Elterngeld Aktuell
Aktuelle Neuigkeiten zum Elterngeld
Elterngeld Aktuell
FDP will Elterngeld abschaffen (14.05.2010)
Die FDP möchte das Elterngeld abschaffen. Dies erklärte Christian Lindner, der Generalsekretär der FDP am 14.05.2011 auf dem Bundesparteitag der FDP. Die Forderung der Abschaffung begründet er damit, dass das Elterngeld nicht zu mehr Geburten geführt und daher seine Ziele verfehlt hätte.
Elterngeld - Keine Übergangsregelungen, Änderungen gelten auch für bereits erteilte Bescheide!! (11.11.2010)
Die beschlossenen Änderungen gelten nach Rückfrage beim Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) auch für bereits im Jahr 2010 erteilte Bescheide!
Antwort des Bundesfamilienministeriums auf unsere dort gestellten Fragen:
Die Neuregelungen zum Elterngeld gelten ab dem 1. Januar 2011 für alle Elterngeldberechtigten, also auch für diejenigen, die derzeit bereits Elterngeld beziehen. Die Neuregelungen werden grundsätzlich angewendet für die Bezugsmonate (also die Lebensmonate des Kindes), die vollständig in 2011 liegen. Hinsichtlich der Anrechnung des Elterngeldes als Einkommen beim Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe bzw. Kinderzuschlag kommt es auf den Zufluss des Elterngeldes an: Fließt Elterngeld in 2011 zu, ist es dort als Einkommen zu berücksichtigen. Für Elterngeldberechtigte, die vor der Geburt ihres Kindes ein Erwerbseinkommen hatten, gibt es jedoch einen Elterngeldfreibetrag. Dieser entspricht der Höhe des Voreinkommens und beträgt bis zu 300 Euro. In dieser Höhe bleibt das Elterngeld anrechnungsfrei.
Die neuen Regelungen gelten auch für Berechtigte, die die Verlängerungsmöglichkeit gewählt haben. Bei dieser Elterngeldauszahlung in halben Monatsbeträgen war bisher ein Betrag von 150 Euro monatlich anrechnungsfrei. Nach der neuen Regelung werden sowohl die ersten als auch die zweiten Teilbeträge beim Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe bzw. Kinderzuschlag vollständig als Einkommen berücksichtigt, und zwar zu dem Zeitpunkt, zu dem sie den Berechtigten zufließen.
Sofern Elterngeldberechtigte ab 2011 noch zweite Teilbeträge erhalten und zusätzlich Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag beziehen, ist es unbedingt empfehlenswert, die Verlängerung ihrer Elterngeldauszahlung schnellstmöglich noch im Jahr 2010 schriftlich bei ihrer Elterngeldstelle zu widerrufen. Dieser Widerruf ist jederzeit auch für die Vergangenheit möglich. Die noch offenen, noch nicht gezahlten, Teilbeträge werden dann in einer Summe ausgezahlt. Für jeden Lebensmonat, für den vor 2011 eine Nachzahlung erfolgt, bleiben jeweils 150 Euro aus der Nachzahlung anrechnungsfrei.
Quellen:
- Mailverkehr zwischen Michael Tell (www.elterngeld.net) und dem BMFSFJ vom 10.11.2010 bis 11.11.2010: PDF
Elterngeld - Sparpaket wurde beschlossen (28.10.2010)
Die geplanten Änderungen des Elterngeldes wurden am 28.10.2010 vom Bundestag beschlossen und treten am 01.01.2011 in Kraft.
Quellen:
- Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 27.09.2010: PDF
- Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung vom 21.10.2010: PDF
- Bericht des Haushaltsausschusses vom 27.10.2010: PDF
- Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses vom 26.10.2010: PDF
Elterngeld - Sparparket der Bundesregierung (07.06.2010)
- Das Elterngeld wird beim Arbeitslosengeld II (Hartz 4) und beim Kinderzuschlag als Einkommen angerechnet (Jährliche Einsparung: 0,4 Mio Euro)
- Die Ersatzrate wird bei Elterngeldbeziehern mit einem anzurechnenden Nettoeinkommen von über 1.240 Euro im Monat von 67 auf 65 Prozent reduziert. (Jährliche Einsparung: 0,2 Mio Euro)
- Eltern, die keine Reichensteuer zahlen obwohl sie ein Jahreseinkommen von über 250.000 bzw. 500.000 Euro beziehen, erhalten kein Elterngeld mehr.
Insgesamt wird den Familien so jährlich 600 Millionen Euro genommen werden. Das Sparpaket ist aber noch keine Gesetzesänderung. Erst wenn das Elterngeldgesetz entsprechend im Gesetzgebungsverfahren (Bundestag, Bundesrat) geändert wurde, gelten die neuen Regelungen. Laut Bundesregierung sollen die Einsparungen ab dem 01.01.2011 greifen. Das BMFSFJ teilte uns inzwischen mit, dass die neuen Regelungen nicht vor dem 01.01.2011 umgesetzt werden können (siehe Mail-Antwort des BMFSFJ vom 24.06.2010).
Auszug aus der Erklärung der Bundesregierung:
Das Elterngeld ist erfolgreich. Dennoch werden wir Veränderungen vornehmen. Die Bundesregierung wird die Lohnersatzrate bei Elterngeldbeziehern mit einem anzurechnenden Nettoeinkommen von über 1.240 Euro im Monat von 67 auf 65 Prozent moderat absenken. Gleichzeitig bleibt der Höchstbetrag beim Elterngeld von maximal 1.800 Euro im Monat bestehen. Dadurch wird nicht nur die zukünftige Finanzierung des Elterngeldes gesichert, sondern vor allem auch die Unterstützung von Erwerbstätigen im unteren und mittleren Einkommensbereich gewährleistet.
Für die Empfänger von Arbeitslosengeld II ist der Grundbedarf durch die Regelsätze und die Zusatzleistungen gesichert. Die zusätzliche Gewährung von Elterngeld in Höhe von 300 Euro für Bezieher von Arbeitslosengeld II verringert den Lohnabstand. Es ist daher - analog zur Regelung beim Kindergeld - vertretbar, zukünftig kein Elterngeld für die Bezieher von Arbeitslosengeld II vorzusehen.
Das BMFSFJ teilte uns inzwischen mit, dass bei Eltern die vor dem Bezug des Arbeitslosengeldes II (Hartz 4) oder des Kinderzuschlags Erwerbseinkommen erzielt haben, das Elterngeld nicht komplett auf die Sozialleistung angerechnet werden soll (siehe Antwort des BMFSFJ vom 06.08.2010).
Quellen:
- Ergebnisse der Sparklausur vom 07.06.2010: PDF
- Tabelle der Ergebnisse der Sparklausur vom 07.06.2010: PDF
- Mailverkehr zwischen Michael Tell (www.elterngeld.net) und dem BMFSFJ vom 08.06.2010 bis 24.06.2010: PDF
- Antwort des BMFSFJ vom 06.08.2010 auf eine am 07.06.2010 von Michael Tell (www.elterngeld.net) eingereichte Petition: PDF
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| Herr Tell • Autor des Buches "Das neue Elterngeld" (Rehm-Verlag) • Elterngeld Experte in TV (ARD, SWR), Hörfunk und Presse | |
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| Frau Herfurth | Frau Hähnert |
| • Erfahrung aus mehr als 500 Elterngeld Anträgen Tel. 0361 - 78924851 Zum Antragsservice | |



