Selbstständige
Steuerbescheid beim Elterngeld für Selbstständige
Bei Selbstständigen arbeitet das Elterngeld häufig mit zwei Zeitpunkten: zuerst mit einer vorläufigen Entscheidung und später mit der endgültigen Festsetzung.
Vor der Geburt geht es um den Bemessungszeitraum. Nach der Geburt geht es um den Gewinn in den Bezugsmonaten. Beides kann den Elterngeldbetrag deutlich verändern.
Warum der Steuerbescheid wichtig ist
Der Steuerbescheid ist bei Selbstständigen ein zentraler Nachweis für das Einkommen vor der Geburt. Er zeigt das steuerliche Ergebnis des maßgeblichen Zeitraums.
Für das Elterngeld wird daraus aber nicht einfach eins zu eins die Einkommensteuerberechnung übernommen. Elterngeld hat eigene Regeln für Bemessungszeitraum, Abzüge, Mischeinkünfte und spätere Bezugsmonate.
Vorläufiger Bescheid
Viele selbstständige Eltern erhalten zunächst einen vorläufigen Elterngeldbescheid. Das ist kein Fehler. Zum Zeitpunkt des Antrags stehen die endgültigen Zahlen oft noch nicht fest.
Vorläufig bedeutet aber: Die spätere Festsetzung kann zu einer Nachzahlung oder zu einer Rückforderung führen. Der erste Bescheid darf deshalb nicht als endgültige Sicherheit missverstanden werden.
Wenn der Steuerbescheid noch fehlt
Fehlt der Steuerbescheid, arbeitet die Elterngeldstelle mit vorläufigen Unterlagen wie Gewinnermittlungen, betriebswirtschaftlichen Auswertungen oder anderen Nachweisen.
Diese Unterlagen lösen die endgültige Frage nicht. Sobald die maßgeblichen Nachweise vorliegen, wird der vorläufige Bescheid überprüft und endgültig festgesetzt.
Mischeinkünfte und 35-Euro-Grenze
Bei Eltern, die angestellt sind und zusätzlich sehr geringe selbstständige Einkünfte haben, kann die 35-Euro-Grenze wichtig werden. Sie ist ein Antragsrecht und verhindert unter bestimmten Voraussetzungen, dass kleine selbstständige Einkünfte den Bemessungszeitraum unnötig verschieben.
Dafür müssen beide Prüfzeiträume jeweils durchschnittlich unter 35 Euro pro Kalendermonat liegen. Das sollte vor dem Antrag sauber geprüft werden.
Der Nachweisbogen ist die nächste wichtige Stelle
Nach der Geburt geht es nicht mehr nur um den Steuerbescheid vor der Geburt. Dann werden Einnahmen, Ausgaben und Gewinn in den Bezugsmonaten relevant.
Selbstständige sollten Nachweisbögen der Elterngeldstelle deshalb nicht ungeprüft ausfüllen. Gerade dort entscheidet sich, welche Monate mit Zuverdienst in welchen Berechnungstopf geraten.
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Mehr Einordnung finden Sie auf diesen Seiten: Bemessungszeitraum bei Selbstständigen, Bezugszeitraum bei Selbstständigen, Nachweisbogen für Selbstständige, 35-Euro-Grenze beim Elterngeld.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Steuerbescheid beim Elterngeld für Selbstständige
Warum ist mein Elterngeldbescheid vorläufig?
Weil die endgültigen Einkommensdaten bei Selbstständigen oft erst später vorliegen. Die Elterngeldstelle setzt das Elterngeld danach endgültig fest.
Reicht der Steuerbescheid für die Berechnung?
Er ist ein wichtiger Nachweis. Zusätzlich müssen Bemessungszeitraum, Mischeinkünfte, Bezugsmonate und Zuverdienst geprüft werden.
Was passiert, wenn der Steuerbescheid anders ausfällt?
Die vorläufige Entscheidung wird angepasst. Daraus entsteht eine Nachzahlung oder Rückforderung.
Sollte ich Nachweisbögen einfach ausfüllen?
Nein. Gerade Selbstständige sollten Nachweisbögen vor dem Absenden fachlich prüfen, weil die Angaben die Schlussabrechnung prägen.