Mamiweb.de - das kostenlose Online-Mütternetzwerk

Mamiweb.de - das kostenlose Online-Mütternetzwerk

Elterngeld Auszahlung

Mamiweb.de - das kostenlose Online-Mütternetzwerk

Das Elterngeld wird im Laufe des jeweiligen Lebensmonats gezahlt.

Beispiel:
Das Kind wird am 18.02.2007 geboren. Die erste Elterngeld-Rate wird somit spätestens am 17.03.2007, dem letzten Tag des Lebensmonats, gezahlt.


Die Monatsbeträge können auf Antrag halbiert werden. Dadurch verlängert sich die Bezugsdauer maximal bis zum 28. Lebensmonat des Kindes.

Beispiel:
Frau Hermann ist Studentin und war vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig. Sie hat Anspruch auf 12 Monatsbeträge Elterngeld à 300 Euro. Einen Anspruch auf eine Mutterschaftsleistung hat Frau Hermann nicht. Da sie die nächsten zwei Jahre weiterhin bei ihren Eltern wohnen möchte, hat sie keine großen finanziellen Probleme. Sie nimmt daher die Verlängerungsoption in Anspruch und freut sich über 150 Euro Elterngeld, die sie die nächsten 24 Lebensmonate des Kindes bekommt.


Auszug aus dem vom Bundestag beschlossenen Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG):

§ 6 Auszahlung und Verlängerungsoption

1Das Elterngeld wird im Laufe des Monats gezahlt, für den es bestimmt ist. 2Die einer Person zustehenden Monatsbeträge werden auf Antrag in jeweils zwei halben Monatsbeträgen ausgezahlt, so dass sich der Auszahlungszeitraum verdoppelt. 3Die zweite Hälfte der jeweiligen Monatsbeträge wird beginnend mit dem Monat gezahlt, der auf den letzen Monat folgt, für den der berechtigten Person ein Monatsbetrag der ersten Hälfte gezahlt wurde.