Elterngeld Plus
Partnerschaftsbonus und Elterngeld Plus
Partnerschaftsbonusmonate sind keine eigene Berechnungswelt. Sie sind zusätzliche Elterngeld-Plus-Monate.
Deshalb gehören Partnerschaftsbonusmonate mit Einkommen in den Topf der Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst.
Partnerschaftsbonusmonate sind Elterngeld Plus
Partnerschaftsbonusmonate werden rechnerisch wie Elterngeld Plus behandelt. Das ist der Schlüssel für die richtige Planung.
Sobald in diesen Monaten Einkommen erzielt wird, gehören sie in den Topf der Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst.
Die vier Töpfe sauber trennen
Für die Berechnung müssen vier Gruppen unterschieden werden: Basiselterngeld ohne Zuverdienst, Basiselterngeld mit Zuverdienst, Elterngeld Plus ohne Zuverdienst und Elterngeld Plus mit Zuverdienst.
Partnerschaftsbonusmonate mit Einkommen gehören in die vierte Gruppe. Elterngeld-Plus-Monate ohne Zuverdienst bleiben außerhalb dieses Einkommenstopfs.
Warum Vorlaufmonate wichtig sind
Ein Elterngeld-Plus-Monat mit niedrigem Zuverdienst vor den Partnerschaftsbonusmonaten senkt den Durchschnitt im Elterngeld-Plus-Topf mit Zuverdienst. Ein Monat mit hohem Zuverdienst erhöht ihn.
Deshalb entscheidet die Planung vor den Partnerschaftsbonusmonaten mit darüber, wie die späteren Monate berechnet werden.
Teilzeitbeginn und Minijob
Wenn ein Elternteil vor Beginn der Partnerschaftsbonusmonate schon Elterngeld Plus bezieht und im letzten Tag eines Lebensmonats arbeitet, entsteht ein Elterngeld-Plus-Monat mit Zuverdienst. Auch ein Minijob in einem Elterngeld-Plus-Monat gehört in diesen Topf.
Solche Monate sind nicht automatisch gut oder schlecht. Sie müssen im Verhältnis zum gesamten Topf berechnet werden.
Weitere Schwangerschaft
Eine weitere Schwangerschaft kippt den Plan, wenn die Mutter die Partnerschaftsbonusmonate wegen neuem Mutterschutz nicht mehr nehmen kann. Dann fallen sie für beide Eltern weg.
Dann wird häufig geprüft, ob frühere Elterngeld-Plus-Monate in Basiselterngeld umgewandelt werden sollten. Sonst werden alte Elterngeldzahlungen und neue Mutterschaftsleistungen ungünstig miteinander verrechnet.
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Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Partnerschaftsbonus und Elterngeld Plus
Sind Partnerschaftsbonusmonate Elterngeld Plus?
Ja. Sie sind zusätzliche Elterngeld-Plus-Monate.
In welchen Topf gehören Partnerschaftsbonusmonate mit Einkommen?
Sie gehören in den Topf der Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst.
Gehören Elterngeld-Plus-Monate ohne Zuverdienst in denselben Topf?
Nein. Elterngeld-Plus-Monate ohne Zuverdienst bleiben außerhalb des Einkommenstopfs.
Warum sind Monate vor dem Partnerschaftsbonus wichtig?
Weil Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst gemeinsam durchschnittlich berechnet werden.