Was gibt es Neues?

Alle Neuigkeiten zum Thema Elterngeld, Elterngeld Plus, Elternzeit, Betreuungsgeld und anderen staatlichen Familienleistungen. Gesetzentwürfe und Pläne.

Leider haben wir derzeit keine Zeit, diese Seite aktuell zu halten. Wichtige Änderungen teilen wir über die Startseite mit.

Richtlinien zum Elterngeld Plus sind da (03.06.2015)

Endlich kann man in den Richtlinien zum Elterngeldgesetz nachlesen, welche Handlungsanweisungen des Bundesfamilienministeriums den Entscheidungen der Elterngeldstellen zu Grunde liegen!

Neuer Elterngeldrechner zum Elterngeld Plus ist online (22.05.2015)

Nach den Änderungen durch das Elterngeldgesetz haben wir unseren Elterngeldrechner neu programmiert. Er liefert zuverlässige Ergebnisse für Geburten bis einschließlich 30.06.2015 (alte Regelung) und ab dem 01.07.2015 (Elterngeld Plus).

Hessen hat neue Antragsformulare (20.05.2015)

Als erstes Bundesland stellt Hessen überarbeitete Elterngeldanträge für Geburten ab Juli 2015 zur Verfügung. Sie können sich den neuen Elterngeldantrag als pdf-Dokument kostenfrei bei uns herunterladen und ausdrucken.

Das Gesetz zum Elterngeld Plus tritt in Kraft (01.01.2015)

Eltern, deren Kinder ab dem 01.07.2015 zur Welt kommen, dürfen künftig zwischen dem alten Elterngeld (Basiselterngeld) und dem neuen Elterngeld Plus wählen. Für alle bis einschließlich 30.06.2015 geborenen Kinder gelten die alten Regelungen. Ausnahme: Mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.2015 entfällt bereits der doppelte Elterngeldanspruch für Zwillingseltern! Die angedachte Einführung von zwei zusätzlichen Bonusmonaten für Mehrlingseltern (12+4) wurde nicht ins Gesetz aufgenommen.

ZDF-Beitrag zum Elterngeld Plus (01.12.2014)

In einem Monat, am 1. Januar 2015, wird das neue Elterngeld-Gesetz in Kraft treten, welches einige Änderungen und Neuerungen wie z.B. das Elterngeld Plus für die werdenden Eltern bereithält. Auch die ZDF-WISO-Redaktion hat sich mit diesem Thema auseinandergesetzt und strahlt am Montag, den 1. Dezember 2014, um 19:25 Uhr einen kurzen Beitrag zum Elterngeld aus. Die Sendung sowie einen erklärenden Artikel, findet man auch im Online-Auftritt des ZDF.

Bundesrat billigt Elterngeld Plus-Gesetz (28.11.2014)

Nachdem der Bundestag Anfang November das Gesetz zum Elterngeld Plus verabschiedet hat, gab ca. drei Wochen später, am 28. November 2014, auch der Bundesrat seine Zustimmung. Ab 1. Januar 2015 tritt das neue Gesetz in Kraft und kann von Eltern, deren Kind/er ab dem 1. Juli 2015 geboren werden in Anspruch genommen werden.

Auf unseren Informationsseiten! finden Sie ausführliche Details zum Elterngeld Plus!

Elterngeld Plus im Bundestag endgültig beschlossen (07.11.2014)

Am 7. November 2014 ist der Gesetzentwurf zum Elterngeld Plus in einer letzten Lesung durch den Bundestag beschlossen worden. Bereits am 1. Januar 2015 wird das Gesetz in Kraft treten, kann allerdings erst dann von Eltern in Anspruch genommen werden, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren werden. Das neue Elterngeld Plus bietet mehr Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten als vorher, gleichzeitig erhöht sich aber auch der Aufwand für die Beantragung. Mit den neuen Regelungen sollen gezielt die Eltern unterstützt werden, die nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit weiterarbeiten wollen.

Einen Überblick zum Elterngeld Plus finden Sie auf unseren Informationsseiten!

