Elternzeit

Kündigungsschutz in Elternzeit

Elternzeit schützt vor Kündigung, aber nicht grenzenlos und nicht beliebig früh. Der besondere Kündigungsschutz hängt an der verlangten Elternzeit und an gesetzlichen Vorfristen.

Für die Elterngeldplanung ist das wichtig, weil Eltern häufig mehrere Abschnitte, Vatermonate, Teilzeit oder Partnerschaftsbonusmonate planen.

Wann der Kündigungsschutz beginnt

Für Elternzeit bis zum dritten Geburtstag beginnt der besondere Kündigungsschutz frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit. Für Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr beginnt er frühestens 14 Wochen vor Beginn.

Diese Vorfristen sind nicht identisch mit den Erklärungsfristen. Elternzeit vor dem dritten Geburtstag muss regelmäßig sieben Wochen vorher verlangt werden. Spätere Elternzeit muss 13 Wochen vorher verlangt werden.

Zu frühe Offenlegung kann ein Risiko sein

Wer Elternzeit sehr früh ankündigt, informiert den Arbeitgeber über die Pläne, ohne immer schon im besonderen Kündigungsschutz zu sein. Wer zu spät erklärt, gefährdet dagegen den gewünschten Beginn der Elternzeit.

Deshalb ist die zeitliche Abstimmung wichtig. Eltern sollten weder aus Angst zu spät handeln noch aus Vorsicht unnötig früh sehr viel offenlegen.

Lücken zwischen Elternzeitabschnitten

Der besondere Kündigungsschutz gilt während der Elternzeit und innerhalb der gesetzlichen Vorwirkung. Er läuft nicht automatisch durch Lücken zwischen getrennten Elternzeitabschnitten.

Das betrifft besonders Eltern, die einzelne Lebensmonate wählen: zum Beispiel einen frühen Vatermonat, später einen weiteren Monat und danach Partnerschaftsbonusmonate.

Mütter, Väter und unterschiedliche Schutzsysteme

Bei Müttern können Schwangerschaft und Mutterschutz zusätzlich eigene Schutzregeln auslösen. Das ist nicht dasselbe wie der Kündigungsschutz wegen Elternzeit.

Väter haben diesen Schwangerschaftsschutz nicht. Für sie ist die Elternzeitplanung deshalb oft die entscheidende Grundlage für den besonderen Kündigungsschutz.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Kündigungsschutz in Elternzeit

Bin ich sofort geschützt, wenn ich Elternzeit plane?

Nein. Der besondere Kündigungsschutz beginnt erst nach den gesetzlichen Regeln und frühestens acht oder 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit.

Welche Vorfrist gilt bis zum dritten Geburtstag?

Der besondere Kündigungsschutz beginnt frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit.

Welche Vorfrist gilt nach dem dritten Geburtstag?

Für Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr beginnt der Schutz frühestens 14 Wochen vor Beginn.

Gibt es Schutz zwischen Elternzeitabschnitten?

Nicht automatisch durchgehend. Lücken zwischen Abschnitten müssen gesondert geprüft werden.