Zuverdienst

Zu viel verdient während Elterngeld

Mehr Einkommen nach der Geburt ist nicht automatisch gut oder schlecht. Für das Elterngeld entscheidet, in welchem Lebensmonat es entsteht und welche Bezugsform dort gewählt wurde.

Ein hoher Zuverdienst entwertet einen einzelnen Basiselterngeldmonat oder verändert über das Topf-Prinzip mehrere Elterngeld-Plus-Monate.

Hoher Zuverdienst ist zuerst eine Zuordnungsfrage

Beim Elterngeld reicht die Frage „Wie viel wurde verdient?“ nicht aus. Zuerst muss feststehen, welchem Lebensmonat das Einkommen zugeordnet wird und ob in diesem Lebensmonat Basiselterngeld, Elterngeld Plus oder ein Partnerschaftsbonusmonat bezogen wurde.

Erst danach lässt sich berechnen, ob der hohe Zuverdienst nur diesen Monat trifft oder mehrere Monate in einer Durchschnittsberechnung verändert.

Basiselterngeld

In einem Basiselterngeldmonat führt Einkommen nach der Geburt regelmäßig zu weniger Elterngeld. Bei hohem Zuverdienst ist der Monat wirtschaftlich oft schlecht genutzt.

Dann gehört geprüft, ob dieser Lebensmonat überhaupt als Bezugsmonat gebraucht wird, ob eine Umwandlung aus Elterngeld Plus in Basiselterngeld sinnvoll bleibt oder ob ein anderer Monatsplan besser passt.

Elterngeld Plus

Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst werden nicht isoliert pro Monat berechnet. Sie gehören in den Topf der Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst. Der Zuverdienst wird dort durchschnittlich betrachtet.

Ein Elterngeld-Plus-Monat ohne Zuverdienst gehört nicht in diesen Einkommenstopf. Diese Trennung ist wichtig, weil ein hoher Einkommensmonat den Durchschnitt im Topf erhöht und dadurch mehrere Monatsbeträge senkt.

Arbeitszeit bleibt eine eigene Prüfung

Einkommen und Arbeitszeit sind zwei verschiedene Prüfungen. Wer im Durchschnitt eines Lebensmonats mehr als 32 Wochenstunden gearbeitet hat, erfüllt für diesen Lebensmonat die Anspruchsvoraussetzung nicht.

Das ist bei Selbstständigen strategisch relevant, wenn die tatsächliche Arbeitszeit wahrheitsgemäß über der Grenze lag. Ab dem 15. Lebensmonat ist eine Lücke besonders gefährlich, weil sie den weiteren Bezug beendet.

Selbstständige und Schlussabrechnung

Selbstständige erkennen hohen Gewinn oft erst später. In der Schlussabrechnung entscheidet sich, welche Einnahmen und Ausgaben in welchen Bezugsmonaten berücksichtigt werden.

Deshalb sollten Nachweisbogen, Betriebsausgabenmethode und Arbeitszeit nicht getrennt voneinander behandelt werden. Gerade die Wahl zwischen tatsächlichen Betriebsausgaben und 25-Prozent-Pauschale verändert die Wirkung auf die Zuverdienst-Töpfe.

Weitere passende Seiten

Mehr Einordnung finden Sie auf diesen Seiten: Elterngeldmonat auslassen, Elterngeld umwandeln, Elterngeld Plus und Topf-Prinzip, Rückwirkend beantragen als Selbstständige.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu hohem Zuverdienst während Elterngeld

Wird nur der Monat mit hohem Einkommen neu berechnet?

Bei Basiselterngeld geht es regelmäßig um den betroffenen Lebensmonat. Bei Elterngeld Plus verändert ein hoher Zuverdienst den Durchschnitt im Topf der Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst.

Gehören Elterngeld-Plus-Monate ohne Zuverdienst in denselben Topf?

Nein. Monate ohne Zuverdienst gehören nicht in den Einkommenstopf der Elterngeld-Plus-Monate mit Zuverdienst.

Kann Elterngeld Plus noch in Basiselterngeld umgewandelt werden?

Eine Umwandlung von Elterngeld Plus in Basiselterngeld ist in bestimmten Grenzen möglich. Die umgekehrte Richtung ist rückwirkend nicht frei möglich.

Warum ist die Arbeitszeit zusätzlich wichtig?

Weil bei mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats für diesen Monat kein Elterngeldanspruch besteht.