Steuerklasse auch fürs Elterngeld relevant (30.10.2014)

Die Bundessteuerberaterkammer in Berlin weist darauf hin, dass es für die Ermittlung der Höhe des Elterngeldes auch relevant ist, welche Steuerklasse gewählt wurde. Da bei den Berechnungen das Einkommen aus zwölf Monaten vor der Geburt zugrunde gelegt wird, kann eine 'bessere' Steuerklasse, in der man im Monat mehr Netto zur Verfügung hat, höheres Elterngeld bedeuten. Allerdings ist hierbei immer die Steuerklasse entscheidend, die mindestens sieben Monate vor der Geburt erfasst wurde. Generell ist es einmal im Jahr - jeweils bis zum 30. November - möglich, die eigene Steuerklasse zu wechseln.

Um zu prüfen, wie viel Elterngeld Ihnen zusteht, nutzen Sie unseren Elterngeldrechner!

Elterngeld-Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht (25.10.2014)

Eine bayerische Familie hat beim Europäischen Gerichtshof in Straßburg Klage gegen das Elterngeld eingereicht. Dessen Berechnung würde Eltern mit mehreren Kindern benachteiligen und damit gegen die in den Menschenrechtskonventionen festgehaltenen Artikel zum Schutz des Familienlebens und das Diskriminierungsverbot verstoßen. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach den letzten Einkommen vor der Geburt des Kindes. Die wenigsten Mütter mit mehr als einem Kind können in eine Vollzeit-Beschäftigung zurückkehren und würden somit immer ein entsprechend niedrigeres Elterngeld erhalten. Die Klage wird vom Verband Familienarbeit e.V. unterstützt, der gleiches Elterngeld für jedes Kind fordert.

Jena an erster Stelle beim Elterngeld für Väter (14.10.2014)

Nach aktuellen Informationen des Statistischen Bundesamts hat sich 2012 beinahe jeder dritte Vater (29,3 Prozent) in Deutschland für den Bezug von Elterngeld entschieden. Von den 402 kreisfreien Städten und Landkreisen belegte Jena erneut die Spitzenposition, denn hier hatte jeder zweite Vater Elterngeld beantragt. Schlusslichter waren die Städte Neumünster und Gelsenkirchen mit einer Beteiligung der Väter von lediglich 11 Prozent.

Auf unseren Informationsseiten erfahren Sie alles, was rund um das Elterngeld und die Elternzeit wichtig ist!

Elterngeld Plus: Zustimmung und Kritik bei Verbänden und Sachverständigen (13.10.2014)

Am 13. Oktober 2014 stellte Bundesfamilien-Ministerin Schwesig den Verbänden und Sachverständigen ihren Gesetzesentwurf zum Elterngeld Plus vor, welcher am 01.01.2015 in Kraft treten soll. Neben der insgesamt breiten Zustimmung gab es auch einige kritische Anmerkungen.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) etwa bemängelte das überdurchschnittlich hohe Maß an Flexibilität, das durch die geänderten Elternzeit-Regelungen von den Arbeitgebern gefordert werde. Weiterhin wurde darauf verwiesen, dass die geplanten Neuerungen die Gesetzeslage erneut verkomplizieren. Dadurch würde beispielsweise auch der Beratungsaufwand der Elterngeldstellen erheblich steigen.

Alle wichtigen Informationen zum Elterngeld Plus finden Sie hier!

Gesetzesentwurf zum Elterngeld Plus zur ersten Lesung im Bundesrat (26.09.2014)

Der Bundestag berät heute in erster Lesung zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeld Plus. Die Bundesfamilienminsterin Manuela Schwesig nimmt Stellung zu ihren Vorstellungen von moderner Familienpolitik und verteidigt die Idee einer zukünftigen Familienarbeitszeit.

Erfahren Sie mehr zu den geplanten Änderungen ab Januar 2015. Informieren Sie sich zum aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung und zu den Empfehlungen der Ausschüsse!

