Elternzeit

Elternzeit-Fristen

Viele Eltern suchen nach „Elternzeit beantragen“ oder „Elternzeit anmelden“. Fachlich wird Elternzeit aber einseitig gegenüber dem Arbeitgeber erklärt.

Der Arbeitgeber genehmigt die Elternzeit nicht wie einen Antrag. Entscheidend sind Frist, Textform, Zugang beim Arbeitgeber und der Zeitraum, den die Erklärung genau erfasst.

7 Wochen, 13 Wochen und Zugang beim Arbeitgeber

Für Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes gilt regelmäßig eine Frist von sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit. Für Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr gilt eine Frist von 13 Wochen.

Die Erklärung muss dem Arbeitgeber rechtzeitig zugehen. Es reicht nicht, sie kurz vor Fristablauf irgendwo vorzubereiten. Maßgeblich ist, dass der Arbeitgeber die Erklärung innerhalb der Frist erhält und der Zeitraum der Elternzeit verständlich bezeichnet ist.

Warum „Elternzeit beantragen“ irreführt

Im Alltag sprechen viele Eltern davon, Elternzeit zu beantragen oder anzumelden. Das ist als Suchbegriff verständlich. Fachlich verlangt oder erklärt der Elternteil die Elternzeit einseitig gegenüber dem Arbeitgeber.

Dieser Unterschied ist wichtig: Die Elternzeit selbst braucht keine freie Genehmigung wie ein Urlaubswunsch. Spätere Änderungen, Verlängerungen, Verkürzungen oder Teilzeitwünsche können aber sehr wohl von Zustimmung, Fristen und weiteren Voraussetzungen abhängen.

Problem vor der Geburt

Vor der Geburt steht das tatsächliche Geburtsdatum noch nicht fest. Väter oder zweite Elternteile müssen die Elternzeit trotzdem oft schon erklären, wenn sie unmittelbar nach der Geburt zu Hause sein möchten.

Dadurch treffen zwei Systeme aufeinander: Die Elternzeit wird vorab gegenüber dem Arbeitgeber erklärt. Die Elterngeldmonate entstehen erst mit dem tatsächlichen Geburtstag des Kindes. Wird das Kind früher oder später geboren, verschieben sich die Lebensmonate.

Besonders heikel wird es, wenn der Mutterschutz der Mutter länger dauert. Dann kann der zweite Elternteil arbeitsrechtlich für einen Zeitraum in Elternzeit sein, in dem der ursprünglich gedachte Elterngeldbezug finanziell nicht mehr passt.

Lebensmonate statt Kalendermonate

Elterngeld wird in Lebensmonaten gezahlt. Ein Lebensmonat beginnt am Geburtstag des Kindes und endet am Tag vor dem nächsten Monatstag. Elternzeit kann zwar anders erklärt werden, für die Elterngeldplanung ist eine Lage nach Lebensmonaten aber meist deutlich sauberer.

Wenn Elternzeit nach Kalendermonaten läuft, entstehen leicht Zeiträume, in denen Arbeit, Elterngeld und Betreuung nicht sauber zusammenpassen. Das fällt oft erst auf, wenn der Antrag gestellt oder der Bescheid geprüft wird.

Mehrlinge und mehrere Kinder

Bei Zwillingen oder mehreren Kindern muss die Elternzeit sauber einem Kind zugeordnet werden. Elternzeit besteht für jedes Kind gesondert, die Zeiträume können sich aber überschneiden.

Wer die volle Elternzeit bei Mehrlingen nutzen möchte, muss deshalb erklären, für welches Kind Elternzeit genommen wird. Außerdem dürfen nur bis zu 24 Monate in den Zeitraum zwischen dem dritten und dem vollendeten achten Lebensjahr verschoben werden.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Elternzeit-Fristen

Welche Frist gilt vor dem dritten Geburtstag?

Für Elternzeit bis zum dritten Geburtstag gilt regelmäßig eine Frist von sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit.

Welche Frist gilt nach dem dritten Geburtstag?

Für Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr gilt eine Frist von 13 Wochen.

Beantrage ich Elternzeit beim Arbeitgeber?

Fachlich wird Elternzeit gegenüber dem Arbeitgeber verlangt oder erklärt. Das Wort „beantragen“ ist als Suchbegriff verbreitet, beschreibt die Rechtslage aber ungenau.

Warum ist die Frist für Väter vor der Geburt schwierig?

Der Vater erklärt die Elternzeit oft vor der Geburt. Die Elterngeldmonate richten sich später aber nach dem tatsächlichen Geburtstag des Kindes.