Berechnung
Lohnabrechnung beim Elterngeld
Bei angestellten Eltern sind Lohn- und Gehaltsabrechnungen die wichtigste Grundlage für die Elterngeldberechnung.
Trotzdem übernimmt die Elterngeldstelle nicht einfach das Auszahlungsnetto.
Welche Monate zählen
Zuerst muss klar sein, welche Lohnabrechnungen in den Bemessungszeitraum fallen. Bei angestellten Müttern sind das häufig die zwölf Kalendermonate vor dem Mutterschutz.
Bei Vätern oder Müttern ohne Mutterschutz sind es regelmäßig die zwölf Kalendermonate vor der Geburt. Durch Ausklammerung rücken ältere Lohnabrechnungen nach.
Laufender Arbeitslohn
Für das Elterngeld ist laufender Arbeitslohn besonders wichtig. Er wird im Bemessungszeitraum berücksichtigt und bildet die Grundlage für das Elterngeld-Netto.
Nicht jede Zahlung auf der Lohnabrechnung ist laufender Arbeitslohn. Einmalzahlungen, Boni, Provisionen, Nachzahlungen oder sonstige Bezüge müssen getrennt geprüft werden.
Steuerklasse und Abzugsmerkmale
Die Lohnabrechnung zeigt auch Steuerklasse und weitere Abzugsmerkmale. Für das Elterngeld ist entscheidend, welche Merkmale im Bemessungszeitraum überwiegend galten.
Nach einem Steuerklassenwechsel reicht also nicht der Blick auf die neueste Abrechnung. Es kommt auf den maßgeblichen Zeitraum an.
Nachzahlungen und Korrekturen
Nachzahlungen, rückwirkende Gehaltskorrekturen oder verspätet abgerechnete Bestandteile sind häufig problematisch. Entscheidend ist nicht nur, wann Geld auf dem Konto landet, sondern wie die Zahlung lohnsteuerlich behandelt wird.
Eltern sollten deshalb bei Nachzahlungen nicht allein auf das Zahlungsdatum schauen. Die Lohnabrechnung muss fachlich eingeordnet werden.
Arbeitgeberbescheinigung
Neben den Lohnabrechnungen verlangt die Elterngeldstelle oft Arbeitgeberbescheinigungen. Diese müssen zu den Abrechnungen passen.
Fehler bei Zeitraum, Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeit oder steuerlicher Einordnung führen schnell zu einem falschen Bescheid.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Lohnabrechnung beim Elterngeld
Reicht mein Auszahlungsnetto für die Elterngeldberechnung?
Nein. Die Elterngeldstelle ermittelt ein eigenes Elterngeld-Netto aus dem maßgeblichen Einkommen.
Zählen Bonuszahlungen?
Das hängt von der lohnsteuerlichen Einordnung ab. Bonus und Provision müssen gesondert geprüft werden.
Welche Lohnabrechnungen muss ich einreichen?
Entscheidend sind die Abrechnungen aus dem Bemessungszeitraum. Durch Ausklammerung rücken ältere Abrechnungen nach.
Warum ist die Arbeitgeberbescheinigung wichtig?
Sie bestätigt Daten, die die Elterngeldstelle für Mutterschutz, Einkommen, Arbeitszeit und Zeitraum braucht.