Stellungnahme des Bunderates zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (22.09.2014)

Im Bundesrat haben die Länder am 19. September 2014 über den Gesetzentwurf zum Elterngeld Plus beraten und Stellung bezogen. Kritisiert wurde u.a., dass durch die geplanten Neuregelungen zu Partner- bzw. Partnerschaftsbonusmonaten diejenigen Eltern ausgeschlossen würden, die im Zuge einer Trennung das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind weiter aufrechterhalten.

Die vollständige Stellungnahme des Bundesrates können Sie hier als pdf-Dokument downloaden.

Bundesregierung plant in 2015 30 Millionen Euro mehr für Elterngeld ein (13.09.2014)

Neben der stetig wachsenden Väterbeteiligung beim Elterngeld rechnet Familienminsterin Manuela Schwesig in 2015 mit steigenden Ausgaben auch durch die Einführung der neuen Parterschaftsbonusmonate beim Elterngeld Plus. Eine Anhebung des Etats um 30 Millionen Euro ist im Gespräch.

Alle wichtigen Informationen zum Elterngeld Plus finden Sie hier!

Väter erhalten mehr Elterngeld als Mütter (Destatis, 25.06.2014)

Das Statistische Bundesamt gab bekannt, dass Väter für ihr in 2012 geborenes Kind im Schnitt fast 440 Euro mehr Elterngeld erhielten als Mütter. Grund: Häufiger als Frauen sind die Männer vor der Geburt eines Kindes in Vollzeit berufstätig und verdienen entsprechend mehr Geld. Da die Höhe des Elterngeldes vom Einkommen vor der Geburt des Kindes abhängig ist, erhalten Männer in der Regel auch das höhere Elterngeld.

Für Väter lag der durchschnittliche Elterngeldanspruch bei 1.140 Euro, für Mütter bei 701 Euro. Der Anteil der Väter, die Elterngeld bekamen, erreichte einen neuen Höchststand von 29,3 Prozent. Allerdings nahm der Großteil der Väter Elterngeld nur für drei Monate in Anspruch.

Die verbreitete Bezeichnung der Elterngeldmonate als 12 plus 2 führt immer noch dazu, dass viele Väter gar nicht wissen, dass sie mehr als nur zwei Partner- oder Vätermonate Elterngeld für sich beantragen könnten. Hier erfahren Sie alles zur möglichen Verteilung der Elterngeld Bezugsmonate!

Elterngeld Plus in der Regierungsbefragung (11.06.2014)

Am 04. Juni stellte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig ihren Gesetzentwurf zum Elterngeld Plus vor und beantwortete die Fragen der Abgeordneten im Rahmen der Regierungsbefragung.

Bundeskabinett beschließt das Elterngeld Plus (04.06.2014)

Das Bundeskabinett hat heute das Elterngeld Plus beschlossen. Ab dem 01. Januar 2015 soll die Neuregelung in Kraft treten.

Alle Informationen zum Elterngeld Plus können Sie bei uns nachlesen!

Familienarbeitszeit (27.05.2014)

Zum Thema "Familienarbeitszeit: Geht das überhaupt?" fand gestern eine Veranstaltung in Erfurt statt, auf der Vertreter karitativer Verbände mit Wirtschaftsprofessoren und Politikern miteinander diskutierten.

Eine im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung und Friedrich-Ebert-Stiftung in Auftrag gegebenen Studie untersucht die Auswirkung von Arbeitszeitreduktion auf das Leben von Familien. Durch eine Arbeitszeitverminderung beider Elternteile (32-Stunde-Woche) verbunden mit einer staatlichen Lohnersatzleistung für das wegfallende Einkommen könnte einer gerechteren Aufteilung von Erwerbsarbeit und familiären Pflichten der Weg bereitet werden - so die Idee.

Elterngeld und Elternzeit - Zahlreiche Änderungen geplant

Auf unserer Seite zum Elterngeldgesetz informieren wir über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens. Außerdem haben wir dort bereits die neue geplante Fassung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) veröffentlicht.

Die Änderungen im Rahmen der Einführung des Elterngeld Plus gelten voraussichtlich für alle Eltern, deren Kinder ab dem 01.07.2015 geboren werden.

www.elterngeld.net veröffentlicht Gastbeitrag (09.05.2014)

Der Gründer unserer Seite Michael Tell und unsere Chefredakteurin Christine Herfurth haben in einem familienpolitischen Blog (www.atkearney361grad.de/elterngeld-erwartungen-erfuellt-rollenmodelle/) einen Beitrag über die Effekte des Elterngeldes geschrieben.

