Plan ändern

Partnerschaftsbonus beenden oder ändern

Ein Partnerschaftsbonusplan bleibt nur gut, solange Arbeitszeit, Einkommen, Elternzeit und Familienlage zusammenpassen.

Wenn sich der Plan verändert, sollten Eltern nicht bis zur Schlussabrechnung warten.

Wenn die Arbeitszeit nicht mehr passt

Erfüllt ein Elternteil in den Partnerschaftsbonusmonaten den Stundenkorridor nicht, betrifft das beide Eltern. Die Partnerschaftsbonusmonate fallen nicht nur für den betroffenen Elternteil weg.

Deshalb sollte sofort geprüft werden, ob eine Änderung des Elterngeldplans, eine Rücknahme noch nicht benötigter Monate oder eine andere Bezugsplanung möglich ist.

Wenn Einkommen anders ausfällt

Einkommen in Partnerschaftsbonusmonaten gehört bei Zuverdienst in den Elterngeld-Plus-Topf mit Zuverdienst.

Unerwartet hoher Zuverdienst erhöht den Durchschnitt in diesem Topf und senkt dadurch mehrere Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst.

Wenn ein zweites Kind kommt

Eine neue Schwangerschaft verändert den Plan sofort, wenn die Mutter die Partnerschaftsbonusmonate wegen neuem Mutterschutz nicht mehr nehmen kann. Dann fallen die Partnerschaftsbonusmonate für beide Eltern weg.

Zusätzlich muss geprüft werden, ob alte Elterngeld-Plus-Monate in Basiselterngeld umgewandelt werden sollten. Sonst werden neue Mutterschaftsleistungen ungünstig mit altem Elterngeld verrechnet.

Lücken ab dem 15. Lebensmonat

Ab dem 15. Lebensmonat ist eine Lücke im Elterngeldbezug besonders kritisch. Sie beendet den weiteren Bezug.

Deshalb darf eine Korrektur nicht nur den einzelnen Problemmonat betrachten. Sie muss den gesamten Zeitraum nach dem 14. Lebensmonat sichern.

Rückforderung vermeiden

Rückforderungen entstehen häufig nicht durch einen einzelnen Fehler, sondern durch eine Kette: Arbeitszeit passt nicht, Einkommen wird falsch eingeordnet, Nachweise werden zu spät geprüft und die Elterngeldstelle rechnet endgültig ab.

Wer früh reagiert, hat mehr Gestaltungsmöglichkeiten.

Weitere passende Seiten

Mehr Einordnung finden Sie auf diesen Seiten: Rückforderung beim Partnerschaftsbonus, Voraussetzungen, Zweites Kind und Elterngeld, Lücke im Elterngeldbezug.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Ändern oder Beenden des Partnerschaftsbonus

Was passiert, wenn ein Elternteil die Voraussetzungen verfehlt?

Dann entfallen die Partnerschaftsbonusmonate für beide Eltern.

Sollte ich bei Abweichungen sofort reagieren?

Ja. Je früher der Plan geprüft wird, desto eher lassen sich Rückforderung und Folgeschäden begrenzen.

Warum ist eine neue Schwangerschaft wichtig?

Neuer Mutterschutz verhindert häufig die geplanten Partnerschaftsbonusmonate der Mutter. Dann fallen die Monate für beide Eltern weg.

Warum sind Lücken ab dem 15. Lebensmonat kritisch?

Weil der weitere Elterngeldbezug ab dem 15. Lebensmonat durchgehend geplant werden muss.