Zuverdienst
Minijob und Elterngeld
Ein Minijob während des Elterngeldbezugs ist möglich. Er ist aber nicht automatisch elterngeldfrei.
Das Einkommen aus dem Minijob ist Zuverdienst nach der Geburt. Entscheidend sind Lebensmonat, Bezugsform, Einkommen vor der Geburt und der individuelle anrechnungsfreie Zuverdienst.
Minijob in Basiselterngeldmonaten
In Basiselterngeldmonaten mindert ein Minijob das Elterngeld regelmäßig spürbar. Basiselterngeld ersetzt wegfallendes Einkommen; Einkommen im Bezugsmonat verringert den wegfallenden Betrag.
Deshalb sollte ein Minijob während Basiselterngeld vorab gerechnet werden. Eine pauschale Freigrenze gibt es nicht.
Minijob in Elterngeld-Plus-Monaten
In Elterngeld-Plus-Monaten passt ein Minijob häufig besser. Trotzdem entscheidet der individuelle anrechnungsfreie Zuverdienst.
Der Minijobmonat mit Einkommen gehört in den Topf der Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst. Ein niedriger Minijobmonat kann den Durchschnitt senken, wenn er in denselben Topf gehört.
Minijob und Partnerschaftsbonusmonate
Ein Minijob reicht wegen des Mindestlohns nicht aus, um die Arbeitszeitvoraussetzung der Partnerschaftsbonusmonate zu erfüllen. Dafür sind im jeweiligen Lebensmonat durchschnittlich 24 bis 32 Wochenstunden nötig.
Der Minijob bleibt trotzdem relevant: Er zählt als Einkommen und als Tätigkeit, wenn Arbeitszeitgrenzen und Elterngeldberechnung geprüft werden.
Minijob vor der Geburt
Ein Minijob vor der Geburt kann für das Elterngeld-Netto relevant sein. Pauschalbesteuerte Einnahmen und einzelne Minijob-Konstellationen müssen genau eingeordnet werden.
Eltern sollten deshalb unterscheiden, ob es um Einkommen vor der Geburt, Zuverdienst nach der Geburt oder Arbeitszeit in Partnerschaftsbonusmonaten geht.
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Mehr Einordnung finden Sie auf diesen Seiten: Zuverdienst beim Elterngeld, Zuverdienst bei Elterngeld Plus, Partnerschaftsbonus und Minijob, Pauschalbesteuerte Einnahmen beim Elterngeld.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Minijob und Elterngeld
Darf ich während Elterngeld einen Minijob machen?
Ja, wenn die Arbeitszeitgrenzen eingehalten werden. Der Minijob zählt aber als Zuverdienst.
Gibt es beim Minijob eine feste Freigrenze?
Nein. Entscheidend ist der individuelle anrechnungsfreie Zuverdienst.
Reicht ein Minijob für Partnerschaftsbonusmonate?
Nein. Wegen des Mindestlohns erreicht ein Minijob nicht die erforderlichen 24 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats.
Ist Elterngeld Plus mit Minijob sinnvoll?
Häufig ja, aber die Berechnung hängt vom gesamten Plan und vom Topf-Prinzip ab.