Alle wichtigen Infos rund um das Betreuungsgeld (08.05.2014)

Seit dem 01. August 2013 können Eltern im Anschluss an das Elterngeld Betreuungsgeld beantragen, wenn ihr Kind nicht in einer staatlich bezuschussten Kinderkrippe, Kita oder von einer Tagesmutter betreut wird. Es kann frühestens ab dem 13. Lebensmonat und längstens bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes beantragt werden. Ein gleichzeitiger Bezug von Elterngeld und Betreuungsgeld ist nicht möglich. Die verlängerte Auszahlungsoption des Elterngeldes bei halbierten Beträgen hat keinen Einfluss auf den Anspruch auf das Betreuungsgeld.

Die Höhe des Betreuungsgeldes wurde gestaffelt eingeführt. Vom 01. August 2013 bis zum 31. Juli 2014 erhalten Eltern für ihr Kind 100 Euro Betreuungsgeld, ab dem 01. August 2014 wird es auf 150 Euro monatlich erhöht. Eine Reduzierung der Arbeitszeit (wie beim Elterngeld) ist für den Bezug von Betreuungsgeld nicht notwendig. Man darf bei gleichzeitigem Betreuungsgeldbezug also selbst arbeiten und sein Kind beispielsweise von den Großeltern oder in einer privaten Kita betreuen lassen. Das Betreuungsgeld wird nicht versteuert, unterliegt aber ebenso wie das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt. Auf Hartz 4 wird das Betreuungsgeld als Einkommen angerechnet.

Das Betreuungsgeld ist Angelegenheit der Länder. Entsprechend sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Behörden für die Bearbeitung der Anträge auf Betreuungsgeld zuständig.

Rechtzeitiger Wechsel der Steuerklasse bringt Vorteile beim Elterngeld! (15.04.2014)

Eltern, die möglichst frühzeitig vor der Geburt ihres Kindes die Steuerklassen wechseln, können dadurch aktiv die Höhe ihres Elterngeldes beeinflussen. Allerdings wird ein solcher Steuerklassenwechsel nur dann von der Elterngeldstelle berücksichtigt, wenn vom Bemessungszeitraum des Antrag stellenden Elternteils mindestens 7 Monate von der neuen Steuerklasse betroffen sind!

Für den Elterngeldbezug kann es sinnvoll sein, wenn der Elternteil, der das meiste Elterngeld beantragen will, möglichst frühzeitig vor der Geburt des Kindes in Steuerklasse III wechselt. Die Eltern haben dann vor der Geburt des Babys zwar etwas weniger Geld zur Verfügung, weil der besser verdienende Partner mit Steuerklasse V höhere Abzüge hat. Im Rahmen der Einkommenssteuererklärung erhalten sie diese aber zurückerstattet.

In der Rubrik Elterngeld-Wissen erfahren Sie mehr zum Steuerklassenwechsel beim Elterngeld!

Regelmäßige Provisionen müssen von der Elterngeldstelle mit berücksichtigt werden! (09.04.2014)

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass auch Provisionszahlungen zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen werden müssen. (Verfahren vom 26.03.2014, Az.: B 10 EG 7/13, B 10 EG 12/13 R und B 10 EG 14/13 R.) Voraussetzung sei allerdings, dass diese Zahlungen regelmäßig erfolgen.

Geklagt hatten drei Frauen, deren Gehälter im Bemessungszeitraum mehrfach und zu arbeitsvertraglich vereinbarten Zeitpunkten durch solche Provisionen ergänzt wurde. Die Behörden hatten zur Berechnung jeweils nur die Grundgehälter der Frauen berücksichtigt.

Die zuständigen Elterngeldstellen lehnten die Berücksichtigung mit der Begründung ab, dass die Arbeitgeber die Provisionszahlungen als "sonstige Bezüge" verbucht hätten. Lt. BEEG dürften aber Einnahmen, die als sonstige Bezüge ausgewiesen sind, bei der Elterngeldberechnung nicht berücksichtigt werden.

