Mischeinkünfte
Nebengewerbe und Elterngeld
Ein Nebengewerbe wirkt beim Elterngeld oft größer, als Eltern erwarten. Kleine selbstständige Einkünfte können den Bemessungszeitraum verändern.
Entscheidend ist nicht, ob das Nebengewerbe sich aus Familiensicht klein anfühlt. Entscheidend ist, ob elterngeldrechtlich Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit vorliegen.
Warum ein kleines Gewerbe den Zeitraum verändert
Wer vor der Geburt angestellt arbeitet und zusätzlich selbstständige Einkünfte erzielt, hat Mischeinkünfte. Dann wird häufig nicht der normale Zwölf-Monats-Zeitraum vor der Geburt betrachtet, sondern ein abgeschlossener steuerlicher Veranlagungszeitraum.
Das kann besser oder schlechter sein. Entscheidend ist, in welchem Zeitraum das höhere elterngeldrechtliche Einkommen liegt.
Gewerbeanmeldung ist nicht dasselbe wie Einkünfte
Nicht jede Gewerbeanmeldung führt automatisch zu relevanten Einkünften. Es muss geprüft werden, ob im maßgeblichen Zeitraum Einnahmen, Ausgaben und daraus Einkünfte vorliegen.
Ein ruhendes Gewerbe ohne Einnahmen und ohne Ausgaben ist anders zu behandeln als ein aktives Nebengewerbe mit Rechnungen, Betriebsausgaben oder Gewinn.
35-Euro-Grenze als Antragsrecht
Bei sehr geringen selbstständigen Einkünften kann die 35-Euro-Grenze helfen. Sie wirkt aber nicht automatisch. Eltern müssen beantragen, dass die geringen selbstständigen Einkünfte für die Bemessung vor der Geburt unberücksichtigt bleiben.
Dafür müssen die Einkünfte in zwei Prüfzeiträumen jeweils durchschnittlich unter 35 Euro pro Kalendermonat liegen: im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt und im Geburtsjahr bis vor den Geburtsmonat.
Nach der Geburt
Die 35-Euro-Grenze schützt nicht vor der Prüfung von Einkommen nach der Geburt. Einnahmen und Ausgaben aus dem Nebengewerbe in Bezugsmonaten können Zuverdienst auslösen.
Bei Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonusmonaten werden die betroffenen Monate in die passende Berechnungsgruppe eingeordnet. Deshalb sollte das Nebengewerbe nicht nur vor der Geburt, sondern auch im Bezugszeitraum geplant werden.
Weitere passende Seiten
Mehr Einordnung finden Sie auf diesen Seiten: Mischeinkünfte beim Elterngeld, 35-Euro-Grenze beim Elterngeld, Bemessungszeitraum bei Selbstständigen, Selbstständiger Zuverdienst beim Elterngeld.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Nebengewerbe und Elterngeld
Muss ich ein kleines Nebengewerbe angeben?
Relevante selbstständige Einkünfte gehören in den Antrag. Auch kleine Beträge können den Bemessungszeitraum verändern.
Gilt die 35-Euro-Grenze automatisch?
Nein. Sie ist ein Antragsrecht und setzt voraus, dass beide Prüfzeiträume jeweils durchschnittlich unter 35 Euro pro Kalendermonat liegen.
Ist ein ruhendes Gewerbe ein Problem?
Ein ruhendes Gewerbe ohne Einnahmen und ohne Ausgaben ist anders zu prüfen als ein aktives Nebengewerbe mit tatsächlichen Einkünften.
Was ist nach der Geburt wichtig?
Einnahmen und Ausgaben im Bezugszeitraum können Zuverdienst auslösen und die spätere Schlussabrechnung verändern.