Minderarbeit, weil Krankheit nicht dieselbe Aussage über die geplante Teilzeit trifft.
Elterngeld Plus und Topf-Prinzip
Partnerschaftsbonusmonate sind Elterngeld-Plus-Monate. Wenn in diesen Monaten Einkommen erzielt wird, gehören sie in den Topf der Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst.
Deshalb geht es bei den Voraussetzungen nicht nur um ein Formularfeld. Der Partnerschaftsbonus verändert die Berechnung, wenn andere Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst in denselben Topf gehören.
Zweites Kind und neuer Mutterschutz
Eine weitere Schwangerschaft verändert auch einen sehr guten Plan. Wenn die Mutter die Partnerschaftsbonusmonate wegen neuem Mutterschutz nicht mehr nehmen kann, fallen die Partnerschaftsbonusmonate für beide Eltern weg.
Zusätzlich muss häufig geprüft werden, ob frühere Elterngeld-Plus-Monate in Basiselterngeld umgewandelt werden sollten. Sonst werden altes Elterngeld und neue Mutterschaftsleistungen ungünstig miteinander verrechnet. Bei Basiselterngeld senkt vorhandener Zuverdienst allerdings den Zahlbetrag.
Nachweise und Rückforderung
Die Elterngeldstelle bewilligt Partnerschaftsbonusmonate häufig auf Grundlage einer Prognose. Später wird geprüft, ob Arbeitszeit, Einkommen und Zeitraum tatsächlich gepasst haben.
Wer die Monate nur als Zusatz im Antrag betrachtet, übersieht genau diese spätere Prüfung.
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Mehr Einordnung finden Sie auf diesen Seiten: Partnerschaftsbonus, Arbeitszeit im Partnerschaftsbonus, Partnerschaftsbonus und Topf-Prinzip, Rückforderung beim Partnerschaftsbonus.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zu den Voraussetzungen des Partnerschaftsbonus
Müssen beide Eltern gleichzeitig die Voraussetzungen erfüllen?
Ja. Die Partnerschaftsbonusmonate setzen voraus, dass beide Eltern im gemeinsamen Zeitraum die Voraussetzungen erfüllen.
Welche Arbeitszeit gilt?
Maßgeblich sind 24 bis 32 Wochenstunden im Durchschnitt des jeweiligen Lebensmonats.
Was passiert, wenn ein Elternteil die Voraussetzungen verfehlt?
Dann entfallen die Partnerschaftsbonusmonate für beide Eltern.
Warum ist Elterngeld Plus wichtig?
Partnerschaftsbonusmonate sind Elterngeld-Plus-Monate und gehören bei Zuverdienst in den Elterngeld-Plus-Topf mit Zuverdienst.