Das Bundessozialgericht hat die Berücksichtigung der Provisionen bei der Elterngeldberechnung dennoch bestätigt.

Auch wenn sie vom Arbeitgeber im Lohnabzugsverfahren als sonstige Bezüge behandelt würden, dürften sie aus Gründen der Benachteiligung der Betroffenen nicht grundsätzlich ignoriert werden, so die Richter.

Entsprechend müssen regelmäßige, mehrmals im Jahr gezahlte Provisionen bei der Berechnung des Elterngeldes genauso behandelt werden wie das Grundgehalt.

Elterngeld Plus soll Ende 2014 kommen (29.03.2014)

Am 21. März präsentierte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) die Kernpunkte ihrer Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes. Der Entwurf sieht vor, den Elterngeldbezug bei gleichzeitiger Teilzeittätigkeit um vier zusätzliche Elterngeld-Plus-Monate zu verlängern. Eltern, die sich die Erziehungsarbeit im ersten Lebensjahr ihres Nachwuchses teilen und beide im Umfang von 25 bis max. 30 Wochenstunden arbeiten, soll ein zusätzlicher Partnerschaftsbonus in Höhe von 10 Prozent des errechneten monatlichen Elterngeldanspruches gewährt werden.

Hier finden Sie eine Übersicht zum geplanten Elterngeld Plus vom Bundesfamilienministerium zum download.

Eltern von Zwillingen erhalten doppeltes Elterngeld, auch rückwirkend (01.03.2014)

Das Bundessozialgericht entschied am 27.06.2013, dass Eltern von Zwillingen bzw. Mehrlingen für jedes einzelne ihrer neugeborenen Kinder einen eigenen Elterngeldanspruch haben. Diesen Anspruch können Eltern auch rückwirkend geltend machen.

Für die rückwirkende Antragstellung bei Zwillingen/ Mehrlingen sind bestimmte Fristen zu beachten. Als sozialgesetzlichen Stichtag hat der Gesetzgeber den 01. Januar 2009 eingeführt. Eltern, deren Mehrlinge in 2008 geboren wurden und deren Elterngeldbezug über den 01. Januar 2009 hinaus dauerte, konnten für die ersten 14 Lebensmonate ihrer Mehrlinge, die in die Zeit nach dem 01. Januar 2009 fielen, rückwirkend Elterngeld beantragen. Allerdings war der letztmögliche Zeitpunkt der Antragstellung für diese Bezugszeiträume der 31.12.2013.

Eltern, die ab dem 01. Januar 2010 im Elterngeldbezug für ihre Mehrlinge waren, müssen ihren Antrag auf rückwirkendes Elterngeld spätestens am 31.12.2014 bei der zuständigen Elterngeldstelle eingereicht haben! Zur Fristwahrung reicht ein Fax!

Das Urteil des Bundessozialgerichts zum Elterngeldbezug bei Mehrlingsgeburten finden Sie hier.

Pressestimmen zum o.g. Urteil von der Welt und der FAZ.

Koaltitionsverhandlungen über Elterngeld Plus (18.11.2013)

Wenn Eltern nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit weiter arbeiten, soll es zukünftig 28 Monate Elterngeld Plus geben. Ziel dabei ist es, Eltern nach der Geburt eines Kindes den Wiedereinstieg in das Berufsleben zu vereinfachen. Einen Partnerschaftsbonus ist angedacht, wenn sich beide Elternteile zeitgleich um die Betreuung des Kindes kümmern und in Teilzeit arbeiten.

Hier finden Sie den Koalitionsvertrag zum download.

