Zweites Kind
Elterngeld beim zweiten Kind
Beim zweiten Kind geht es nicht nur um die neue Geburt. Es geht auch um das erste Kind, laufende Elternzeit, altes Elterngeld, Mutterschutz und Ausklammerung.
Deshalb muss der alte Plan neu gerechnet werden, sobald ein weiteres Kind geplant oder unterwegs ist.
Bemessungszeitraum und Ausklammerung
Für das zweite Kind muss zuerst geprüft werden, welcher Bemessungszeitraum vor der Geburt zählt. Monate mit Elterngeldbezug für ein älteres Kind werden unter Voraussetzungen ausgeklammert. Mutterschutzmonate spielen ebenfalls eine große Rolle.
Ausklammerung ist aber nicht automatisch die beste Lösung. Manchmal ist ein Verzicht auf Ausklammerung günstiger, etwa wenn ein Steuerklassenwechsel sonst zu spät wirkt oder alte Monate ohne Einkommen in die Berechnung rutschen.
Neuer Mutterschutz und altes Elterngeld
Wenn für das zweite Kind neuer Mutterschutz beginnt, treffen neue Mutterschaftsleistungen auf den alten Elterngeldplan. Das ist besonders wichtig, wenn für das ältere Kind noch Elterngeld Plus läuft.
Neue Mutterschutzleistungen werden mit altem Elterngeld verrechnet. Dann muss geprüft werden, ob alte Elterngeld-Plus-Monate rückwirkend in Basiselterngeld umgewandelt werden sollten, damit der alte Bezug früher endet.
Partnerschaftsbonus und neue Schwangerschaft
Eine weitere Schwangerschaft zerstört manchmal den besten Plan. Wenn die Mutter wegen des zweiten Kindes Mutterschaftsleistungen bekommt, nimmt sie Partnerschaftsbonusmonate für das ältere Kind nicht mehr in Anspruch.
Dann fallen die betroffenen Partnerschaftsbonusmonate für beide Eltern weg. Der Vater rettet diese Monate nicht allein, weil der Partnerschaftsbonus eine gemeinsame Leistung beider Eltern ist.
Elternzeit für Kind 1
Wenn die Mutter noch in Elternzeit für Kind 1 ist und für Kind 2 Mutterschutz beginnt, muss geprüft werden, ob die Elternzeit für Kind 1 rechtzeitig beendet wird.
Das ist besonders wichtig für den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Die Frage ist arbeitsrechtlich und elterngeldrechtlich zugleich.
Geschwisterbonus
Beim zweiten Kind kommt häufig der Geschwisterbonus in Betracht. Er erhöht das Elterngeld, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Geschwisterbonus ersetzt aber keine Planung des Bemessungszeitraums. Er ist ein Zuschlag, nicht die Lösung für einen schlechten Grundbetrag.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Elterngeld beim zweiten Kind
Bekomme ich beim zweiten Kind automatisch wieder das gleiche Elterngeld?
Nein. Bemessungszeitraum, Ausklammerung, Mutterschutz, Einkommen und Elternzeit müssen neu geprüft werden.
Was passiert mit altem Elterngeld Plus bei neuem Mutterschutz?
Neue Mutterschutzleistungen werden mit altem Elterngeld verrechnet. Deshalb muss eine Umwandlung alter Elterngeld-Plus-Monate geprüft werden.
Fallen Partnerschaftsbonusmonate wegen einer neuen Schwangerschaft weg?
Ja, wenn die Mutter sie wegen neuem Mutterschutz nicht mehr in Anspruch nimmt, fallen sie für beide Eltern weg.
Sollte Elternzeit für Kind 1 beendet werden?
Das muss vor dem Mutterschutz für Kind 2 geprüft werden, vor allem wegen des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld.