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Einkommensermittlung im Bemessungszeitraum

Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Bestandteile Ihres Einkommen für die Elterngeld-Berechnung herangezogen werden. Dabei unterscheiden wir zwischen Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit und Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit.

Das rot markierte Einkommen geben Sie bitte beim Elterngeld-Rechner ein.

Diese Beschreibung bezieht sich nur auf die grundsätzliche Einkommensermittlung. Wenn Sie es ganz genau wissen möchten, können wir Ihnen den Wortlaut des Gesetzes leider nicht ersparen. Besuchen Sie dazu bitte unsere Seiten zum Elterngeldgesetz.


Fortsetzung weiter unten...

1. Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit (pro Monat)

Bruttoeinkommen

-

Einmalzahlungen (zum Beispiel Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld)

=

Bereingtes Bruttoeinkommen


Bereinigtes Bruttoeinkommen

-

Auf das bereinigte Bruttoeinkommen gezahlte Lohnsteuer

-

Auf das bereinigte Bruttoeinkommen gezahlter Solidaritätszuschlag

-

Auf das bereinigte Bruttoeinkommen gezahlte Kirchensteuer

-

Auf das bereinigte Bruttoeinkommen gezahlte Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung

-

Auf das bereinigte Bruttoeinkommen gezahlte Beiträge zur Arbeitsförderung

=

Bereingtes Einkommen


Bereinigtes Einkommen

-

76,67 Euro Werbungskosten-Pauschbetrag (920 Euro : 12 = 76,67 Euro)

=

Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit nach dem Elterngeldgesetz



2. Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit

Gewinn (mindestens aus einer Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung ermittelt)

-

Steuern

-

Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung

-

Beiträge zur Arbeitsförderung

=

Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbe und selbstständiger Arbeit nach dem Elterngeldgesetz

Elterngeld Antragsservice

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Herr Tell
• Autor des Buches "Das neue Elterngeld" (Rehm-Verlag)
• Elterngeld Experte in TV (ARD, SWR), Hörfunk und Presse
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