Betreuungsgeld im Anschluss an das Elterngeld (01.08.2013)

Seit heute können Eltern, deren Kinder nach dem 01.08.2012 geboren wurden, im Anschluss an den Elterngeldbezug das neue Betreuungsgeld beantragen. Anspruch haben Eltern, deren Kind keine Tageseinrichtung besucht und auch nicht im Rahmen einer Kindertagespflege betreut wird. Auch wer sein Kind zu Hause von den Großeltern versorgen läßt und arbeiten geht, hat Anspruch auf Betreuungsgeld. Eine Antragstellung ist frühestens ab dem vollendeten 12. Lebensmonat des Kindes möglich. Die maximale Bezugsdauer für das Betreuungsgeld liegt bei 22 Monatsbeträgen. Zuständig sind die Elterngeldstellen.

Alle Informationen zum Betreuungsgeld hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einer Broschüre zusammgenstellt.

Änderungen beim Elterngeld ab dem 01.01.2013

Die Neuregelungen sollen es vor allem Selbstständigen erleichtern, das Elterngeld zu beantragen. Außerdem wird das Elterngeldnetto von nun an mittels einer Pauschale für Abzüge für Steuern und Sozialabgaben ermittelt, egal ob Angestellt oder Selbstständig. Die Neuregelungen sollen die Antragsbearbeitung erleichtern und somit soll eine schnellere Bearbeitung Folge dieser Änderung sein.

Das Bundesfamilienministerium hat in einem Flyer alle Änderungen ab dem 01.01.2013 zusammengestellt.

FDP will Elterngeld abschaffen (14.05.2011)

Die FDP möchte das Elterngeld abschaffen. Dies erklärte Christian Lindner, Generalsekretär der FDP am 14.05.2011 auf dem Bundesparteitag der FDP. Die Forderung der Abschaffung begründet er damit, dass das Elterngeld nicht zu mehr Geburten geführt und daher seine Ziele verfehlt habe.

Elterngeld - Keine Übergangsregelungen, Änderungen gelten auch für bereits erteilte Bescheide!! (11.11.2010)

Die beschlossenen Änderungen gelten nach Rückfrage beim Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) auch für bereits im Jahr 2010 erteilte Bescheide!

Antwort des Bundesfamilienministeriums auf unsere dort gestellten Fragen:

Die Neuregelungen zum Elterngeld gelten ab dem 1. Januar 2011 für alle Elterngeldberechtigten, also auch für diejenigen, die derzeit bereits Elterngeld beziehen. Die Neuregelungen werden grundsätzlich angewendet für die Bezugsmonate (also die Lebensmonate des Kindes), die vollständig in 2011 liegen. Hinsichtlich der Anrechnung des Elterngeldes als Einkommen beim Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe bzw. Kinderzuschlag kommt es auf den Zufluss des Elterngeldes an: Fließt Elterngeld in 2011 zu, ist es dort als Einkommen zu berücksichtigen. Für Elterngeldberechtigte, die vor der Geburt ihres Kindes ein Erwerbseinkommen hatten, gibt es jedoch einen Elterngeldfreibetrag. Dieser entspricht der Höhe des Voreinkommens und beträgt bis zu 300 Euro. In dieser Höhe bleibt das Elterngeld anrechnungsfrei.

Die neuen Regelungen gelten auch für Berechtigte, die die Verlängerungsmöglichkeit gewählt haben. Bei dieser Elterngeldauszahlung in halben Monatsbeträgen war bisher ein Betrag von 150 Euro monatlich anrechnungsfrei. Nach der neuen Regelung werden sowohl die ersten als auch die zweiten Teilbeträge beim Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe bzw. Kinderzuschlag vollständig als Einkommen berücksichtigt, und zwar zu dem Zeitpunkt, zu dem sie den Berechtigten zufließen.

Sofern Elterngeldberechtigte ab 2011 noch zweite Teilbeträge erhalten und zusätzlich Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag beziehen, ist es unbedingt empfehlenswert, die Verlängerung ihrer Elterngeldauszahlung schnellstmöglich noch im Jahr 2010 schriftlich bei ihrer Elterngeldstelle zu widerrufen. Dieser Widerruf ist jederzeit auch für die Vergangenheit möglich. Die noch offenen, noch nicht gezahlten, Teilbeträge werden dann in einer Summe ausgezahlt. Für jeden Lebensmonat, für den vor 2011 eine Nachzahlung erfolgt, bleiben jeweils 150 Euro aus der Nachzahlung anrechnungsfrei.

