Minijob

Minijob und Partnerschaftsbonus

Ein Minijob reicht für Partnerschaftsbonusmonate arbeitszeitlich nicht aus. Wegen Mindestlohn und Entgeltgrenze werden 24 Wochenstunden nicht erreicht.

Trotzdem ist ein Minijob elterngeldrechtlich wichtig, weil er Zuverdienst auslöst und mit anderen Tätigkeiten zusammengerechnet wird.

Ein Minijob reicht arbeitszeitlich nicht

Für Partnerschaftsbonusmonate müssen beide Eltern im Durchschnitt des jeweiligen Lebensmonats mindestens 24 und höchstens 32 Wochenstunden arbeiten.

Ein Minijob allein erreicht diese Untergrenze wegen Mindestlohn und Entgeltgrenze nicht. Wer den Partnerschaftsbonus nutzen möchte, braucht also eine weitere oder andere Arbeitszeitbasis.

Der Minijob zählt trotzdem

Das Einkommen aus dem Minijob ist Zuverdienst. In Partnerschaftsbonusmonaten ist es Zuverdienst in Elterngeld Plus.

Damit gehört der Monat bei Einkommen in den Topf der Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst.

Mehrere Tätigkeiten werden zusammengerechnet

Wer neben dem Minijob angestellt arbeitet, selbstständig tätig ist oder eine weitere Beschäftigung hat, muss die Arbeitszeiten zusammen betrachten.

Für die 32-Stunden-Obergrenze zählt nicht nur ein einzelner Job, sondern die gesamte Erwerbstätigkeit im Lebensmonat.

Minijob vor den Partnerschaftsbonusmonaten

Ein Minijob in einem früheren Elterngeld-Plus-Monat gehört bei Einkommen ebenfalls in den Topf der Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst.

Ein niedriger Zuverdienstmonat vor den Partnerschaftsbonusmonaten senkt den Durchschnitt in diesem Topf, wenn er zu denselben Elterngeld-Plus-Monaten mit Zuverdienst gehört.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Minijob und Partnerschaftsbonus

Reicht ein Minijob für Partnerschaftsbonusmonate?

Nein. Wegen Mindestlohn und Entgeltgrenze erreicht ein Minijob allein nicht die erforderlichen 24 Wochenstunden.

Zählt der Minijob trotzdem als Einkommen?

Ja. Das Einkommen aus dem Minijob ist Zuverdienst.

Werden mehrere Jobs zusammengerechnet?

Ja. Für die Arbeitszeit werden alle Erwerbstätigkeiten im Lebensmonat gemeinsam betrachtet.

Hilft ein niedriger Minijobmonat beim Topf-Prinzip?

Ein niedriger Elterngeld-Plus-Monat mit Zuverdienst senkt den Durchschnitt im Topf, wenn er in denselben Topf gehört.