Bescheid

Vorläufiger Elterngeldbescheid

Ein vorläufiger Elterngeldbescheid ist noch nicht das letzte Wort.

Er regelt zunächst die Zahlung, obwohl Einkommen, Nachweise oder andere Angaben später endgültig geprüft werden müssen.

Warum ein Bescheid vorläufig ist

Vorläufig bewilligt wird, wenn noch nicht alle Angaben endgültig feststehen. Das betrifft häufig Einkommen nach der Geburt, selbstständige Gewinne, fehlende Steuerbescheide, Teilzeit oder Partnerschaftsbonusmonate.

Die Elterngeldstelle zahlt dann zunächst auf Grundlage der vorhandenen Angaben und prüft später abschließend.

Auch vorläufige Bescheide prüfen

Ein vorläufiger Bescheid kann trotzdem Fehler enthalten. Eltern sollten Bezugsmonate, Berechnung, angerechnete Leistungen, berücksichtigtes Einkommen und den Grund der Vorläufigkeit prüfen.

Wer nur auf den aktuellen Zahlbetrag schaut, übersieht die spätere Abrechnung.

Selbstständigkeit und Zuverdienst

Bei Selbstständigen steht der tatsächliche Gewinn im Bezugszeitraum oft erst später fest. Bei Angestellten kann eine Teilzeit oder ein früherer Wiedereinstieg die endgültige Berechnung verändern.

Partnerschaftsbonusmonate brauchen zusätzlich den Nachweis der tatsächlichen Arbeitszeit im Lebensmonat.

Spätere endgültige Festsetzung

Wenn alle Daten vorliegen, erlässt die Elterngeldstelle eine endgültige Festsetzung. Daraus kann eine Nachzahlung entstehen, wenn der Anspruch höher ist.

Fällt der Anspruch niedriger aus, entsteht eine Rückforderung.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zum vorläufigen Elterngeldbescheid

Ist ein vorläufiger Elterngeldbescheid verbindlich?

Er regelt zunächst die Zahlung, wird aber später endgültig überprüft.

Warum bekommen Selbstständige häufig vorläufige Bescheide?

Weil der tatsächliche Gewinn im Bezugszeitraum meist erst später feststeht.

Kann auch ein vorläufiger Bescheid falsch sein?

Ja. Auch vorläufige Bescheide sollten inhaltlich geprüft werden.

Kann später eine Rückforderung entstehen?

Ja. Wenn die endgültige Festsetzung niedriger ausfällt, fordert die Elterngeldstelle zu viel gezahltes Elterngeld zurück.