Quellen:

  • Mailverkehr zwischen Michael Tell (www.elterngeld.net) und dem BMFSFJ vom 10.11.2010 bis 11.11.2010: PDF

Elterngeld - Sparpaket wurde beschlossen (28.10.2010)

Die geplanten Änderungen des Elterngeldes wurden am 28.10.2010 vom Bundestag beschlossen und treten am 01.01.2011 in Kraft.

Quellen:

  • Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 27.09.2010: PDF
  • Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung vom 21.10.2010: PDF
  • Bericht des Haushaltsausschusses vom 27.10.2010: PDF
  • Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses vom 26.10.2010: PDF

Elterngeld - Sparparket der Bundesregierung (07.06.2010)

  1. Das Elterngeld wird beim Arbeitslosengeld II (Hartz 4) und beim Kinderzuschlag als Einkommen angerechnet (Jährliche Einsparung: 0,4 Mio Euro)
  2. Die Ersatzrate wird bei Elterngeldbeziehern mit einem anzurechnenden Nettoeinkommen von über 1.240 Euro im Monat von 67 auf 65 Prozent reduziert. (Jährliche Einsparung: 0,2 Mio Euro)
  3. Eltern, die keine Reichensteuer zahlen, obwohl sie ein Jahreseinkommen von über 250.000 bzw. 500.000 Euro beziehen, erhalten kein Elterngeld mehr.

Insgesamt wird den Familien so jährlich 600 Millionen Euro genommen werden. Das Sparpaket ist aber noch keine Gesetzesänderung. Erst wenn das Elterngeldgesetz entsprechend im Gesetzgebungsverfahren (Bundestag, Bundesrat) geändert wurde, gelten die neuen Regelungen. Laut Bundesregierung sollen die Einsparungen ab dem 01.01.2011 greifen. Das BMFSFJ teilte uns inzwischen mit, dass die neuen Regelungen nicht vor dem 01.01.2011 umgesetzt werden können (siehe Mail-Antwort des BMFSFJ vom 24.06.2010).

Auszug aus der Erklärung der Bundesregierung:

Das Elterngeld ist erfolgreich. Dennoch werden wir Veränderungen vornehmen. Die Bundesregierung wird die Lohnersatzrate bei Elterngeldbeziehern mit einem anzurechnenden Nettoeinkommen von über 1.240 Euro im Monat von 67 auf 65 Prozent moderat absenken. Gleichzeitig bleibt der Höchstbetrag beim Elterngeld von maximal 1.800 Euro im Monat bestehen. Dadurch wird nicht nur die zukünftige Finanzierung des Elterngeldes gesichert, sondern vor allem auch die Unterstützung von Erwerbstätigen im unteren und mittleren Einkommensbereich gewährleistet.

Für die Empfänger von Arbeitslosengeld II ist der Grundbedarf durch die Regelsätze und die Zusatzleistungen gesichert. Die zusätzliche Gewährung von Elterngeld in Höhe von 300 Euro für Bezieher von Arbeitslosengeld II verringert den Lohnabstand. Es ist daher - analog zur Regelung beim Kindergeld - vertretbar, zukünftig kein Elterngeld für die Bezieher von Arbeitslosengeld II vorzusehen.

Das BMFSFJ teilte uns inzwischen mit, dass bei Eltern die vor dem Bezug des Arbeitslosengeldes II (Hartz 4) oder des Kinderzuschlags Erwerbseinkommen erzielt haben, das Elterngeld nicht komplett auf die Sozialleistung angerechnet werden soll (siehe Antwort des BMFSFJ vom 06.08.2010).

Quellen:

  • Ergebnisse der Sparklausur vom 07.06.2010: PDF
  • Tabelle der Ergebnisse der Sparklausur vom 07.06.2010: PDF
  • Mailverkehr zwischen Michael Tell (www.elterngeld.net) und dem BMFSFJ vom 08.06.2010 bis 24.06.2010: PDF
  • Antwort des BMFSFJ vom 06.08.2010 auf eine am 07.06.2010 von Michael Tell (www.elterngeld.net) eingereichte Petition: PDF
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